Anzeige

Julia Hartl - SPD

Fake-News mit Folgen

Anfang April 2018 hatten eritreische Christen ein orthodoxes Osterfest in der Martin-Luther-Kirche gefeiert. Kurze Zeit später tauchte ein Video auf, das Ausschnitte dieser Feier zeigte. In Kommentaren auf Facebook und Youtube dazu wurde der Eindruck erweckt, Muslime hätten jetzt die Kirche übernommen. (Neustadt-Geflüster vom 10. April 2018).

Landgericht und Amtsgericht Dresden
Landgericht und Amtsgericht Dresden

Dann rief eine Frau bei der Kirchgemeinde an und befragte eine Mitarbeiterin zu dem Geschehen. Die Aufzeichnung des Anrufes spielte sie Madeleine Feige zu. Feige ist ehemaliges AfD-Mitglied und kandidierte 2019 für die ADPM für den Landtag.

Madeleine Feige veröffentlichte den Telefonanruf auf ihrer Facebook-Site. Die Mitarbeiterin hatte gegen den Mißbrauch ihres Namens und ihrer Stimme Strafanzeige gestellt. Das wurde im Juni am Amtsgericht verhandelt. Feige erhielt eine “Geldstrafe in Höhe von 900 Euro auf Bewährung”. Dagegen legte sie Berufung ein.

Auch vor dem Landgericht ließ sie sich von Anwalt Jens Lorek vertreten, der unter anderem auch als Ordner bei Pegida-Demos bekannt ist. Angeklagte und Anwalt zielten unter anderem darauf ab, dass eine Verletzung nach Artikel 10 Grundgesetz nicht möglich sei, da die Grundrechte nur den Gesetzgeber binden. Allerdings ist Feige auch wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, strafbar nach Paragraph 201 Strafgesetzbuch mit bis zu 3 Jahren, angeklagt.

Anzeige

tranquillo

Anzeige

Akustikkollektiv Feministisch

Anzeige

Blitzumzug

Anzeige

Wohnungen statt Leerstand

Anzeige

Zaffaran, bring Würze in dein Leben

Anzeige

Societaetstheater

Erneut musste die Mitarbeiterin des Kirchspiels Dresden-Neustadt aussagen, sie bekräftigte ihre Aussage aus der ersten Verhandlung, bestätigt, dass es ihre Stimme auf der Aufzeichnung sei und dass sie kein Einverständnis zu Veröffentlichung gegeben habe. Feige sagte aus, dass sie nur beide Seiten darstellen wolle. Anwalt Lorek betonte, dass Feige nicht bewusst gewesen sei, dass es sich um einen illegalen Mitschnitt handele. Er verlangte Freispruch für seine Mandantin. Der Oberstaatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro. Feige wollte ihre finanziellen Verhältnisse nicht offen legen.

Richter Jürgen Scheuring wies die Berufung als unbegründet ab. Die Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt, um der Kirche eine Lüge zu unterstellen. Dies sei ein politischer Meinungskampf und eine Unsitte. Er verurteilte sie zu einer Verwarnung mit Strafvorbehalt und zu einer zusätzliche Geldauflage von 500 Euro, zahlbar an die Diakonie in Dippoldiswalde. Außerdem muss Feige nun die Kosten von zwei Verfahren tragen. Gegen das Urteil gibt es nun noch das Mittel einer Revision.

Kein Martinsumzug am Martinstag von der Martin-Luther-Kirche
Martin-Luther-Kirche

Anzeige

Kieferorthopädie

Anzeige

Wohnungen statt Leerstand

Anzeige

Akustikkollektiv Feministisch

2 Kommentare

  1. “Anwalt Lorek betonte, dass Feige nicht bewusst gewesen sei, dass es sich um einen illegalen Mitschnitt handele. ”

    Ich dachte als Kind, wenn man nicht weiß, dass es verboten ist, dann ist es erlaubt. Schön, dass ein erwachsener Anwalt, diesen Glauben nach wie vor vertritt. #das_innere_Kind_bewahren

  2. Der Anwalt ist sich sicher bewusst, dass er hier die Balken biegt. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ist ja sein Job… wie kommt es zu den Tagessätzen in Höhe von 30 €? Kann man da nicht besser schätzen?
    Wurde sich hier auch am “kindlichen” Taschengeld orientiert?

    (Egal, der Richter hat hier am Ende leider nur eine Verwarnung ausgesprochen. Schade um die Zeit…)

Kommentare sind geschlossen.