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Superwahljahr geht in heiße Phase

In Dresden wird in diesem Jahr viermal gewählt. Zum ersten Termin am 9. Juni 2024 werden der Stadtrat, die Stadtbezirksräte und die Mitglieder des Europaparlaments gewählt. Über die Zusammensetzung des 8. Sächsischen Landtages können die Wählerinnnen und Wähler am 1. September 2024 entscheiden.

Die Wahlurnen warten auf die Stimmzettel - Foto: Archiv/Anja Schneider
Die Wahlurnen warten auf die Stimmzettel – Foto: Archiv/Anja Schneider

Ab 8. März: Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, finden in der Landeshauptstadt Dresden neben der Europawahl auch die Kommunalwahlen statt. Bei diesen Wahlen werden sowohl der Dresdner Stadtrat als auch die Stadtbezirksbeiräte und die Ortschaftsräte gewählt. Parteien und Wählervereinigungen sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger, die Unterstützungsunterschriften leisten möchten, werden dabei auf Folgendes hingewiesen:

  • Die Parteien und Wählervereinigungen können ihre Wahlvorschläge ab Freitag, 8. März 2024, bis Donnerstag, 4. April 2024, 18 Uhr, einreichen. In dieser Frist können auch die Unterstützungsunterschriften für bereits eingereichte Wahlvorschläge geleistet werden, sofern diese erforderlich sind.
    • Bei der Stadtratswahl ist das Wahlgebiet Dresdens in elf Wahlkreise geteilt.
    • Bei den Stadtbezirksbeiratswahlen umfasst das Wahlgebiet den jeweiligen Stadtbezirk.
    • Bei den Ortschaftsratswahlen umfasst das Wahlgebiet die jeweilige Ortschaft.
    • Am 11. und 12. April 2024 entscheidet der Gemeindewahlausschuss dann über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge.

    Alle Formulare und weitere Informationen für die Einreichungen stehen unter www.dresden.de/kommunalwahl, dort auf der Unterseite zur jeweiligen Wahl (Stadtratswahl, Stadtbezirksbeiratswahl, Ortschaftsratswahl).

    Außerdem sind die Formulare im Büro der AG Wahlvorschläge, Bürgeramt, Theaterstraße 11–15, 1. Etage, Bürgersaal 100, direkt erhältlich. Die Sprechzeiten sind: Montag und Mittwoch: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr sowie Freitag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr.

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    Dresden sucht 6.000 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

    Für die beiden Wahltage sucht die Landeshauptstadt Dresden etwa 6.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Diese sorgen für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl, zählen Stimmen aus und stellen das Wahlergebnis im Wahlbezirk fest. Wer sich bei der Wahl engagieren möchte, kann sich über ein Online-Formular auf dresden.de/wahlhelfer, per E-Mail an wahlhelfer@dresden.de oder telefonisch unter 0351 4881118 anmelden.

    Die Stadt möchte unter allen Umständen ein Desaster wie vor fünf Jahren vermeiden, als in einigen Neustädter Wahllokalen die letzten Wähler ihr Kreuz erst eine Stunde nach Schluss setzen konnten (Neustadt-Geflüster vom 27. Mai 2019). Die Verwaltung hat reagiert und nun mehr Wahllokale eingerichtet. Für diese werden nun aber eben ehrenamtliche Wahlhelfer*innen gesucht.

    Dabei wird das Ehrenamt mit einer Entschädigung versüßt. Je nach Funktion gibt es bei der Europa- und Kommunalwahl zwischen 105 und 140 Euro sowie bei der Landtagswahl zwischen 55 und 90 Euro.

    Kampagne startet am 5. März 2024

    Unter dem Motto „Zählt mit“ wirbt die Landeshauptstadt Dresden seit dem 5. März 2024, auf 100 City-Light-Plakaten 14 Tage lang im gesamten Stadtgebiet für das Ehrenamt im Wahlvorstand. Damit sollen nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Gruppen zum Mitmachen animiert werden. Egal ob man gerne zusammen joggt, gärtnert oder anderen Interessen nachgeht, gemeinsam mit Freunden oder Arbeitskollegen ist die Motivation größer, sich für die Demokratie in der Stadt einsetzen – so der Tenor der Plakatmotive.

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    Die Kampagne wird in den kommenden Wochen über weitere Kanäle der Stadt ausgespielt, unter anderem auf dem städtischen Instagram-Kanal und auf www.dresden.de.

    Lange Auszählnacht bei der Europa- und Kommunalwahl

    Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden möchte, muss am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sein und bei der Europa- und Kommunalwahl die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Staates besitzen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Landtagswahl müssen eine deutsche Staatsbürgerschaft haben.

    Außerdem müssen Interessenten wahlberechtigt sein und seit mindestens drei Monaten in Dresden ihren Hauptwohnsitz haben. Beim ersten Einsatz werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer meistens als Beisitzende eingesetzt, um den Wahlablauf kennenzulernen. Danach können Interessenten auch als Wahlvorsteher, Schriftführer oder deren Stellvertretung berufen werden.

    Besonders bei der Europa- und Kommunalwahl wird den Wahlhelfern viel abverlangt, denn es steht eine lange Auszählnacht bevor: Zuerst wird die Europawahl, dann die Stadtratswahl und zuletzt werden die Stadtbezirksbeiratswahl und die Ortschaftsratswahl ausgezählt. Bei der Landtagswahl geht die Auszählung schneller. Die Wahlhelferentschädigung wird allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern etwa 14 Tage nach der Wahl überwiesen.

    Fragen zum Ehrenamt im Wahlvorstand beantwortet die Arbeitsgruppe Wahlhelfer, Theaterstraße 6, Zimmer2/227, 01067 Dresden. Die Arbeitsgruppe ist montags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar. Wer sich bei der Integrations- und Ausländerbeiratswahl engagieren möchte, kann sich per E-Mail an wahlamt@dresden.de wenden oder erhält auf www.dresden.de/wahlen unter Integrations- und Ausländerbeiratswahl weitere Informationen.