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Corona-Fälle in Dresden – 19. Juli

In Dresden wurden in der vergangenen Woche vier Neuinfektion gemeldet. Im Interview mit der Sächsischen Zeitung erklärte Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann am Mittwoch, dass es sich bei den letzten Fällen um Urlaubsrückkehrer gehandelt habe. Ob das auch für die aktuellen Fälle zutrifft, kann derzeit noch nicht gesagt werden.

Weltweit sind inzwischen mehr als 14 Millionen Infizierte gemeldet, in der vergangenen Woche stiegen die Zahlen erneut an, Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität. In Deutschland bleiben die Meldungen weiterhin gering.

Die wichtigsten Zahlen für Dresden

Vier neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 615 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell sieben Infizierte. 0,7 Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen. 632 bestätigte Fälle insgesamt. 10 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden
Vier neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 615 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell sieben Infizierte. 0,7 Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen. 632 bestätigte Fälle insgesamt. 10 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden
Die Stadtverwaltung zeigt auf dresden.de eine sogenannte Corona-Ampel. Dort sieht man auf den ersten Blick, wie viele Fälle es pro 100.000 Einwohner in Dresden in den vergangenen sieben Tagen gab.
Corona-Ampel des Gesundheitsamtes - Stand: 19. Juli 2020
Corona-Ampel des Gesundheitsamtes – Stand: 19. Juli 2020

Am Sonntag, dem 19. Juli zeigte die Ampel weiterhin auf Grün mit dem Wert 0,7. Zur Verdeutlichung: Bund und Länder hatten sich auf einen Wert von 50 geeinigt, bei dem die Maßnahmen wieder verschärft werden müssen. Dieser Wert wird aktuell (19.7.2020, 12 Uhr) bundesweit in keinem Landkreis überschritten. Eine gute grafische Übersicht gibt es auf zeit.de. In Dresden wurde dieser Wert seit Beginn der Pandemie noch nie erreicht. Neustadt-Geflüster-Leser Fidel hat die vom Gesundheitsamt gemeldeten Zahlen tabelarisch aufbereitet. Die Übersichtskarte des Gesundheitsamtes findet sich auch unter dem Kurzlink: tinyurl.com/coronadresden

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Das Sächsische Sozialministerium hat die Behörden angewiesen, schon ab 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen verschärfende Maßnahmen zu treffen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gibt es hier als PDF. In der Verordnung gibt es seit dem 18. Juni einige Veränderungen:

  • Neben Familienfeiern mit bis zu 100 Personen sind nun auch Betriebs- und Vereinsfeiern bis zu 50 Personen erlaubt.
  • Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich.
  • Jahrmärkte und Volksfeste mit genehmigtem Hygienekonzept mit maximal 1.000 Besuchern können stattfinden.
  • Ab 1. September auch mit über 1.000 Personen, sofern eine Kontaktverfolgung möglich ist.
  • In Theatern, Kinos, Opern, Kongresszentren, Kirchen, Musikclubs und Zirkussen kann der Mindestabstand verringert werden, wenn es eine verpflichtende Kontaktverfolgung und ein genehmigtes Hygienekonzept gibt.
  • Organisierte Tanzveranstaltungen von Tanzschulen und –vereinen sind wieder möglich.
  • In Reisebussen muss ein Mund- und Nasenschutz nur dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Ab 18. Juli sind auch Sportwettkämpfe mit Publikum bis 1000 Personen wieder zulässig – mit genehmigten Hygienekonzept. Wettkämpfe im Breiten- und Vereinssport mit bis zu 50 Besuchern benötigen kein genehmigtes Hygienekonzept.
  • Ab 1. September dürfen Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern stattfinden, wenn eine Kontaktverfolgung möglich ist und die Hygieneregeln eingehalten werden. Alle anderen Großveranstaltungen sind bis 31. Oktober untersagt.

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Sterbefall: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein an einer COVID-19-Erkrankung verstarben.
  • Annahmen zur Schätzung genesener Fälle: Die Zahl der genesenen Fälle stellt lediglich eine Schätzung dar. Eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgt nicht. Die zugrunde liegenden Annahmen entsprechen den Schätzparametern auf Landesebene (Sachsen). Es wird von einer Genesung 14 Tage nach Meldedatum bei Fällen ohne gemeldete Hospitalisierung und von einer Genesung 30 Tage nach Meldedatum bei Fällen mit gemeldeter Hospitalisierung ausgegangen.
  • Annahme zur Schätzung der aktuell Infizierten: Die Zahl resultiert aus den gemeldeten Fällen abzüglich der Sterbefälle und der Genesenen. Somit kann es sich auch hier nur um eine Schätzung handeln.