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Corona: Lockerungen ab Mittwoch

Heute ist die 7-Tages-Inzidenz den fünften Werktag in Folge unter 100 gefallen, damit tritt ab Mittwoch, dem 19. Mai, die Bundesnotbremse außer Kraft und die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung gilt.

Corona-Ampel des RKI - Stand 17. Mai 2021
Corona-Ampel des RKI – Stand 17. Mai 2021

Gesundheitsbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann (Linke) zeigt sich zuversichtlich: “Wir erreichen einen Meilenstein in der Pandemie-Bewältigung und sehen sprichwörtlich Licht am Ende des Tunnels der vergangenen, entbehrungsreichen Monate.” Jedoch appelliert sie: “Bitte gehen Sie mit Augenmaß vor!” Die Abstands- und Maskenregelungen gelten weiterhin. “Lassen Sie uns gemeinsam füreinander Verantwortung übernehmen, damit wir uns zügig in Richtung weiterer Öffnungen bewegen zu können”, so die Bürgermeisterin.

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen

  • Die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gilt nicht mehr. Das Verlassen des Hauses oder der Wohnung ohne triftigen Grund ist damit ganztägig möglich.
  • Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert. Es dürfen sich Personen aus zwei Hausständen treffen, wobei die Zahl der zulässigen Personen in geschlossenen Raum auf fünf, im Freien auf zehn beschränkt ist. Kinder unter 14 Jahren sowie Genesene oder vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt.

Einrichtungen und Angebote

Grundlegend ist zu beachten, dass Abstand, Maske und Händehygiene sowie Lüften uneingeschränkt zu beachten sind. Zudem müssen geöffnete Einrichtungen und Angebote ein schriftliches Hygienekonzept erstellen und umsetzen. Dieses Hygienekonzept muss insbesondere Aussagen zum Einlassmanagement, zu Abstandsregelungen sowie weitere Hygienemaßnahmen und Aussagen zur Maskenpflicht beinhalten. Das Hygienekonzept benennt außerdem einen verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort. Es muss nicht zur Genehmigung eingereicht, kann jedoch vor Ort kontrolliert werden.

  • Einkaufen: Geschäfte und Läden des Grundbedarfs bleiben ohne Beschränkung geöffnet, dazu kommen nun auch Fahrzeug- und Fahrradersatzteilverkaufsstellen und Baumärkte. Für alle anderen gilt weiterhin das Prinzip „click & meet“ mit Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie einem tagesaktuellen Negativtest oder dem Nachweis über die Genesung oder vollständige Impfung.
  • Gastronomie: Neben der Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist die Außengastronomie wieder zulässig. Voraussetzung ist eine Terminbuchung sowie eine Erfassung der Kontaktdaten. Sitzen in einem Gastronomiebetrieb im Außenbereich Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch, müssen diese einen tagesaktuellen Test vorweisen. Einem negativen Test gleichgestellt sind Genesene oder vollständige geimpfte Personen mit entsprechenden Nachweisen.
  • Beherbergung: Der Betrieb von Camping- oder Caravaningplätzen sowie die Vermietung von Ferienwohnungen ist zulässig. Hotels dürfen weiterhin nur nicht-touristische Beherbergungen anbieten.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind erlaubt mit Test und Kontaktnachverfolgung.
  • Kunst und Kultur: Museen, Bibliotheken, Galerien, Ausstellungen, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Bühnen, Opernhäuser, Konzerthäuser, Konzertveranstaltungsorte, Musiktheater und ähnliche Einrichtungen für Publikum sowie Kulturveranstaltungen im Außenbereich dürfen öffnen.
    Voraussetzung sind Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie ein negatives Testergebnis – nicht älter als 24 Stunden – soweit nicht eine Genesung oder vollständige Impfung nachgewiesen werden kann. Für die städtischen Kultureinrichtungen wird in den kommenden Tagen eine Information folgen.
  • Sport im Außenbereich und auf Außensportanlagen für Gruppen von maximal 20 Minderjährigen ist zulässig. Zudem darf kontaktfreier Sport auf Außensportanlagen stattfinden. Es gilt grundsätzlich eine Testpflicht für die Trainer. Kontaktsport – ausschließlich auf Außensportanlagen – sowie kontaktfreier Sport in Innensportanlagen und Fitnessstudios ist nur mit Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie einem tagesaktuellen Negativtest auch für die Sportler oder einem Test aus der Schule (nicht älter als 72 Stunden) zulässig, soweit nicht eine Genesung oder vollständige Impfung nachgewiesen werden kann.
  • Botanische Gärten und Zoos sowie Führungen: Die Öffnung von botanischen und zoologischen Gärten, Tierparks sowie Stadt-, Gäste- und Naturführungen aller Art im Außenbereich – hier mit maximal zehn Teilnehmern – ist zulässig, wenn eine Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie die Vorlage eines tagesaktuellen Tests vorgesehen ist. Die Testpflicht entfällt für Genesene oder vollständig geimpfte Personen.

Übersicht als PDF auf sachsen.de.

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Nachweise für Genesene und Geimpfte

Genesene benötigen für den Nachweis einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Als sogenannter Genesenen-Nachweis gilt der Laborbefund oder eine ärztliche Bescheinigung im Original. Nur im Ausnahmefall kann eine erneute Bestätigung des Tests unter gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de abgefordert werden.

Der Nachweis für Geimpfte ist die Vorlage des Impfausweises im Original oder der Impf-Ersatzbescheinigung mit Datum der Impfung, Impfstoff sowie Unterschrift und Stempel der impfenden Stelle. Für die Inanspruchnahme der Erleichterungen müssen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein. Einmalig Geimpfte, die hinzukommend eine PCR-bestätigte Infektion hinter sich haben – unabhängig davon, wann diese nachgewiesen wurde – gehören ebenfalls dazu.

Die genannten Personengruppen müssen frei von Covid-19-typischen Symptomen sein und zum Abgleich einen gültigen Personalausweis oder ein anderes Ausweispapier mit sich führen. Zudem gelten für sie weiterhin ausnahmslos die AHA-L Regeln und die Maskenpflicht.

Menschen, die derzeit weder vollständig geimpft oder genesen sind, haben genauso die Möglichkeit, Angebote und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Dafür benötigen sie einen aktuellen – 24 Stunden gültigen – negativen Corona-Test und gelten im Sinne der Verordnung als getestete Person. Dieser Test kann in den momentan über 120 Testzentren im Stadtgebiet kostenlos durchgeführt werden. Als Nachweis gilt beispielsweise eine App wie pass4all, die E-Mail oder Bescheinigung des Testzentrums bzw. eines Arztes oder Zahnarztes. Akzeptiert werden auch Testungen, die im beruflichen Kontext vorgenommen und bescheinigt werden oder unmittelbar vor Inanspruchnahme des Angebotes bzw. der Dienstleistung unter Aufsicht des Personals erfolgen. Eine qualifizierte Selbstauskunft nach Selbsttestung genügt als Nachweis jedoch aktuell nicht mehr.

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Auf ausgewiesenen öffentlichen Plätzen besteht nach wie vor Maskenpflicht und generell da, wo sich mehrere Menschen begegnen.
Auf ausgewiesenen öffentlichen Plätzen besteht nach wie vor Maskenpflicht und generell da, wo sich mehrere Menschen begegnen.

Maskenpflicht

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen, ohne dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Die allgemeine Maskenpflicht in bestimmten Fußgängerzonen wird aufgehoben, die Stadt will die entsprechenden Schilder demnächst entfernen.

Zudem gelten weiterhin die Maskenpflichten in geschlossenen Räumen und bei der Wahrnehmung von Angeboten und Dienstleistungen. Unter anderem sind die Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel – mit Ausnahme von Kindern unter sechs Jahren – verpflichtet, eine medizinische Gesichtsmaske (sogenannte OP-Maske) oder FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske zu tragen.

Die Lockerungen greifen nicht mehr, sofern die 7-Tages-Inzidenz den Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder überschreitet. Sie sind dann zum übernächsten Tag rückgängig zu machen. Gleiches gilt, wenn das im Freistaat Sachsen definierte Maximum von 1.300 normalstationären Betten zur Versorgung von COVID-19-Patienten überschritten wird. Hier sind jedoch Werktage entscheidend für die Zählung.

8 Kommentare

  1. Nur gut das die Bettenbelegung durch Covid-Patienten auf Normalstationen im Diagramm schon bis Ende Juli 2021 bekannt ist. So kann man planen ;-)

  2. Hallo Herr Launer,

    auch körpernahe Berufe, z. B. Kosmetikstudios und Nagelstudios, dürfen ab heute wieder ihre Dienstleistungen anbieten.

    Herzliche Grüße von Frau Schäfer

  3. Und schon sitzen das Assi Eck, die Spätis und Kneipen wieder voll mit Menschentrauben als ware nichts gewesen. Teilweise Gruppen von 30 Leuten gequetscht auf 10m.
    Ich freue mich auch über eine Öffnung aber so steigen- um ehrlich zu sein- die Zahlen wieder rapide an. Und wir haben in 2 Wochen dasselbe Problem.

  4. @Steff: Diese Menschentrauben konnte man in den vergangenen Wochen bei schönem Wetter auf dem Alaunplatz auch schon beobachten. Und trotzdem sind die Zahlen gefallen.

  5. Mich würde die Perspektive auf die Flohmärkte interessieren. Insbesondere der Große an der Elbe und der klassische Hof-Flohmarkt in der Neustadt. Wann kommen die wieder, sowohl von den offiziellen Regeln her, als auch von den Organisatoren?

  6. @maya: Bezüglich des Haus- und Hoftrödelmarktes – der findet in normalen Zeiten immer am ersten Sonnabend im Mai bzw. Oktober statt. Ich bin optimistisch, dass dies Im Herbst wieder sattfinden wird.

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