Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist die Meldebehörde verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März
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Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist die Meldebehörde verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März
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