Das Bürgerbegehren gegen die Angebotskürzungen bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) bleibt vorerst unzulässig. Die Landesdirektion Sachsen1 hat die entsprechende Entscheidung des Dresdner Stadtrates bestätigt. Die Initiatoren wollen die Entscheidung nun gerichtlich überprüfen lassen.

Das geht aus einem Widerspruchsbescheid der Landesdirektion Sachsen vom Donnerstag, 27. August 2026, hervor. Er richtet sich an die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens „Dresdner Nahverkehr erhalten: Kürzungen gemeinsam verhindern!“.
Das Bürgerbegehren war im März 2025 von den Linken-Politikern André Schollbach, Tilo Kießling und Jens Matthis gestartet worden. Ziel war es, das Angebot des Dresdner Nahverkehrs mindestens auf dem Niveau von 2024 zu erhalten. Hintergrund waren die vom Stadtrat beschlossenen Einschränkungen im Angebot der DVB.
Bis Ende Juni 2025 sammelten die Initiatoren 40.142 Unterschriften. Damit wurde das notwendige Quorum von rund 21.500 Unterschriften beziehungsweise fünf Prozent der wahlberechtigten Dresdner deutlich überschritten.
Streit um Finanzierung
Schon bei der Prüfung durch die Stadtverwaltung stand vor allem die Finanzierung im Mittelpunkt. Das Bürgerbegehren ging von zusätzlichen Kosten von rund 18 Millionen Euro jährlich aus. Als mögliche Deckungsquellen wurden zusätzliche Fördermittel von Bund und Land, eine höhere Gewinnausschüttung der SachsenEnergie sowie eine Erhöhung der Gewerbesteuer genannt.
Die Stadtverwaltung kam im November 2025 zu dem Ergebnis, dass diese Vorschläge nicht ausreichten. Nach ihrer Einschätzung seien zusätzliche Fördermittel nicht absehbar und eine höhere Ausschüttung der SachsenEnergie könne von der Stadt nicht angeordnet werden. Damit bleibe als realistische Möglichkeit nur eine Erhöhung der Gewerbesteuer.
Umstritten war die rechtliche Bewertung allerdings schon damals. Das Rechtsamt der Stadt hatte empfohlen, das Bürgerbegehren als zulässig einzustufen. Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) stützte die gegenteilige Auffassung auf ein externes Gutachten. Der Stadtrat folgte schließlich am 11. Dezember 2025 mit 39 zu 31 Stimmen bei einer Enthaltung der Argumentation des Oberbürgermeisters und erklärte das Bürgerbegehren für unzulässig.
Landesdirektion bestätigt Entscheidung des Stadtrates
Gegen die Entscheidung legten die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens Widerspruch ein. Sie argumentierten unter anderem, dass die angesetzte Finanzierungslücke von rund 18 Millionen Euro auf Angaben der Stadt selbst beruhe. Außerdem verwiesen sie darauf, dass eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 450 auf 475 Prozent nach Berechnungen des Steuer- und Stadtkassenamtes Mehreinnahmen von jährlich 25,7 bis 29,1 Millionen Euro bringen könnte.
Die Landesdirektion folgt dieser Argumentation nicht. Ein Bürgerentscheid habe die gleiche Wirkung wie ein Stadtratsbeschluss und sei für drei Jahre bindend. Deshalb müssten die Bürger vor einer Abstimmung ausreichend über die finanziellen Folgen informiert werden. Ein Bürgerbegehren müsse dafür sowohl eine belastbare Kostenschätzung als auch einen durchführbaren Finanzierungsvorschlag enthalten.
Nach Angaben der Landesdirektion lagen die städtischen Kostenschätzungen um bis zu vier Millionen Euro über den von den Initiatoren angegebenen Kosten.
Auch die vorgeschlagene Finanzierung bewertet die Behörde als unzureichend. Zuschüsse von Bund und Land sowie eine Querfinanzierung durch andere städtische Betriebe seien bereits zum Zeitpunkt des Bürgerbegehrens tatsächlich nicht möglich gewesen. Damit bleibe lediglich eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes. Über diese könne jedoch ausschließlich der Stadtrat entscheiden.
Die Landesdirektion kommt deshalb zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Stadtrates vom Dezember 2025 rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Initiatoren kündigen Klage an
Die Initiatoren André Schollbach, Tilo Kießling und Jens Matthis wollen die Entscheidung nicht hinnehmen und kündigten noch am Donnerstag eine gerichtliche Klärung an. Sie kritisieren zudem die Dauer des Verfahrens. Nach ihren Angaben liege die Entscheidung der Landesdirektion 14 Monate nach der Übergabe der mehr als 40.000 Unterschriften vor.
Die Begründung der Landesdirektion gehe aus ihrer Sicht „in wesentlichen Punkten an der Sache vorbei“. Sie werfen der Behörde vor, das Bürgerbegehren unter „fadenscheinigen Vorwänden“ zu Fall bringen zu wollen. Nun sei der Weg für eine unabhängige gerichtliche Prüfung frei.
„Wir werden alle politisch und juristisch nötigen Schritte gehen, um die von Oberbürgermeister Hilbert (FDP) geplanten Einschnitte beim Dresdner Nahverkehr zu verhindern“, erklären Schollbach, Kießling und Matthis.
Damit ist der Streit um die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens trotz des Widerspruchsbescheides noch nicht beendet.
Grüne kritisieren Landesdirektion
Auch die Dresdner Grünen reagieren mit Unverständnis auf die Entscheidung. Susanne Krause, DVB-Aufsichtsrätin und Mitglied des Bauausschusses für die Grünen-Fraktion, geht ebenfalls davon aus, dass die Initiatoren die Entscheidung gerichtlich überprüfen lassen werden.
Sie verweist auf ein von der Grünen-Fraktion im Herbst 2025 in Auftrag gegebenes Gutachten der Verwaltungsrechtlerin Barbara Bushart. Dieses sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Bürgerbegehren zulässig sei. Auch das städtische Rechtsamt hatte das Bürgerbegehren ursprünglich als zulässig bewertet.
Krause wirft Oberbürgermeister und Stadtratsmehrheit vor, bei ihrer Entscheidung die politische Debatte über die Finanzierung des Nahverkehrs mit der rechtlichen Frage nach der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vermischt zu haben. Die Landesdirektion habe diese Argumentation nun übernommen.
Auch Hilberts Bekenntnis zu einem „leistungsfähigen, modernen und verlässlichen öffentlichen Verkehrsangebot“ stellt Krause infrage. Dieses klinge angesichts der aktuellen Kürzungspläne „leider unglaubwürdig“.
Hilbert begrüßt Entscheidung
Oberbürgermeister Dirk Hilbert begrüßt dagegen die Entscheidung der Landesdirektion. Sowohl der Stadtrat als auch er selbst stünden zu den DVB und einem leistungsfähigen öffentlichen Nahverkehr. Das Angebot könne jedoch nicht dauerhaft auf dem Stand eines bestimmten Jahres festgeschrieben werden.
Die Entscheidung zeige aus seiner Sicht, dass die im Bürgerbegehren kalkulierte Finanzierung nicht ausreiche und zusätzliche Ausgaben zulasten anderer Politikfelder gehen würden. „Juristische Winkelzüge lösen die aktuellen Herausforderungen der DVB nicht“, erklärte Hilbert.
Eine Perspektive für die Verkehrsbetriebe soll nach seinen Angaben der städtische Haushalt ab 2027 bieten. Notwendige Investitionen sollen über den Haushalt sowie steigende und dynamisierte Zuschüsse der Technischen Werke Dresden abgesichert werden. Hilbert nennt unter anderem die neuen Gleise auf der Königsbrücker Straße, die Campuslinie in der Südvorstadt und die Anbindung des Dresdner Nordens mit der Linie 8.
Zugleich fordert der Oberbürgermeister von den DVB eine Optimierung des gesamten Liniennetzes. Weitere Verbesserungen seien aus seiner Sicht nur möglich, wenn Bund und Freistaat die von ihnen bestellten Leistungen wie das Deutschland- und das Bildungsticket ausreichend finanzieren.
Weiterführende Informationen
- Neustadt-Geflüster vom 10. November 2025: Stadtverwaltung hält Bürgerbegehren für unzulässig
- Neustadt-Geflüster vom 23. Januar 2026: Initiatoren legen Widerspruch ein
1 Zur Einordnung: Die Landesdirektion Sachsen ist eine staatliche Behörde des Freistaates und nimmt unter anderem Aufgaben der Kommunalaufsicht wahr. Sie prüft dabei auch, ob Entscheidungen von Städten und Gemeinden rechtmäßig sind.






















„Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes von 450 auf 475 Prozent“?! Und da haben wir noch Haushaltslöcher…? ; )
Warum spielte die Finanzierung beim Bürgerentscheid über die Waldschlösschen Brücke überhaupt keine Rolle und jetzt aber auf einmal schon? Wurde die Brücke der Landeshauptstadt von Brüssel oder Berlin geschenkt?