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AfD statt DIE PARTEI im Ortsbeirat

Da hat die Partei „DIE PARTEI“ mit 3,8 Prozent in der Neustadt das dickste Ergebnis eingefahren, nun soll die Truppe in den Anzügen von der politischen Partizipation ausgeschlossen werden. Alle Hochrechnungen haben ergeben, ein Vertreter der Partei „DIE PARTEI“ kommt in den Ortsbeirat. Auch Namen wurden schon genannt. Annegret Breithaupt sollte den Ortsbeirat bereichern.

Doch die Partei hat die Rechnung ohne die Hauptsatzung der Stadt Dresden gemacht. Darin heißt es: „Die Mitglieder des Ortsbeirates (…) werden vom Stadtrat aus dem Kreise der im Ortsamtsbereich wohnenden wählbaren Bürgerinnen und Bürger (…) bestellt. Bei der Bestellung der Mitglieder (…) soll das von den im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen bei der letzten regelmäßigen Stadtratswahl im Ortsamtsbereich erzielte Wahlergebnis berücksichtigt werden.“

Und da die Partei „DIE PARTEI“ nicht im Stadtrat vertreten ist, dürfen sie nun auch nicht in den Ortsbeirat. Nachrücker ist dann nach aktuellen Schätzungen die Alternative für Deutschland, die vermutlich ihren Neustadt-Kandidaten Stefan Strauss schicken wird. Endgültig bestätigt wird das aber erst bei der ersten Stadtratssitzung im September. Außerdem wird es vermutlich im nächsten Jahr eine Neuordnung der Ortsbeiräte geben, dazu aber mehr in den nächsten Tagen.

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9 Kommentare

  1. „soll … berücksichtigt werden.“

    Genau das heißt es und auch nicht mehr. Wenn jetzt tatsächlich der AfD-**** in den Ortsbeirat einrückt wären dafür allein die Dresdner Stadträte verantwortlich und keine schwammige soll-Bestimmung aus der Hauptsatzung.

    Das wär schon echt bitter und ein ziemliches Armutszeugnis. Solche Kasper a la „in jedem zweiten Haus wohnt ein Drogendealer“ kann doch hier keiner gebrauchen …

  2. Seltsame Vorgabe. In der „Geschäftsordnung des Stadtrates“ (auf die in der Hauptordnung verwiesen wird) liest es sich doch konkreter:

    „Unter Beachtung…der rechnerischen Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer – bezogen auf das von den Parteien, politischen Vereinigungen oder Wählervereinigungen in der letzten Stadtratswahl im jeweiligen Ortsamtsbereich erzielte Wahlergebnis (§ 71 Abs. 1 S. 3 SächsGemO)…“

    Wenn dann aber die AfD einen zusätzlichen Vorschlag einreicht, muss abgestimmt werden. Aber selbst dann könnten die anderen Stadträte die AfD „überstimmen“: „Jedes Mitglied des Stadtrates hat so viele Stimmen wie Sitze im Ortsamtsbereich zu vergeben sind (Mehrnamige Mehrheitswahl).“

    Trotzdem sollte das System OBR reformiert werden. So dürfte auch gerne die Verbindlichkeit der Entscheidungen erhöht werden…

  3. Hallo Jens, die Hauptsatzung baut ja auf die Gemeindeordnung auf. Und DIE PARTEI kann ja gar nicht mitbestimmen. Aber mit der auch von Deiner Partei mitbeschlossenen Einführung einer Ortschaftsverfassung wird sicher alles besser. ;-) Mehr dazu demnächst.

  4. Jens, in der Gemeindeordnung steht doch haargenau das selbe wie in der Hauptsatzung.

    Und eine soll-Bestimmung ist auch genau deshalb so formuliert, damit man in atypischen Fällen davon abweichen kann, wie etwa dem, dass einer Partei Sitze im OBR zustehen, die aber nicht im Stadtrat vertreten ist. Jetzt müsste man mal rausfinden, wie oft sowas in den Dresdner Ortsämtern vorgekommen ist.

  5. 1. Alles wird mit der Ortschaftsverfassung leider nicht besser, aber etwas mehr Demokratie könnte auf Stadtteilebene einziehen.
    2. Es ist mit erheblichen Widerstand von konservativer Seite gegen diese Neuerung zu rechnen, nicht nur von der konservativen Stadtratsminderheit , sondern auch von der sächsischen „Obrigkeit“ . Etwas Gegendruck von der Basis wäre deshalb nicht verkehrt.
    3. zu E-Haller: Es wäre schlechter Stil der neuen Mehrheit, wenn sie der AfD einen Sitz im Ortsbeirat, der ihr nach Recht und Gesetz (leider) zusteht, durch Tricks verweigern würde. Ich denke, die rot-rot-grüne 3/4-Mehrheit im Ortsbeirat Neustadt hält das aus.

  6. @ Jens Matthis: Ich interpretiere es doch eher so, als würde der Partei DIE PARTEI der Sitz zustehen: „im jeweiligen Ortsamtsbereich erzielte Wahlergebnis“. Oder was übersehe ich?

  7. @E-Haller: Bei der Bestellung der Mitglieder des Stadtbezirksbeirats soll das VON DEN IM GEMEINDERAT VERTRETENEN Parteien und Wählervereinigungen bei der letzten regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte im Stadtbezirk erzielte Wahlergebnis berücksichtigt werden.

  8. @ Jens: Naja – ich bezog mich auf die „Geschäfsordnung des Stadtrates“ und nicht auf die Gemeindeordnung (@Anton: deswegen ist auch der Verweis auf den § 71 oben flasch). Und dort (§37) lese ich es so raus:
    – der Stadtrat macht Vorschläge
    die OB macht dann unter Beachtung:
    – der Wählbarkeit
    – der Vorschläge
    – der Sitzverteilung bei der letzten Wahl im OA-Bereich
    den Stimmzettel.

    Demnach könnte schon die OB mit Blick auf den 3. Punkt die Partei DIE PARTEI raufsetzen. Wenn da nicht der Verweis auf die Gemeindeordnung drinstände! Eigentlich widerspricht sich damit die Formulierung der Geschäftsordnung selbst.

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