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Dresden Neustadt von Anton Launer

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Polizeiverordnung zur BRN 2010

Im Dresdner Amtsblatt auf Seite 12 ist heute die Polizeiverordnung zur BRN veröffentlicht worden. Die wichtigsten Punkte sind hier zusammengefasst:

§ 1 und 2 Zeit und Raum
Die Polizeiverordnung gilt vom 18. Juni 2010, 15 Uhr, bis zum 21. Juni 2010, 6 Uhr und wird durch folgende Straßenzüge begrenzt: Bautzner Straße–Königsbrücker Straße–Bischofsweg–Prießnitzstraße–Bautzner Straße.

§ 3 Spätshop-Erlass außer Kraft
Die Polizeiverordnung über das Verbot der Alkoholabgabe an jedermann über die Straße durch Schank- und Speisewirtschaften in der Äußeren Neustadt wird während der BRN außer Kraft gesetzt.

§ 5 Verkaufs-, Verbringungs- und Ausbringungsverbote

Getränke in Glasflaschen und Gläsern dürfen nur in der Kneipe verkauft werden und müssen auch dort konsumiert werden. Der Einzelhandel darf am Freitag nur bis 19 Uhr und am Sonnabend nur bis 14 Uhr Getränke in Glasflaschen verkaufen. Außerdem dürfen Gläser und Glasflaschen nur bis zu diesen Zeiten mitgebracht werden. Achtung neu: Stroh, Heu, Sägespäne oder ähnlich brennbares Material darf nicht ausgelegt werden.

§ 6 Lärmschutz
Es darf nur bis 1 Uhr gelärmt werden. Am Sonntag sind bis 21 Uhr sämtliche Festaktivitäten zu beenden.

§ 7 Entzündungsverbote
Lagerfeuer, Tonnenfeuer, Feuerwerke sind verboten.

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8 Kommentare zu „Polizeiverordnung zur BRN 2010“
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Beschreibung
Das Neustadt-Geflüster von Anton Launer erzählt täglich frische Nachrichten aus dem Kneipen- und Szene-Viertel Dresden-Neustadt. Damit es nicht langweilig wird, werden diese mit Hintergründen, Albernheiten, Gerüchten, Klatsch, Tratsch, Tests und heißen Diskussionen aus der Äußeren Neustadt vermischt. Und natürlich gibt es hier die besten Informationen über die Bunte Republik Neustadt.
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