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Der Räuber kam durchs Fenster

Am Landgericht Dresden hat heute der Prozess gegen Ibrahim D. begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem räuberischen Diebstahl und Körperverletzung vor.

Angeklagter Ibrahim D.
Angeklagter Ibrahim D.

Ein Novembermorgen auf der Alaunstraße, ungefähr 3 Uhr. Ibrahim D. klettert in das erste Obergeschoss eines Wohnhauses, drückt dort ein Fenster auf und steigt in die Wohnung ein. Er bedroht den Bewohner, fordert Geld.

Der Bewohner geht nach nebenan, holt sein Portemonnaie, währenddessen klaut Ibrahim fünf Uhren und ein Messer vom Schreibtisch. Der Bewohner kommt zurück, übergibt rund 150 Euro. Dann wird er offenbar kurz wütend und verpasst dem dem Angeklagten eine Schelle. Doch der schubst zurück, das Opfer fällt hin, verletzt sich. Der Angeklagte droht mit einer Schere und flüchtet wieder durch das Fenster in die nächtliche Alaunstraße. Eine gute Stunde später nimmt ihn die Polizei in der Nähe fest.

Es ist nicht das erste Mal, dass Ibrahim mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Ein paar Tage vorher hatte er mit mehreren Komplizen versucht, den Geldautomaten in einem Waschsalon an der Königsbrücker Straße zu knacken. Und am Vorabend des Einbruchs wollte er im Simmel-Markt am Albertplatz klauen. Er schnappte sich Limonade, Süßigkeiten und eine Bierkiste und wollte ohne zu zahlen durch den Notausgang verschwinden.

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Blitzumzug

Ibrahim ist in Marokko geboren. Der heute 26-Jährige hat keinen Beruf erlernt, sagt, dass er auf der Straße gelebt habe. 2015 kam er über Spanien, Frankreich und Belgien nach Deutschland, hier stellte er einen Asylantrag und gab an, libyscher Staatsbürger zu sein. Seit Ende 2015 lebt er in Dresden, sein Antrag wurde abgelehnt. Ibrahim kam schon mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt, hatte gerade eine Haftstrafe absolviert und war erst seit einigen Wochen wieder auf freiem Fuß.

Volles Geständnis

Rechtsanwalt Curt-Matthias Engel erklärte im Auftrag seines Mandanten, dass er die Taten vollumfänglich so einräumt, wie sie in der Anklageschrift stehen. Ibrahim würde sich am liebsten gar nicht weiter äußern. Die Konfrontation mit den Taten, die er begangen hat, fällt ihm schwer. Mit vielen Nachfragen erforscht Richter Joachim Kubista die Details zu den drei Straftaten und den persönlichen Daten.

Das gestaltet sich schwierig, der Angeklagte hat offenbar große Erinnerungslücken, konsumierte regelmäßig Crystal, Cannabis und Speed. Ihm ist es sichtlich unangenehm auf die Fragen zu antworten, unwillig reagiert er auf Fotos, die ihn während seiner Straftaten zeigen.

Schließlich behauptet er sogar, dass er die Straftaten nur begangen habe, um festgenommen zu werden. Dem widerspricht, dass er zum Beispiel bei dem Vorfall im Simmelmarkt vor dem Wachschutz weggerannt ist.

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Nach seiner Aussage habe er in Haft Medikamente genommen, danach sei er abgeglitten und hatte unter anderem aus dem Gefühl heraus, ständig beobachtet zu werden, die Fassade erklettert. Offenbar muss er an einem Regenrohr hoch- und wieder heruntergeklettert sein.

An die Taten im Waschsalon und im Supermarkt kann er sich kaum erinnern, an seine Komplizen gar nicht. Auch an die Abläufe in der Wohnung des überfallenen Rentners erinnert er sich nur wenig. Ob er eine Schere in der Hand gehalten habe? Kann sein. Ob er Uhren gestohlen habe? Kann sein. Er erinnert sich nicht.

Überfallener Rentner erinnert sich

Belegt ist auf jeden Fall, dass er ein Messer und das Geld genommen hat, auf einem der Scheine finden die Polizisten Fingerabdrücke des Rentners und er erkennt sein kleines Klappmesser wieder. Überhaupt schildert der 67-Jährige die Vorgänge vom November klar und deutlich. Wie er da plötzlich gestanden hat und bedroht wurde und dass er nach der Rangelei in seiner Hand einen spitzen Gegenstand gesehen habe, das könnte seine Schere sein, die lag vorher auf dem Schreibtisch, die Polizei habe die auch mitgenommen. Er beschreibt den Täter als sehr ruhig und routiniert, er habe ihm sogar das Portemonnaie ohne Geld wieder gegeben und sei dann wieder durch das Fenster raus. Die Verletzungen seien nicht schlimm gewesen, da sei nur eine alte Schnittwunde wieder aufgeplatzt.

Auf Anraten des Anwalts bittet der Angeklagte sein Opfer um Entschuldigung.

Der Prozess wird fortgesetzt, es sind noch weitere Zeugen und ein Gutachter zu hören. Angesetzt sind noch vier weitere Prozesstage.