Die Polizei Sachsen hat mit der Ausgabe eines neuen, bundeseinheitlichen Dienstausweises begonnen. Dieser ersetzt schrittweise den bisherigen Papierausweis und soll die Fälschungssicherheit erhöhen. Bis zum Jahr 2026 sollen alle Polizeibediensteten im Freistaat mit dem neuen Kreditkartenformatausweis ausgestattet sein.
Die Einführung des neuen Dienstausweises ist Teil einer länderübergreifenden Initiative, an der sich neben Sachsen auch Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen beteiligen. Die Entwicklung des bundeseinheitlichen Dienstausweises geht auf einen Beschluss des Arbeitskreises II im April 2019 zurück. Die zehn Bundesländer entschieden sich für eine sofortige gemeinsame Einführung, so Thomas Gockel-Hentschel, Sprecher des Sächsischen Innenministeriums auf Nachfrage. Ziel der Maßnahme ist ein einheitliches Design in zehn Bundesländern sowie eine deutliche Verbesserung der Sicherheitsstandards. Der Chipkarten-Ausweis ersetzt den bisherigen Dienstausweis aus Papier in Übergröße. Bis zum Abschluss der Umstellung im Jahr 2026 behalten beide Modelle ihre Gültigkeit.
Der neue Ausweis ist im Chipkartenformat gestaltet, hellblau gefärbt und mit mehreren Sicherheitsmerkmalen versehen. Auf der Vorderseite befinden sich das Foto, der Name und der Dienstgrad der Bediensteten. Hinzu kommt ein zweites Bild als Kippbild unten rechts, das beim Neigen der Karte sein Aussehen verändert. Eine spürbare Erhebung am unteren linken Bildrand dient ebenfalls der Echtheitsprüfung. Außerdem ist der Polizeistern als Hologramm aufgedruckt und das Landeswappen des Freistaates Sachsen sichtbar.
Die Rückseite weist den Schriftzug „110“ in optisch variabler Tinte auf, dessen Erscheinung sich je nach Betrachtungswinkel verändert. Darüber hinaus ist das Wort „Polizei“ in Brailleschrift (Blindenschrift) angebracht, um auch sehbehinderten Personen eine Überprüfung zu ermöglichen.
Als ausstellende Behörde ist auf allen Ausweisen das Sächsische Staatsministerium des Innern vermerkt. Der bisher aufgedruckte Hinweis zu polizeilichen Befugnissen, wie dem Führen von Waffen im Dienst entfällt, da sich diese aus dem Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz und den zugehörigen Vorschriften ergeben.
Mit den neuen Ausweisen will die Polizei Sachsen vor allem Betrugsstraftaten durch falsche Polizeibeamte erschweren. Die einheitliche Gestaltung und die Sicherheitsmerkmale wurden in mehrjähriger Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ländern entwickelt, um eine hohe Fälschungssicherheit zu gewährleisten und automatisierte Kontrollprozesse zu ermöglichen.
Zu den Gesamtkosten, der Zahl bereits ausgegebener Ausweise und der Bearbeitungsdauer liegen keine Angaben vor, so ein Sprecher des Innenministeriums.
Die Polizei empfiehlt, bei Zweifeln an der Legitimation eines Polizeibediensteten Kontakt zur nächstgelegenen Polizeidienststelle aufzunehmen. In Gefahrensituationen sollte umgehend die Notrufnummer 110 gewählt werden.