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Neue E-Scooter und E-Bikes in Dresden ab 1. August

Der Anbieter Lime reduziert derzeit sein Roller-Angebot, weil der Vertrag mit der Stadt zum Ende des Monats ausläuft. Stattdessen gibt es ab 1. August drei neue Anbieter für die E-Roller. Das sind Bolt, Voi und RideMovi, perspektivisch sollen die drei Anbieter insgesamt 2.500 dieser E-Scooter in den Verkehr bringen. Außerdem werden Lime und Voi jeweils 1.000 E-Bikes zum Ausleihen anbieten.

Bye, bye Lime. Künftig gibt es keine E-Scooter des Anbieters mehr. Dafür bieten dann Bolt, Voi und RideMovi Elektrokleinstfahrzeuge an. Foto: Archiv Anton Launer
Bye, bye Lime. Künftig gibt es keine E-Scooter des Anbieters mehr. Dafür bieten dann Bolt, Voi und RideMovi Elektrokleinstfahrzeuge an. Foto: Archiv Anton Launer

Die Landeshauptstadt hatte im Mai 2025 zur Interessenbekundung für den Betrieb von Bikesharing und E-Scooter-Sharing aufgerufen. Nach Prüfung der Eignungskriterien erhielten die Anbieter Lime und Voi eine Erlaubnis, E-Bikes bereitzustellen.

Für die E-Scooter wurden aus sechs Bewerbern drei ausgewählt: Bolt, Voi und RideMovi dürfen jeweils bis zu 833 Fahrzeuge betreiben. Die bisherige Kooperation mit einzelnen Firmen entfällt. Künftig sind Genehmigungen sowie Gebühren erforderlich.

Der Anbieter Voi hatte auch 2019 schon eine Genehmigung für Dresden erhalten, aber die schwarz-roten Roller waren nie auf den Straßen erschienen. Stattdessen gab es eine Zeit lang Roller der Marke Tier, die sich inzwischen aber auch wieder aus Dresden verabschiedet hatten.

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Nach Angaben der Anbieter werden die neuen Fahrzeuge nicht sofort in voller Zahl verfügbar sein. Die Verteilung erfolgt schrittweise in den Wochen nach dem Start. Übergangsweise kann es zu mehr falsch abgestellten Fahrzeugen kommen.

Sharing-Leitlinien

Erstmals kommen dabei die neuen Sharing-Leitlinien Mobilität (gibt’s im Ratsinfo als PDF zum Download) zur Anwendung. Sie regeln unter anderem die Verteilung der Fahrzeuge zwischen Innenstadt und Stadtrand, eine Fotopflicht vor dem Abstellen sowie die automatische Erkennung umgekippter E-Scooter. Anbieter müssen zudem zügig auf Meldungen reagieren und regelmäßig mit Interessenvertretern mobilitätseingeschränkter Menschen kommunizieren. Geopositionsdaten werden der Stadt für ein Monitoring zur Verfügung gestellt.

Elektroroller sollen künftig nicht mehr an der Ampel hängen - Foto: Archiv/Erich von DD.Photo
Elektroroller sollen künftig nicht mehr an der Ampel hängen – Foto: Archiv/Erich von DD.Photo

Die Benutzung der Roller ist durch die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge des Bundesverkehrsministeriums geregelt (hier zum Nachlesen).

Die neuen Angebote sollen das bestehende städtische Bikesharing-System Mobibike ergänzen, das täglich über 6.500 Fahrten verzeichnet. Dieses stößt bei der flächendeckenden Versorgung an Grenzen. Die neuen Fahrzeuge sollen vor allem als Zubringer zum Bahnhof oder für Direktverbindungen genutzt werden. Besonders die elektrische Unterstützung kann in einer Stadt mit Höhenunterschieden wie Dresden Vorteile bieten.

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Für die Zukunft plant die Stadt anbieterneutrale Sharing-Stationen. Dort sollen Fahrzeuge geordnet abgestellt werden. Digitale Sperrzonen verhindern eine Rückgabe außerhalb dieser Stationen. Die Wirkung dieser Maßnahmen wird regelmäßig überprüft. Eine erste Zwischenbilanz ist nach einem Jahr vorgesehen.

3 Kommentare

  1. Eigentlich eine tolle Sache für die so sehr gewollte Mobilität ohne private PKWs. Leider sehe ich auf diesen Rollern immer nur die gleiche Art von Menschen was mich jedes Mal aufs Neue verwundert. Aber wenn es mehr Angebot gibt und mehrere Anbieter steigen vielleicht auch mehr Bürger auf das Angebot um. Wenn man am Ende mit den Geräten noch sorgsam umgeht (das könnten die neuen Regeln zum abstellen usw. begünstigen) und auch Nicht(s)nutz-er welche gern ihren Vandalismustrieb an den Rollern befriedigen davon ablassen, könnte das ein guter Schritt in Richtung moderner Fortbewegung sein.

  2. Darf man den Anbietern die nachträgliche, ordnungsgemäße Platzierung ihrer E-Roller eigentlich in Rechung stellen?

    Ständig räume ich diese Mistdinger vom Fußweg, aus Eingangstüren, etc.

    Vielleicht sollte ich mal so ein Roller einbehalten. Quasi als Aufwandsentschädigung.

  3. Sind die „digitalen Sperrzonen“ nun noch Zukunftsmusik oder gilt das jetzt schon folgend? Das geht aus dem letzten Absatz des Artikels nicht eindeutig hervor. Sowas wäre ein echter Gamechanger und würde Teile der Probleme recht einfach unterbinden.
    Und noch eine echte Frage: zu welchem Anteil am Modal Split zählt denn diese Fortbewegungsart? Zählt es zum Zu-Fuß-Gehen, oder doch als Fahrradfahrt, oder etwa als Öffentlicher (Nah)Verkehr (ÖPNV)?

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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