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Projektförderung in den Stadtbezirken

Seit heute zur Benutzung freigegeben - der Tauschschrank.
Für kleine Projekte wie den Tauschschrank können nun einfacher Fördermittel beantragt werden.
Wie die Stadtverwaltung heute mitteilt, startet ab sofort die Projektförderung in den Stadtbezirken.

Seit Januar 2019 gelten dafür neue Richtlinien. Damit wird die Grundlage für die Gewährung von Zuwendungen für stadtteilbezogene Vorhaben im Verantwortungsbereich der Stadtbezirke geregelt.

Die Beiräte der Stadtbezirke (die ehemaligen Ortsbeiräte) können nun direkt vielfältige Projektideen in ihren Bezirken fördern. Voraussetzung ist, dass der Bezug zum Stadtteil gegeben ist und die Umsetzung des Vorhabens eine regionale Wirkung erzielt. Dies können insbesondere Zuwendungen für die Durchführung von Stadtteil-, Sport- und Straßenfesten, die Fortschreibung der Stadtteilgeschichte, die Förderung von bürgerschaftlichen Engagement, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung oder zur Verbesserung des kulturellen und sozialen Lebens sein. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft der zuständige Stadtbezirksbeirat.

“Die Stadtbezirksämter begrüßen dies sehr”, so der Neustädter Stadtbezirksamtsleiter André Barth. “Gerade die kleinen Projekte, die von der Bewohnerschaft oder den Vereinen für ihren eigenen Stadtteil initiiert werden, sind wichtig, um das örtliche Zusammenleben zu befördern. So wird bürgerschaftliches Engagement vielfältiger und Partizipation gestärkt.”

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Für jeden Einwohner stehen nun 10 Euro pro Jahr zur Verfügung. Das macht für die Neustadt zusammen 508.000 Euro. Man kann sich entscheiden, ob man ein Kleinprojekt (bis maximal 1.000 Euro) oder ein sogenanntes Makroprojekt mit mehr 1.000 Euro Gesamtkosten fördern lassen möchte. Über die Kleinprojekte, die zu 100 Prozent gefördert werden können, entscheiden die Stadtbezirksräte, für die größeren Makroprojekte gibt es ein mehrstufiges Verfahren.

Formalien

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich freie Träger, Vereine, Verbände, Gruppen, Initiativen, Privatpersonen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Aufgaben im Interesse der Landeshauptstadt Dresden erfüllen und/oder gemeinnützig arbeiten.
  • Anträge sind rechtzeitig, jedoch bis spätestens 15. Oktober für das laufende Jahr, beim zuständigen Stadtbezirksamt zu stellen.
  • Das Antragsformular sowie weitere Informationen zu den Zuwendungsvoraussetzungen und zum Verfahren unter: www.dresden.de/satzungen

Informationen und Hilfe

Bei Fragen kann man sich an das Stadtbezirksamt (Telefon 0351 4886601 E-Mail: ortsamt-neustadt@dresden.de) oder die Neustadt-Kümmerin Manuela Möser wenden. Kontaktbüro auf der Louisenstraße 32, dienstags 16 bis 18 Uhr, Telefon: 0351 4886611, E-Mail: mmoeser@dresden.de.

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