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Polizei erteilt zwei Aufenthaltsverbote für die Äußere Neustadt

Polizei-Einsatz am Scheunevorplatz
Polizei-Einsatz am Scheunevorplatz
Wie die Dresdner Polizei heute mitteilte, hat sie die ersten zwei Aufenthaltsverbote für Bereiche der Äußeren Neustadt ausgesprochen. Sie sollen zunächst für drei Monate gelten. Das Aufenthaltsverbot umfasse einen Bereich, der durch die Königsbrücker Straße, Bischofsweg, Kamenzer Straße, Louisenstraße, Martin-Luther-Straße sowie die Bautzner Straße eingegrenzt werde, erklärte ein Polizeisprecher. Es gelte ab sofort für die nächsten drei Monate und täglich zwischen 18 und 6 Uhr. Die Polizei prüfe zudem weitere Aufenthaltsverbote.

Revierleiter Polizeirat Matthias Imhof
Revierleiter Polizeirat Matthias Imhof.
Das Verbot gilt für einen 21-jährigen Eritreer sowie einen 23-jährigen Libyer. Beide Männer seien in diesem Jahr bereits mehrfach mit gefährlichen Körperverletzungen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten, so der Behördensprecher. Die Straftaten hätten sie fast ausschließlich innerhalb des nun ausgesprochenen Verbotsbereiches begangen.

„Die Äußere Neustadt ist seit längerer Zeit ein Schwerpunkt für die Dresdner Polizei. Das Sicherheitsgefühl von Anwohnern, Gästen und Gewerbetreibenden ist zum Teil nachhaltig gestört. Neben unseren Ermittlungen und der erhöhten Präsenz in dem Bereich sind die Aufenthaltsverbote ein weiterer Baustein des polizeilichen Einsatzkonzepts, um die Situation in dem beliebten Stadtteil wieder zu verbessern“, erklärte Matthias Imhof, Leiter des Polizeireviers Dresden-Nord.

Für den Fall, dass einer der beiden Empfänger des Aufenthaltsverbotes in dem Areal angetroffen werde, sei eine Nacht im Polizeigewahrsam sicher. Zwangsgeld und Zwangshaft seien weitere mögliche Konsequenzen bei Verstößen gegen das Verbot, so Imhof.

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Nachtrag 28. August: Aufenthaltsverbot durchgesetzt

Wie die Dresdner Polizei am Montag meldet, hat sie in der Nacht zum Sonnabend den 23-jährigen Libyer in Gewahrsam genommen. Er hatte gegen ein Aufenthaltsverbot verstoßen.

Einsatzkräfte stellten den Mann gegen 4.30 Uhr auf der Alaunstraße fest. Bereits am frühen Abend hatten sie den 23-Jährigen über die Konsequenzen eines Verstoßes aufgeklärt. So musste er nun den Rest der Nacht im Gewahrsam der Dresdner Polizei verbringen. Die Kosten muss er selber tragen.

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30 Kommentare

  1. Man fragt sich, wieso jemand, dem gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt sind, nicht in Haft sitzt. Dass nun nur Menschen außerhalb der Neustadt in den Genuss der Bekanntschaft mit den beiden kommen, ist doch keine Lösung.

  2. Beide „in diesem Jahr bereits mehrfach mit gefährlichen Körperverletzungen und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz in Erscheinung getreten“

    Was macht die Justiz eigentlich so?

    Das Aufenthaltsverbot der Polizei klingt eher nach einer Verzweiflungstat, weil das Gericht zu keinem Urteil kommt…

  3. Warum kommen die nicht in Haft oder werden gleich abgeschoben .Diese Männer verkaufen das Zeug dann eben wo anders Das ist schlimm das unsere Beamten nicht mehr Macht haben diese Leute zu bestrafen. Alles ist irgend wie außer Kontrolle geraten . Einen deutschen hätten Sie doch gleich eingebuchtet..

  4. Hanf legalisieren, dann müsste man nicht auf solche zwielichtigen Gestalten zurückgreifen. Aber so ist eben noch alles unter Kontrolle, Hanna.

  5. @klaus

    man kann ja auch gefährliche körperverletzung legalisieren. dann müssen das ja auch nicht solche typen machen…..

  6. Da braucht sich nun wirklich niemand wundern, wenn die Spinner von der AFD bei solchen Meldungen Stimmen abgreifen.

  7. Da kommen bei mir einige Zweifel auf, ob sich jemand, der Körperverletzungen und Verstöße gegen da BTMG mehrfach begeht, sich an Aufenthaltsverbote hält und so ihre kleinen Geschäfte etwas weiter aus der Neustadt verlegen werden…

  8. Solange „Anwohner, Gäste und Gewerbetreibende“ zum Kundenstamm der besagten Personengruppe nordafrikanischer Herkunft gehören, werden schwarze Drogenhändler in die Neustadt kommen. Erst wenn Deutsche ihre Drogen wieder bei Deutschen kaufen, ist die Welt wieder heil. Alles andere ist ein Eingriff in die freie Marktwirtschaft!
    DROGEN FIRST
    BEDENKEN SECOND

  9. Warum bekomme ich nicht „Hausverbot“, wenn ich meine GEZ-Gebühren nicht bezahlen will. Ich darf den Mist dann nicht mehr schauen und gut ist. NEIN ich komme in Erzwingungshaft wenn ich mein Einkommen nicht offen lege und mein Konto wird mir gepfändet.
    Wenn ich aber mit Drogen deale und mehrmals wegen Körperverletzung angezeigt werde darf ich nur einen Platz in der Stadt nicht besuchen und gut ist. Gehts noch?!
    Was haben wir bloß für eine GAGA-Bevölkerung die sowas mit sich machen lässt. Die Polizisten die jedes WE in der Neuse sich mit solchem Gesindel abgeben muss, tun mir leid.

  10. @Stefan D.

    wenn du schon am Wochenende kein Fernsehen schaust, gehe doch einfach ein bisschen dealen oder hau anderen Leuten in die Fresse…. das kommt offenbar billiger……;-))

  11. Stefan D.,
    offenbar bist du ein Teil der Bevölkerung, die „sowas mit sich machen lässt“.
    Stefan, kann es sein, dass du GAGA bist?

  12. Aus gesicherten Quellen hab ich erfahren, das die beiden Mitbürger im Krankenhaus liegen und vorkurzem noch mit ihrem Leben kämpften. Als Sie am Freitag von der Strafe hörten, haben Sie sich fast totgelacht. Sie sind jetzt aber außer Lebensgefahr und können in ca 3 Monaten wieder im vollen Umfang ihren friedlichen Beitrag zur Integration leisten. Das ging ja nochmal gut.

  13. Ich frage mich zunehmend, was die Polizeei mit dieser Aktion bezwecken wollte. Die Maßnahme selbst ist augenscheinlich völlig sinnlos und trat natürlich eine Diskussion los, wie sie hier auch sichtbar wird.
    Handelte es sich um einen Hilfeschrei der Polizei? Oder war das eine gezielte Provokation in Wahlkampfzeiten?

  14. @Alex

    Wenn das tatsächlich stimmt, was du da schreibst, heißt das im Klartext, dass man Platzverbote von 3 Monaten für Dealer und Schläger ausspricht, die für 6 Wochen sowieso außer Gefecht sind…….UNFASSABLE, wie Herr Oettinger sagen würde.

    Da schliesse ich mich „katze“ an: Da soll sich dann auch niemand mehr wundern, wenn die AFD im September die 20% Marke knackt……..

  15. @abrazzo: Mit dieser Maßnahme hat die Polizei das Mittel, bekannte Wiederholungstäter für eine Nacht wegzusperren, ohne dafür einen Richter fragen zu müssen. Das ist sonst nicht so leicht möglich.

  16. @ Stefan – es gibt Bevölkerungsteile, die nicht alles mit sich machen lassen.
    Wird dann aber dafür vom GAGA-Teil der Bevölkerung als Nazis und Rassisten abgestempelt. Ein Großteil dieser GAGA-Bevölkerung wohnt in der Neustadt.

  17. @anton: Entschuldige, aber das ist kein Gegenargument. Platzverweise werden ständig wegen irgendwelcher Nichtigkeiten ausgesprochen ohne daß das gleich eine Pressemitteilung wert wäre. Auch kann ich nicht glauben, daß jetzt zum ersten Mal Ausländer betroffen waren.
    Einzig die alberne Dauer von 3 Monaten ist m.E. neu. Daß das aber keine adequate Strafe für Gewalttäter sein kann, versteht sich doch von selbst.
    Also, die Frage bleibt: Warum diese Pressemitteilung?

  18. Möglicherweise ist das aber dann doch was anderes als nur ein Platzverweis. Ich möchte darüber aber nicht spekulieren, werde lieber den Revierleiter bei Gelegenheit mal danach fragen.

  19. abrazzo, der unterschied ist, dass ein platzverweis nur maximal 1 oder zwei tage gilt und nur für vieleicht zwei oder drei straßen, außerdem müsste ich ihn dir immer wieder neu verkünden und begründen, bei jedem neuen antreffen…ein aufenthaltsverbot gilt drei monate pauschal und kann auf deutlich räumlich ausgeweitetem bereich ausgestellt sein, hier die äußere neustadt. und ich muss ihn dir nur einmal zur kenntnis gelangen lassen.

    anton, bei jedem gewahrsam muss der richter entscheiden, immer und im zweifelsfall nicht so, wie ich es möchte…

    im übrigen dienen aufenthaltsverbote der gefahrenabwehr, also der abwehr von straftaten z. b. für die zukunft, sie sind keine strafe oder strafersatz…

  20. @abrazzo

    es gibt einen Unterschied zwischen einem Platzverweis, bspw.bei der Behinderung von Rettungskräften, der nur kurzfristig wirkt und sofort ausgesprochen werden kann, und einem Aufenthaltsverbot, das verfügt werden muss und dem in der Regel vorherige Platzverweise vorausgegangen sind. Dieses darf nach Polizeirecht maximal 3 Monate betragen……..

  21. Mal nebenbei, schlimm genug das die Polizei dafür ne Mitteilung raus gibt. Soll da ein Gefühl von Sicherheit aufkommen…Warum wird so ein Schwachsinn, ohne Fotos der Besagten Typen rausgegeben?

    Bei mir entsteht da eher das Gegenteil, wenn ich lese wie viele Opfer es wohl noch benötigt, bis dann wirklich mal bestraft wird.

    Die Idee, Leuten die nicht arbeiten dürfen die vorletzte Einnahmequelle zu nehmen, indem man Drogen legalisiert…

    Was kommt dann?

  22. @hauptmann Mumm und Bob: Danke für die Aufklärung. Allerdings löst das mein Problem in keiner Weise. Egal wie die Maßnahme nun wirklich heißt, sie ist und bleibt eine hilflose Aktion. Oder glaubt ihr, daß die Täter wegen Überschreitens des Aufenthaltsverbotes in Haft genommen werden, wenn sie trotz Körperverletzungsverfahren frei geblieben sind? Ich würde das übrigens auch so sehen, wenn es sich statt Ausländern um reinblütige Sachsen handeln würde.
    Ich verstehe nicht, warum die Polizei so viel Tamtam um diese Anordnung macht und glaube nicht an eine zufällige Nähe zum Wahltermin.

  23. @abrazzo

    natürlich löst das kein Problem. Und selbstverständlich hat das nichts damit zu tun, dass das Ausländer sind. Aber es stellt offenbar die stärkste polizeiliche Maßnahme dar. Daher wohl auch die Pressemitteilung.

    Danach kommen Staatsanwälte und Gerichte. HOFFENTLICH !

  24. Das geht so was von gar nicht! Wieso nicht einmal konsequent handeln und das beschriebene Aufenthaltsverbot generell, also für ALLE durchziehen? Fairerweise von 10:00Uhr bis 20:00Uhr, damit jeder die Chance hat noch auf Arbeit (falls außerhalb der Dingensrepublik befindlich) zu kommen. Von Mai bis Oktober. Damit wäre auch den Gewerbetreibenden geholfen, könnten die wenigstens mal Urlaub machen. Basta! Und jetzt: Hol mir mal ’ne Flasche Bier!“

  25. Nachtrag 28. August: Aufenthaltsverbot durchgesetzt

    Wie die Dresdner Polizei am Montag meldet, hat sie in der Nacht zum Sonnabend den 23-jährigen Libyer in Gewahrsam genommen. Er hatte gegen ein Aufenthaltsverbot verstoßen.

    Einsatzkräfte stellten den Mann gegen 4.30 Uhr auf der Alaunstraße fest. Bereits am frühen Abend hatten sie den 23-Jährigen über die Konsequenzen eines Verstoßes aufgeklärt. So musste er nun den Rest der Nacht im Gewahrsam der Dresdner Polizei verbringen. Die Kosten muss er selber tragen.

  26. Satire!!!!!! 30 Kommentare, dann der Nachtrag…….super….schon lange nicht mehr so gut gelacht……

    aber die idee mal ein paar Bilder von den Typen der Öffentlichkeit zukommen zulassen find ich gut. Und wenn es nur an die Gewerbetreibenden geht, die würden sich freuen….

  27. Bereits am frühen Abend hatten sie den 23-Jährigen über die Konsequenzen eines Verstoßes aufgeklärt. So musste er nun den Rest der Nacht im Gewahrsam der Dresdner Polizei verbringen.

    Dummheit gepaart mit grenzenloser Selbstüberschätzung: Eine Eigenschaft, die man bei dieser Klientel ausgesprochen häufig antrifft. Leider ist bei unserer Polizei die Sprache nicht erlaubt, die diese Leute verstehen würden.

    Die Kosten muss er selber tragen.

    Das möchte ich sehen!

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