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Solidaritätsdemo für linke Gefängnis-Insassen

Am Sonnabend haben sich am Morgen etwa zwei Dutzend Personen vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) Dresden unter dem Motto „Solidarität mit allen Gefangenen“ versammelt. Hintergrund der Demonstration sind Gefängnis-Insassen der linken Szene. Laut Polizei finden solche Klein-Demonstrationen häufiger statt.

25 Teilnehmer unter dem Motto "Solidarität mit allen Gefangenen" - Foto: Florian Varga
23 Teilnehmer unter dem Motto „Solidarität mit allen Gefangenen“ – Foto: Florian Varga

Gegen 9 Uhr geht es los. Ein Auto fährt auf die Grünfläche vor der Justizvollzugsanstalt. Lautsprecher werden aufgebaut und es sammeln sich 23 Personen. Der Grund für die frühe Versammlung? Der Insasse „Maja“ hat Hofgang. Er soll am 11. Februar letzten Jahres am „Tag der Ehre“ in Budapest gemeinsam mit den Antifa-Aktivisten Johann Guntermann, Tobias E., der Italienerin Ilaria S. und weiteren Personen mehrere Rechtsextremisten attackiert haben. „Maja“ sitzt seit dem 11. Dezember in Untersuchungshaft.

Am sogenannten Tag der Ehre erinnern Neonazis aus Ungarn und ganz Europa seit 1997 an den gescheiterten Versuch der deutschen Wehrmacht, Einheiten der Waffen-SS und ihren ungarischen Kollaborateuren den Belagerungsring um Budapest im Februar 1945 zu durchbrechen. Umfangreiche Informationen dazu gibt es in der österreichischen Tageszeitung „Der Standard„.

Nach Johann Guntermann, dem früheren Lebensgefährten der Linksextremistin Lina E., wird aktuell europaweit gefahndet. Lina E. wurde vom Oberlandesgericht Dresden verurteilt und soll nach Ansicht des Gerichts an mehreren Angriffen auf Rechtsextremisten in Thüringen und Sachsen maßgeblich beteiligt gewesen sein. Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig, sowohl Bundesanwaltschaft als auch die Verteidiger haben Revision beim Bundesgerichtshof beantragt.

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Die beiden anderen Aktivisten Tobias E. und Ilarian S. befinden sich in Ungarn in Haft. Den Spitznamen „Maja“ soll der Dresdner Insasse erhalten haben, damit er im Gefängnis nicht Stress mit ebenfalls dort inhaftierten Rechtsextremen bekommt. Die Anmelder der Versammlung, der Ermittlungsausschuss Dresden, fordern neben der Nicht-Auslieferung Majas an Ungarn, die Freilassung von Tobias E. und Ilaria S.

Es gab viel Musik und Reden, um die Insassen zu beschäftigen und den Hofgang zu erleichtern. Hin und wieder hörte man aus der Justizvollzugsanstalt Schreie und Zurufe, die Musik lauter zu machen. Sie schienen es zu genießen. Auch gewunken wurde immer wieder. Es fühlte sich an wie eine Konversation zwischen Gefangenen und Versammlungsteilnehmern.

Bis auf einen bellenden Hund und ein paar Jogger und Radfahrer verlief es ruhig. Gegen 10.15 Uhr war die Kundgebung beendet und alle entfernten sich vom Ort des Geschehens. Abgesichert wurde die Versammlung durch drei Polizeibeamte vom Polizeirevier Nord.

Lediglich drei Polizeibeamte sicherten die Versammlung ab. - Foto: Florian Varga
Lediglich drei Polizeibeamte sicherten die Versammlung ab. – Foto: Florian Varga

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4 Kommentare

  1. „Das Verfahren ist noch nicht rechtskräftig.“? Wohl eher das Urteil. Und das, weil Anklage und Verteidigung Revision beantragt haben. Oder soll impliziert werden, in Deutschland wären Gerichtsverfahren nicht vom Recht gedeckt? Bei Berichten über Gerichtsverfahren ist es eben unsicher und gefährlich wie auf hoher See…

  2. Danke für die Ergänzung. Ich habe das mit der Revision nachgetragen. Denke aber, dass man durchaus so formulieren kann, dass das Verfahren noch nicht rechtskräftig ist.

  3. @Anton: „Neee…“ Kannste nich. Also kannste schon, aber is dann halt bullshit.

    Das Verfahren ist sehr wahrscheinlich rechtskräftig. Der Prozessablauf ist geregelt und festgeschrieben, die Verantwortlichkeiten benannt (Richter, Staatsanwalt, Verteidiger, Gerichtsdiener etc….). Wäre das Verfahren nicht rechtskräftig wären alle URteile seit Inkrafttreten des Verfahrens anfechtbar…
    :-)
    Lediglich das Ergebnis des Verfahrens (also das Urteil) ist noch nicht rechtskräftig.

  4. @g.kickt: Hach, deutsche Sprache ist doch was Feines. So kann ein Verfahren zum einen genau dieser konkrete Prozess sein, zum anderen kann man auch die gesamten Abläufe im OLG als ein Verfahren bezeichnen. (Letzteres ist vermutlich, wie Du richtig erkennst rechtsgültig … von rechtskräftig würde ich dabei nicht sprechen). Aber das konkrete Verfahren, also der Prozess gegen Lina und Mitangeklagte ist eben noch nicht rechtskräftig, denn genau das soll in dem Revisions-Verfahren am Bundesgerichtshof überprüft werden. Bei einem solchen Revisions-Verfahren wird ausschließlich überprüft, ob in der unteren Instanz Rechtsfehler begangen wurden. Wenn dann der Bundesgerichtshof entschieden hat, sind sowohl das OLG-Verfahren als auch das Urteil rechtskräftig.

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