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Anklage wegen räuberischer Erpressung

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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 18-jährigen Syrer erhoben. Sie wirft ihm unter anderem schwere räuberische Erpressung und vorsätzliche Körperverletzung vor. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dresden.

Gegen den 18-Jährigen wird nun Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht erhoben. Foto: Archiv Anton Launer
Gegen den 18-Jährigen wird nun Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht erhoben. Foto: Archiv Anton Launer

Vorfall nahe der Hansastraße

Der Beschuldigte soll am 1. Juli 2026 gegen 15.40 Uhr einen 17-Jährigen unter einem Vorwand zu einem Spielplatz in den Hinterhof zwischen Hansastraße und Großenhainer Straße gelockt haben. Dort soll er dem Jugendlichen eine Schreckschusswaffe ins Gesicht gehalten haben. Anschließend soll er ihn aufgefordert haben, seine Taschen zu leeren. Der Jugendliche übergab daraufhin sein Mobiltelefon, sein Portemonnaie, seine Wohnungsschlüssel und etwas Bargeld.

Danach soll der Beschuldigte dem Angegriffenen mehrere schmerzhafte Faustschläge ins Gesicht versetzt haben.

Innenhof zwischen Großenhainer Straße und Hansastraße – Foto: privat
Innenhof zwischen Großenhainer Straße und Hansastraße – Foto: privat

Beschuldigter sitzt in Untersuchungshaft

Die Polizei konnte den Tatverdächtigen zügig ermitteln. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Haftbefehl gegen den 18-Jährigen. Der Ermittlungsrichter erließ diesen am 3. Juli 2026. Seitdem befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist er bereits einschlägig vorbestraft. Zum Tatvorwurf hat er bislang keine Angaben gemacht. Das Amtsgericht Dresden entscheidet nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage. Einen Termin für die Hauptverhandlung bestimmt das Gericht.

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