Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“ haben Widerspruch gegen den Beschluss des Stadtrats vom 11. Dezember eingelegt. Der hatte mit 39 zu 31 Stimmen, bei einer Enthaltung dafür gestimmt, dass das Bürgerbehren unzulässig sei und war damit der Argumentation des Oberbürgermeisters Dirk Hilbert gefolgt.

Zuvor hatten André Schollbach, Jens Matthis und Tilo Kießling am 30. Juni 2025 über 40.000 Unterschriften bei Oberbürgermeister Dirk Hilbert eingereicht. Das Rechtsamt der Stadt hatte empfohlen, das Bürgerbegehren als zulässig einzustufen. Mit einem externen Gutachten hatte Hilbert dann aber die Unzulässigkeit begründet (Neustadt-Geflüster vom 10. November 2025). Der Stadtrat erklärte dann am 11. Dezember mit Stimmen von AfD, CDU, FDP und Team Zastrow das Begehren für unzulässig.
Initiatoren: Beschluss ist rechtswidrig
Nach Prüfung des Bescheids und Einsicht in die Akten kamen die Initiatoren zu dem Schluss, dass der Beschluss rechtswidrig sei. Sie legten deshalb Widerspruch ein. Die Landesdirektion Sachsen soll nun als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde darüber entscheiden.
Das Bürgerbegehren stützt sich auf die Angabe einer Finanzierungslücke von rund 18 Millionen Euro bei den Dresdner Verkehrsbetrieben. Diese Zahl hatte der Oberbürgermeister selbst dem Stadtrat mitgeteilt. Das Begehren übernimmt diese Angabe ohne Änderungen. Nach Ansicht der Initiatoren sind Bürger*innen berechtigt, auf solche offiziellen Zahlen zurückzugreifen, insbesondere wenn diese vom Stadtrat bestätigt wurden.
Die Initiatoren betonen, dass sie verpflichtet gewesen seien, die amtlich genannte Zahl zu verwenden. Eine deutlich höhere Kostenschätzung hätte ein verzerrtes Bild der Lage erzeugen können und möglicherweise zur Unzulässigkeit geführt.
Zur Deckung der Finanzierungslücke sieht das Bürgerbegehren eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 450 auf 475 Prozent vor. Laut Berechnungen des Steuer- und Stadtkassenamtes würde das ab 2026 jährliche Mehreinnahmen zwischen 25,7 und 29,1 Millionen Euro bringen. Diese Summe übersteigt die genannte Lücke deutlich.
Maßgeblich für die rechtliche Bewertung sei der Zeitpunkt der Unterzeichnung durch die Bürger. Spätere Veränderungen dürften die Zulässigkeit nicht nachträglich beeinflussen. Sonst könnten Bürgermeister oder Stadtrat unliebsame Begehren gezielt verzögern oder verhindern.
Auch nach Einreichung des Begehrens sei eine öffentliche Auseinandersetzung vorgesehen. Dabei könnten neue Entwicklungen dargestellt und diskutiert werden.
Die Initiatoren sehen den Beschluss als Versuch, einen Bürgerentscheid zu verhindern. Sie kündigten an, weiter für dessen Durchführung einzutreten.





















