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Flaschen-Schläger verurteilt

Richter Ralf Schamber hat am Montag am Amtsgericht den Angeklagten Thamer H. schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Rahmen einer umfangreicheren Schlägerei im Oktober 2021 einem jungen Mann eine Flasche auf den Kopf geschlagen hat. Thamer H. wurde nun wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und fünf Monaten verurteilt.

Gefährliche Körperverletzung, Verhandlung am Amtsgericht.
Gefährliche Körperverletzung, Verhandlung am Amtsgericht.

Der Prozess am Montag war bereits der zweite Anlauf. Bereits im Dezember war das Verfahren eröffnet worden, konnte jedoch aufgrund Verzögerungen nicht fristgemäß beendet werden. Daher nun die Zweitauflage. Richter, Staatsanwältin und die beiden Anwälte des Angeklagten waren sich einig, dass die vier Aussagen aus dem ersten Prozess nicht noch einmal gehört werden müssten. Am Montag waren nun weitere Zeugen geladen, die Licht in das Geschehen bringen sollten, denn der Angeklagte schwieg beharrlich zu den Vorwürfen.

Schläge und Flaschenwürfe

Nach den Aussagen weiterer drei Zeugen rundete sich das Bild ab. Es gab eine Rangelei in unmittelbarer Nähe des Taco-Stands auf dem kleinen Platz an der unteren Alaunstraße. Mehrere Männer schlugen und traten auf einen am Boden Liegenden ein. Am Taco-Stand war eine Gruppe junger Leute. Zwei aus der Gruppe, Sascha und Benedikt, mischten sich ein, wollten dem am Boden liegenden Mann helfen. Dann wurde erst Sascha unter anderem mit Schlägen ins Gesicht angegriffen und schließlich bekam Benedikt, der Sascha zu Hilfe eilte, die Flasche über den Kopf. Er bricht bewusstlos zusammen. Wacht auf dem Fußweg wieder auf, blutüberströmt. Danach flüchten die Deutschen und werden nun mit Flaschenwürfen angegriffen, die erst enden, als die Polizei eintrifft.

Dann sollen die Angreifer, offenbar alles Männer mit nordafrikanischem Äußeren, in verschiedene Richtungen geflüchtet sein. Die Polizei nimmt vor Ort Zeugenaussagen auf. Währenddessen entdeckt einer aus der Gruppe der Jugendlichen Thamer S. in unmittelbarer Nähe. Die Polizei nimmt ihn unmittelbar darauf fest. Polizeiobermeister Jonas F. berichtet, dass er den Mann festgenommen habe, der sei auch im Gesicht verletzt und stark alkoholisiert gewesen. Bei der Festnahme sei er widerspenstig gewesen und habe sich an der Schiebetür des Polizeiautos dann auch noch selbst verletzt.

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Zum Ende der Verhandlung äußerte sich der Angeklagte noch zu seinen persönlichen Verhältnissen. So sei er vor etwa drei Jahren nach Deutschland gekommen, habe hier einen Asylantrag gestellt, der sei inzwischen abgelehnt. Da er aber inzwischen eine acht Monate alte Tochter hat, wird er nicht abgeschoben. Er könne sich an den Abend nicht erinnern, sei angetrunken gewesen. Es tue ihm leid, er sei damals in schlechter Gesellschaft gewesen, das habe sich jetzt geändert.

Für die Staatsanwältin ist der Angeklagte klar überführt. Für Verteidiger Robert Federbusch steht das gar nicht so fest, es gäbe Widersprüche in den Zeugenaussagen. Richter Ralf Schamber sprach dann das Urteil. Für gefährliche Körperverletzung ist eine Strafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren möglich. Der Richter folgte der Staatsanwältin und verurteilte Thamer H. zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und fünf Monaten. Für den Richter war ausschlaggebend, dass zwei Zeugen den Angeklagten eindeutig als Täter benannt haben. Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre, der Verurteilte muss 170 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung oder Revision eingelegt werden.

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