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Ostergruss von Julia Hartl

Corona-Update vom 12. November 2021

Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand heute, 12. November 2021, 12 Uhr für die vergangenen sieben Tage 2.553 Neuinfektion (das sind etwas mehr als in der Vorwoche), die Corona-Ampel steht auf “Dunkelrot”, 67 Personen wurden in ein Krankenhaus aufgenommen (rund zwei Drittel der Vorwoche). Sieben Personen sind im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben.

Bettenbelegung der Sächsischen Krankenhäuser
Bettenbelegung der Sächsischen Krankenhäuser

Sachsenweit sind 291 Intensiv-Betten und 1.217 normale Krankenhausbetten mit Corona-Patienten belegt. Das von Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) vor einer Woche prognostizierte Überschreiten der Überlastungsgrenze wurde bislang noch nicht erreicht. Demnach gelten weiterhin die Regeln der Vorwarnstufe. Mit der seit Montag geltenden aktuellen Corona-Schutz-Verordnung gilt aktuell für die Innengastronomie, für Veranstaltungen und Feste in Innenräumen, den Innenbereich von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, den Innenbereich von Clubs, Bars und Diskotheken sowie sämtliche Großveranstaltungen die 2G-Regeln – sprich es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und zur Kontakterfassung. Außerdem sind Kapazitätsbeschränkungen und Maskenpflicht abseits des eigenen Platzes vorgeschrieben.

Für Felix Buchta, den Sprecher des Klubnetz Dresden e.V., ist damit ein Veranstaltungsbetrieb nicht länger möglich, da ein Klub-Betrieb mit Abstands- und Maskenpflicht nicht möglich sei. Für Beschäftigte in den oben genannten Bereichen greift keine 2G-Regelung. Sie können auch mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung und einem tagesaktuellen negativen Testnachweis arbeiten.

Außerdem gilt in Bus und Bahn FFP2-Maskenpflicht. Arbeitgeber*innen sollen ihre Mitarbeitenden möglichst dreimal pro Woche testen. In Pflegeeinrichtungen ist es täglich verpflichtend, ebenso für Krankenhauspersonal, dass Kontakt zu Patient*innen hat. Für 2G-Mitarbeiter*innen wird es empfohlen.

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Für das Inkrafttreten von Vorwarn- und Überlastungsstufe gilt jetzt eine kürzere Frist, die »3+2-Regelung«, statt der »5+2-Regelung«. Damit müssen die jeweiligen Schwellenwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen über- oder unterschritten sein, bevor am übernächsten Tag die Vorwarn- oder Überlastungsstufe gilt bzw. nicht mehr gilt.

Weitere Einschränkungen für private Treffen gibt es ab dem Erreichen der Überlastungsstufe, die sind dann für Ungeimpfte nur noch für einen Haushalt plus einer Person erlaubt. Die Details der neuen Corona-Schutz-Verordnung auf sachsen.de.

Corona-Schutzimpfung im Stadtbezirksamt Neustadt

Im Stadtbezirksamt Neustadt, Hoyerswerdaer Straße 3, gibt es am Montag, 15. November, am Dienstag, 16. November, und am Donnerstag, 18. November 2021, die Corona-Schutzimpfung. Jeweils zwischen 12 und 17 Uhr können sich Erwachsene, Jugendliche und Kinder über zwölf Jahren ohne Anmeldung direkt im Bürgersaal, 2. Etage, immunisieren lassen. Aufgrund der starken Nachfrage bei den Impfaktionen empfiehlt es sich, eine Stunde vor Schließung da zu sein und etwas Wartezeit mitzubringen.

Bisher in Deutschland das meistverimpfte Vakzine von BioNTech-Pfizer. Foto: Pixabay
Bisher in Deutschland das meistverimpfte Vakzine von BioNTech-Pfizer. Foto: Pixabay

Bei der Impfaktion im Bürgersaal des Stadtbezirksamtes Neustadt werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfung angeboten. Die Impfung ist kostenfrei. Interessenten bringen bitte die Krankenkassen-Chipkarte oder den Personalausweis beziehungsweise Reisepass sowie das gelbe Impfbuch, falls vorhanden, mit. Den Aufklärungs- und Anamnesebogen gibt es vor Ort. Für die Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Die Sorgeberechtigten müssen nicht mit anwesend sein.

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Kieferorthopädie

Stadt plant Wiedereinrichtung des Impfzentrums

Wie die Stadtverwaltung am Donnerstag mitteilte, soll das Covid-Impfzentrum in der Messe reaktiviert werden. Gesundheitsbürgermeisterin Kristin Klaudia Kaufmann (Linke): “Die Arztpraxen, Impfstellen und Impfteams werden derzeit förmlich überrannt. Das ist eine schwierige und sehr unbefriedigende Situation für alle”. Die Nachfrage nach den Covid-Impfungen übersteige aktuell bei Weitem das Angebot. “Wir benötigen jetzt kurzfristig eine deutliche Ausweitung der Impfkapazität”, so die Bürgermeisterin. Deshalb habe die Stadt dem Freistaat die vorübergehende Wiederinbetriebnahme des zentralen Impfzentrums in der Messe empfohlen. Diese Anlaufstelle habe sich schon einmal bewährt. Das zentrale Impfangebot in der Messe Dresden könnte in der übernächsten Woche in Betrieb gehen. Anmeldung, Terminvergabe, Logistik und Impfung sollen wie bereits im Frühjahr 2021 organisiert sein.

Reaktivierung der Test-Zentren

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat heute angekündigt, dass ab morgen wieder kostenlose Schnelltests angeboten werden. Björn Reinemer vom Test-Pol im Ost-Pol hat sofort reagiert: “Ab morgen gibt es bei uns wieder kostenlose Schnelltests”. In Dresden gibt es mehrere Einrichtungen für Antigen-Schnelltests. Eine Übersicht der Testzentren in Dresden gibt es auf dem Themenstadtplan. In der Neustadt gibt es mehrere Test-Zentren, eine Übersicht gibt es hier.

Todesfälle nach Alter

Insgesamt werden in Dresden 1.168 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet. (Das sind 13 mehr als in der Vorwoche, es gibt dabei Nachmeldungen aus Vorwochen) Laut RKI sind bisher in Dresden 27 Personen im Alter zwischen 35 und 59 Jahren gestorben, im Alter zwischen 60 und 79 Jahren waren es 307 und im Zusammenhang mit Covid-19 sind in der Gruppe der über 80-Jährigen insgesamt 832 Menschen verstorben. Offenbar sind zwei Personen im RKI-Dashboard noch nicht nach dem Alter eingeordnet.

Corona-Ampel

Die Stadtverwaltung zeigt auf dresden.de eine Corona-Ampel, die zeigt das aktuelle Infektionsgeschehen, wie viele Fälle es pro 100.000 Einwohner in Dresden in den vergangenen sieben Tagen gab.

7-Tage-Inzidenz am 12. November 2021
7-Tage-Inzidenz am 12. November 2021

Dashboard

In das Dresdner Corona-Dashboard trägt das Gesundheitsamt den Tag ein, an dem das Labor den positiven Test dem Gesundheitsamt meldet. Diese Fälle werden teilweise auch nachträglich eingetragen. Daher gibt es für die letzten Tage in der Übersicht immer eine deutlich geringere Zahl, die dann innerhalb der nächsten Tage mehrfach korrigiert wird.

Belegung Intensivstationen

In den vergangenen sieben Tagen wurden 93 Covid-19-Patienten neu in Dresdner Krankenhäuser aufgenommen. Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Dresden 3.008 Patienten stationär behandelt. Quelle: Gesundheitsamt – auch hier kann es Nachmeldungen aus den Vorwochen geben. Laut DIVI-Intensivregister werden in Dresden 50 Covid-19-Patient*innen auf Intensivstationen behandelt, davon werden 28 Patient*innen invasiv beatmet.

Corona-Schutzimpfungen

Mit Stand vom 12. November wurden in Sachsen etwas mehr als 2,41 Millionen Menschen geimpft, davon haben inzwischen fast 2,33 Million den vollen Impfschutz durch die Zweitimpfung erhalten, das sind rund 57,4 Prozent der Einwohner*innen Sachsens. Quelle: RKI. Im Schnitt sind in Deutschland 67,4 Prozent der Bevölkerung zweifach geimpft.

Test- und Quarantäneregelungen

Betroffene mit Symptomen sollen sich an ihren Hausarzt oder die Corona-Ambulanz am Universitätsklinikum wenden. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, meldet das Labor an das Gesundheitsamt. Das ermittelt die Kontaktpersonen und legt fest, welche Personen zu testen sind. Das Gesundheitsamt selbst führt Corona-Tests ausschließlich im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen durch. Die Kosten trägt die öffentliche Hand.

Fragen zu Testpraxen werden auch unter Telefon: 116117 beantwortet. Corona-Tests für Personen ohne Symptome führen darüber hinaus niedergelassene freie Labore in Sachsen durch. Im Industriegelände gibt es ein Corona-Test-Center. Die Kosten sind selbst zu tragen.

Selbsttests

Den Schnelltests gleichgestellt ist ein unter Aufsicht durch fachkundig geschultes Personal von der betroffenen Person vorgenommenen Selbsttest. Diese sogenannten Antigen-Selbsttests sind im Handel erhältlich. Die Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Nach einem positiven Selbsttest ist ein PCR-Test zur Bestätigung nötig. Weitere Infos auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, unterliegen einer Absonderungspflicht (Quarantäne). Die gültigen Quarantäne-Regeln sind hier zu finden.

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Einweisung Krankenhaus: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle mit stationärer Behandlung im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung
  • Sterbefall: Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Sars-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung verstarben. Hinweis: Zwischen dem Eintreten des Todes und der eingehenden Meldung beim Amt für Gesundheit und Prävention vergehen in der Regel einige Werktage. Es kommt vor, dass COVID-19-bedingte Todesmeldungen in gesammelter Form dem Amt für Gesundheit und Prävention übermittelt werden, was wiederum zu einer hohen Zahl an Meldungen an einem Tag führt. Unter dem Reiter „Fälle/Tag“ kann die Verteilung der Sterbefälle über die Zeitachse, sortiert nach Todesdatum genau eingesehen werden.

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