Am Freitag hat die Vorsitzende Richterin Corinna Jeanjour am Landgericht in Dresden das Urteil gegen den Angeklagten Tobias L. verkündet.

Die Beweislage war erdrückend. Bei einer Razzia am 17. Dezember 2025 beschlagnahmte die Polizei große Mengen an Drogen, zahlreiche gefährliche Gegenstände und jede Menge Bargeld.
Zum zweiten Verhandlungstag hatte sich der Angeklagte ausführlich eingelassen, den Besitz der Drogen gestanden und auch eingeräumt, mit ihnen gehandelt zu haben. Zudem schilderte er seine Lebensgeschichte. Geboren in Hamburg, absolvierte er eine Ausbildung zum Kaufmann, lebte anschließend in ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins und arbeitete unter anderem als Zimmermann. Ein Burnout und eine erfolglose Operation hätten ihn schließlich in die Drogenabhängigkeit getrieben. Dabei habe er vor allem Cannabis und Kokain konsumiert. Mit dem Umzug nach Dresden habe er einen Neuanfang wagen wollen und zunächst als Koch gearbeitet, bis ihn erneut ein Burnout traf.
In Dresden wechselte er nach eigenen Angaben von Kokain zu Speed, einem Amphetamin. Dabei habe er Schulden bei einem Bekannten angehäuft. Dieser habe die Forderungen an Dritte verkauft, die ihm anboten, seine Schulden durch Drogenhandel abzuarbeiten. Für den Ankauf der Drogen hätten sie ihm, so seine Darstellung, zusätzlich Geld vorgestreckt. Die Betäubungsmittel will er in Hamburg erworben haben.
Offen bleibt zunächst, ob er bereits Teile der in der Wohnung gefundenen Bestände verkauft hatte. Dies soll in einem zweiten Verfahren geklärt werden. Um den aktuellen Prozess zu beschleunigen, hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf des Drogenbesitzes für ein gesondertes Verfahren abgetrennt.

Im Prozess schilderte eine Ermittlerin, wie es zu der Razzia gekommen war. Offenbar hatte die Polizei einen Hinweis aus der Szene erhalten. Daraufhin beobachteten die Beamten das Haus in der Königstraße 26 und stürmten wenig später die Wohnung von Tobias L.
20 Kilo Drogen, 26.000 Euro Bargeld und gefährliche Gegenstände
Die Vorsitzende Richterin Corinna Jeanjour listete die sichergestellten Drogen noch einmal detailliert auf: Fast 12,5 Kilogramm Marihuana, rund 3,5 Kilogramm Haschisch, jeweils knapp ein Kilogramm MDMA und Amphetamin sowie Cannabis-Öl, Kokain-Gemisch und diverse Medikamente. Insgesamt stellte die Polizei mehr als 20 Kilogramm Drogen und zudem 26.000 Euro Bargeld sicher.
Außerdem fanden die Ermittler in einer Art Schatzkiste mehrere gefährliche Gegenstände, darunter einen Hammer, zwei Pfeffersprays, ein Jagdmesser, einen Schlagring und einen Teleskopschlagstock. Diese Waffen waren für die rechtliche Bewertung des Falls von besonderer Bedeutung, auch wenn nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie tatsächlich zum Einsatz gekommen waren.
Ein Gutachter der forensischen Klinik Arnsdorf gab vor Gericht seine Einschätzung zum Angeklagten ab. Der Mann sei kooperativ gewesen, erklärte der Psychiater. Es hätten sich weder Hinweise auf eine Depression oder Schizophrenie noch auf eine Persönlichkeitsstörung ergeben. Allerdings habe neben der Drogenabhängigkeit offenbar auch Medikamentenmissbrauch vorgelegen. Im Ergebnis sei nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen.
Schließlich plädierte die Staatsanwaltschaft und warf Tobias L. vor, gegen Paragraf 30a Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes verstoßen zu haben. Für diese Tat sieht das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vor. Einen minderschweren Fall schloss der Staatsanwalt angesichts der großen Menge an Drogen aus und forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Untersuchungshaft sei anzurechnen, die Drogen und das Bargeld einzuziehen.
Carsten Brunzel, der Verteidiger des Angeklagten, widersprach zumindest teilweise. Besitz und Handel habe sein Mandant zwar eingeräumt, ob die Waffen jedoch im Zusammenhang mit dem Drogenhandel genutzt worden seien, sei unklar. Zudem sei der 46-Jährige nicht vorbestraft und geständig. Er habe aus einer schweren Abhängigkeit heraus gehandelt, nicht aus Bereicherungsabsicht, sondern um Schulden zu begleichen und seine Sucht zu finanzieren. Außerdem sei keines der sichergestellten Betäubungsmittel tatsächlich in den Verkauf gelangt. Aus Sicht der Verteidigung handele es sich deshalb eindeutig um einen minderschweren Fall. Eine Freiheitsstrafe von drei Jahren sei angemessen. Zudem solle der Haftbefehl bis zur Rechtskraft des Urteils außer Vollzug gesetzt werden.
Das Gericht unter Vorsitz von Corinna Jeanjour verhängte schließlich eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Damit blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. In der Urteilsbegründung führte die Richterin aus, dass allein die große Menge der Drogen gegen einen minderschweren Fall spreche. Zudem seien die Betäubungsmittel in verschiedenen Räumen der Wohnung gefunden worden, teilweise bereits portionsweise verpackt. Darüber hinaus hätten Preis- und Schuldnerlisten vorgelegen. Der Angeklagte habe Besitz und Handel eingeräumt, was ihm ebenso positiv angerechnet werde wie der Umstand, dass er bislang nicht vorbestraft sei. Auch die sieben Monate Untersuchungshaft würden auf die Strafe angerechnet.
Das Gericht sah aufgrund der hohen Freiheitsstrafe weiterhin Fluchtgefahr. Tobias L. bleibt deshalb vorerst in Haft. Gegen das Urteil können sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Rechtsmittel einlegen.
Währenddessen bereitet die Staatsanwaltschaft ein weiteres Verfahren gegen den Mann vor. Dafür werden die in der Wohnung gefundenen Datenträger ausgewertet.



















