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Für zwei Tage – schärfere Regeln in Dresden

Die Corona-Ampel mit den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) zeigt heute den fünften Tag in Folge einen Wert von mehr als 200 Infizierten pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen an.

Corona-Ampeln RKI und Gesundheitsamt Dresden
Corona-Ampeln RKI und Gesundheitsamt Dresden

Deshalb treten laut der aktuellen Dresdner Allgemeinverfügung nun ab morgen verschärfte Regeln in Kraft. Ab Montag wird die neue sächsische Corona-Schutzverordnung in Kraft treten. Sofern die landesweit einheitlichen Regelungen schafft, wird die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden aufgehoben. Dies wird gesondert bekannt gegeben.

Folgende Maßnahmen gelten ab Sonnabend, 12. Dezember

Das Verlassen des Hauses ist ohne triftige Gründe untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem:

  • Gefahr für Leib und Leben
  • Ausübung der beruflichen Tätigkeit
  • Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen (zum Beispiel Schule, Kita, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
  • Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie bei Partnern von Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftigen Menschen oder Kranken
  • Sport und Bewegung im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs sowie der Besuch des eigenen oder gepachteten Kleingartens oder Grundstücks
  • Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  • Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine (zum Beispiel Termine beim Notar oder Bestatter)
  • Besuch von Kirchen und Orten der Religionsausübungen
  • Zusammenkünfte und Besuche nach § 2 Absatz 1, 1a und 5 der SächsCoronaSchVO – mit Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners,
    mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis insgesamt fünf Personen. Für die Berechnung der zulässigen
    Personenzahl nach Satz 1 bleiben dazugehörige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres außer Betracht.
  • Versorgung von Tieren
  • Besorgungen des täglichen Bedarfs, der Einkauf in Ladengeschäften und die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen
  • Lieferverkehr, Brief- und Versandhandel
  • Fahrten von Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz

Außerdem ist die Abgabe von alkoholischen Heißgetränken im gesamten Stadtgebiet verboten. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in gastronomischen Einrichtungen ist nur möglich, wenn die Bestellung vorher online oder telefonisch erfolgte oder Warteplätze mit Abstandsregelung und Hygienemaßnahmen gestaltet sind. Versammlungen werden auf maximal 200 Personen beschränkt.

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Die Dresdner Allgemeinverfügung über die Anordnung von Schutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie gilt seit 2. Dezember. Sie ergänzt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 vom 27. November 2020. Die Zahlen, die den Bestimmungen zu Grunde liegen, sind die des täglich veröffentlichten Lageberichts des Robert Koch-Institutes.

Corona-Zahlen für Dresden

Im Dashboard des Gesundheitsamtes werden heute 559 neu Infizierte gemeldet, 39 neue Krankenhauseinweisungen und 14 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19. Aktuell sind noch 30 Betten in Normalstationen und 19 Betten in Intensivstationen frei.

Bettenauslastung der Dresdner Krankenhäuser
Bettenauslastung der Dresdner Krankenhäuser

Nachtrag, Sonntag 13. Dezember

Wie die Stadtverwaltung heute mitteilt, ist die Allgemeinverfügung ab Montag, dem 14. Dezember aufgehoben. Es gelten dann die landesweit einheitliche Regelungen.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert sagt: “Die Lage ist ernst. Die Gesundheitsversorgung ist bei den anhaltend hohen Infektionszahlen in einem noch nicht dagewesenen Ausmaß belastet. Es droht eine Überlastung und wir müssen deutlich gegensteuern. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Freistaat Sachsen einheitliche Regelungen schafft und damit ein Denken in kommunalen Grenzen beendet. Ich rufe alle Dresdnerinnen und Dresdner auf: Halten Sie sich an die Maßnahmen, beachten Sie die Kontaktbeschränkungen, stehen Sie füreinander ein!“

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Ab Montag gelten laut Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung insbesondere folgende Regelungen:

  • Zusammenkünfte sind auf zwei Hausstände bis insgesamt fünf Personen begrenzt. In der Zeit vom 23. Dezember 2020, 12 Uhr, bis 27. Dezember 2020, 12 Uhr, können sich maximal zehn Personen im engsten Familien- und Freundeskreis treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben jeweils außer Betracht.
  • Kirchen und Religionsgemeinschaften sind angehalten, ihre Hygienekonzepte der Pandemielage anzupassen. Dies kann durch Reduzierung der Teilnehmerzahl oder der Dauer der Zusammenkünfte bzw. Verzicht auf den gemeinschaftlichen Gesang aber auch durch Onlineangebote ohne anwesende Gemeinde erreicht werden.
  • Das Verlassen der Unterkunft ist nur aus einem triftigen Grund zulässig, wie Versorgungsgänge mit Dingen des täglichen Bedarfs oder dem Weg zur Arbeit. Der Katalog der triftigen Gründe ist abschließend in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geregelt.
  • Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt eine Ausgangssperre. Hier greifen nur wenige Ausnahmetatbestände, die das Verlassen der Unterkunft rechtfertigen, wie z. B. der Weg zur Arbeit oder die Inanspruchnahme medizinischer Versorgung.
  • Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit sind verboten. Die Abgabe von alkoholhaltigen Getränken ist nur in mitnahmefähigen und verschlossenen Behältnissen erlaubt.
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum wird erweitert. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist nunmehr auch überall dort verpflichtend zu tragen, wo sich Menschen begegnen.
  • Weitere Einrichtungen werden geschlossen und die Öffnung auf Läden und Geschäfte mit Dingen der Grundversorgung begrenzt.
  • Schulen und Kindertageseinrichtungen werden geschlossen. Es wird eine Notbetreuung für Kinder eingerichtet, deren Eltern im Bereich der Kritischen Infrastruktur tätig sind.

Hier stehen die Details in der Übersicht und komplett als PDF.

34 Kommentare

  1. Versammlungen bis 200 Personen sind erlaubt, sprich sogenannte Gottedienste und andere (nicht)religiöse Veranstaltungen wie eine verdammte Langlauf-Ski-WM am Elbufer,
    doch ohne triftigen Grund darf ich nicht meine Wohnung verlassen??

    Dann laßt uns aber auch beten:
    Oh Herr, laß Hirn vom Himmel fallen!!

  2. Hey – ihr meint Sonnabend, den *12*.12.2020 richtig? Aktuell steht noch Sonntabend, den *14*. Dezember drin – das wäre jedoch der Montag ;).

    LG, Max

  3. Ich war heute bei einer tollen Veranstaltung mit Körperkontakt und vielen Leuten mit Kinnmasken.
    Nennt sich Bahnfahren.
    Kann ich nur empfehlen. Das nächste Mal nehme ich eine Boombox mit. Vielleicht kriegt man da Bewegung rein! :o)

  4. @Norbert

    Das ist jetzt ein bisschen wie DDR.

    Der mündige Bürger wird sich zu winden wissen. Das mit dem triftigen Grund klingt allgemein ein bisschen hart im Wortlaut. Am Besten immer Sportsachen anhaben.
    Man findet Lösungen, wir sind das nur nicht gewöhnt.

    Frage wäre, wie unwohl sich die Ordnungshüter fühlen, solche Verfügungen durchzusetzen. Obacht geben, freundlich sein und Maske dabei haben.

    Letztes Wochenende am Schillergarten beobachtet: Die Polizei kommt und die Standbetreiber jagen die Sitzenden hoch: Bitte gehen sie spazieren, die Polizei ist da.

    Viel Raunen, viel Getose – meine Einschätzung wäre, das dort eher die Mitte der Gesellschaft unterwegs war, und keine sogenannten Kritiker, oder nur AfDler, oder sonstige mutwillige oder unverantwortliche Pandemietreiber.
    Leute wie du und ich, die mittlerweile Maske am Arbeitsplatz tragen und Abstand halten wo es nur geht.

    Ich denke, Sympathien werden gerade im großen Stil verspielt, durch ohnmächtige Verfügungen.

    Auf die freien Straßen freue ich mich schon. Perfekt fürs Rad!

  5. Als trifftiger Grund gilt auch ” Zusammenkünfte und Besuche nach § 2 Absatz 1, 1a und 5 der SächsCoronaSchVO” (aus der Allgemeinverfügung, III, 4, l). Wenn man da jetzt nach schaut ist das in Absatz 1 “Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit und in der eigenen Häuslichkeit ist zulässig mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis insgesamt fünf Personen. 2Für die Berechnung der zulässigen Personenzahl nach Satz 1 bleiben dazugehörige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres außer Betracht.”

    Versteckt. Komisch. Finde ich.

  6. Im Übrigen werden auch viele Eltern mit ihren Kindern draußen sein, da ja alles geschlossen ist. Allein diese Summe an Menschen ist für unsere demokratische Exekutive unüberprüfbar.

    Wer also freundlich ist, ist klar im Vorteil. Auf Alkohol würde ich verzichten. Das geht doch auch zu Hause. Wenn möglich, bei einer wohl eher seltene zu erwartenden Ansprache, lieber auf die weiblichen Polizisten reagieren.
    Die haben bestimmt das größere soziale Gewissen.

    Unbedingt der Polizeibehörde Respekt und Aufmerksamkeit schenken!

    Ich beobachte tagtäglich wie Parksünder verständnislos, überheblich und herablassend mit diesen Menschen umgehen. Hier herrscht ein großer Bedarf an Harmonie.

    Kein Sarkasmus im Gespräch mit Behörden, ich weiß, die wahren Gefühle wollen raus, es bohrt und nagt, man will wenigstens eine Spitze setzten.
    NEIN!
    Hier muss der Verstand dem Gefühl die Herrschaft zeigen. So wie die Regierung es uns zeigt.

    Lebenspartnerschaften sind faktisch kaum zu überprüfen. Noch mal, wer freundlich ist, wird wohl kaum in die unschöne Situation kommen, dies Beweisen zu müssen.
    Man sollte eine Idee haben, für die Lüge. Nicht so los rennen. Gegenfalls vor dem Spiegel üben?

    Später auf den Boden spucken, raus damit. Aber unbedingt warten, prüfen das es nicht bemerkt werden kann, Das zu frühe Feiern eines Triumphs kann ALLES zunichte machen.

    Es geht nicht um das Bußgeld, weil man draußen war und vielleicht zu weit weg, sondern darum, das man nicht stark genug war um zu täuschen. Man wird sich schämen im Anschluss. Das sollte natürlich nicht passieren.

    Ich wünsche einen angenehmen Lockdown – es kann spannend sein, und wer will darf sich als klitzekleiner Freiheitskämpfer fühlen.
    Aber bitte nicht vergleichen mit vergangenen Leuten und Legenden die gegen wirklich asoziale Regierungen gekämpft haben.

  7. Ab Montag gilt hier in Sachsen der komplette Lockdown und unser MP, der in den letzten Wochen eher mit Corona herunter Spielerei aufgefallen ist, faselt jetzt von “autoritären Maßnahmen des Staates”. Und als ob das noch nicht genug ist, treffen sich morgen Corona Leugner und Hooligans in Dresden.
    Grüße gehen raus an Fidel und seine Freunde….

  8. ^@nur so: sehe auch solche Beispiele: immer wieder die Alten, denen der Rotzlappen unterm Kinn hängt. Ich würde es denen freistellen, etliche wollen eben nicht länger leben und man mag gar nicht fragen, wieviel Bettlägeriche in Heimen und Anstalten das Virus herbeisehnen und alle Glücksritt.. ähm.. Glücksretter zum Deibel wünschen.
    Der Freistaat als am meisten überalterter Rentnermeister der Nation jedenfalls schlittert mit all den eher waschlappigen Symbolvorschriften derzeit stramm in Richtung Rentenkassen-Entlastungsprogramm. Letztlich ein Stabilitätsaspekt fürs Sozialstaatsprinzip ergo demograf. Verjüngungsmechanismus, welcher auch nötige Reformanpassungen dann u.U. vermeidbar machte. Ich hör’ sie förmlich schreien, unsere Rentenkassen (hinterm Rotzläppchen): “ride it out, ride it out now”.

  9. @Norbert
    Was hast du gegen Gottesdienste, die tatsächlich so heißen und nicht nur so zu nennen sind? Warst du schon mal in einem? Dann wüsstest du, wie übersichtlich die die Teilnahme ist und dass Hygienekonzepte existieren, welche auch befolgt werden, weil man die Schließung der Kirchen nicht riskieren möchte. 200 Personen können gar nicht zustande kommen, da es selbst in den größten Gotteshäusern so viele freie Sitzplätze gar nicht gibt. Bitte erst denken und informieren, dann schreiben.

  10. Hallo everyone
    Wish you an happy lockdown
    My question is can patners go out for shopping together ? Or with children ? For food etc.
    Regards
    Sayedy

  11. Sehr geehrter Herr Anton L.
    vielen Dank für Ihr Magazin und die Berichterstattung. Ich lese hier sehr gern und bin froh, daß ich mir keine Zeitung kaufen muss.
    Vielleicht korrigieren Sie bitte noch :
    Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine (zum Beispiel “Notartermine”, Bestattern)-> Kunst gibt es momentan ja leider kaum, aber vielleicht soll es ja genauso stehen bleiben?und iss so gewollt?
    ich bin ja nicht von der NOTAUSGäNG ;-)

    +++An Alle+++
    Bitte haltet Euch alle an die Beschränkungen und versucht die Kontakte zu minimieren; die Zahlen sprechen doch für sich und wir wollen bestimmt doch auch nächstes Jahr noch kommunizieren, oder?
    In diesem Sinne…immer schön negativ bleiben und viele Grüße aus der Uferzone!

  12. Natürlich soll die Blitzverordnung für zwei Tage in Dresden eine Handhabe gegen die Durcheinanderdemo am Samstag bieten.
    Hängenbleiben wird, dass unter dem Deckmantel der Pandemiebekämpfung Rechte willkürlich eingeschränkt werden.

  13. Härter lockdown, was heißt das für Weihnachten? Kann man nun Weihnachten mit seinen Kindern und Enkel feiern? Immer so viel drum herum, für mich nicht eindeutig! Können meine Kinder Weihnachten im Hotel übernachten oder nicht?
    Mir geht dieser Hick Hack derart auf die Nerven! Ich kann schon nichts mehr hören!

  14. Notartermine (neben Bestattern)…
    …dachte erst: falsch geschrieben…
    …muss Notarzttermine heißen.
    Dann dachte ich, wie Randhecht an die Kunst in Not…
    …bevorzugt individuelle Termine verabreden.
    Oder: keine Kunst?

  15. Timur, deine sogenannte Blitzverordnung gibt es seit dem 1.12.. Und die Auswirkungen auf gerichtlich verbotene Demos sollte auch gleich 0 sein. Also Butter bei die Fische und weniger Lügen verbreiten. Danke.

  16. Deutschland ist 1 Land der
    Dichter und Denker. Kein Land der Querdenker.
    Die geplanten “Demos” der Dumpfbacken wurde
    nun vernünftigerweise endgültig abgesgt und für
    unverbesserliche stehen genug Wasserwerfer usw. bereit.
    Wir haben damals glücklicherweise die sog. “DDR” überlebt,
    und wir werden auch Corona überwinden. Kopf hoch !!!

    GvZ

  17. Jetzt ist endlich Schluss damit. Was gestern am Louisengarten los gewesen war, ist einfach nur unerträglich. Mit einer Ignoranz und Selbstherrlichkeit tummelten sich da hunderte Menschen. Ich sage mal ganz einfach danke!! Auch ihr tragt zum Lockdown bei.

  18. @Tina

    Ich finde es unverschämt und unfair einer breiten Masse gegenüber, die solchen Firlefanz wie Gottesdienste nicht mitmacht, sich anderseits an die Ihr teils absolut unlogischen Regelungen hält & sich noch nicht einmal mit an anderen Orten wohnenden Familienmitgliedern treffen darf.
    Stellt sich die Frage, ob ich mich selbst oder andere als Gott verehren kann und dies mit einem den Regeln entsprechend großen Kreis zelebrieren darf –
    ohne Kirchenrichtungen, die von Allmachtsfantasien, Finanzskandalen bis hin zum allerschlimmsten Kindesmissbrauch und sexueller Diktatur sich allen erdenklichen Straftaten schuldig gemacht haben, die ein Mensch sich überhaupt ausdenken kann.

  19. “Eine Gesellschaft, die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit opfert, hat beides nicht verdient.” – Benjamin Franklin

    “Der, der zwei Hasen jagt, lässt einen zurück und verliert den anderen.” – Indianisches Sprichwort

  20. “Wenn die Amsel im Winter einen Regenwurm aus dem Schnee zieht – wer hat dann Recht?” – Jüdisches Sprichwort

  21. @nur so:
    Freundlich mit den Behörden sprechen und vorher das Lügen zuhause üben. … Wenn man schon eine andere Meinung besitzt, sollte man den Mut haben, diese zu leben und den Anstand haben dabei nicht unhöflich zu sein.

    Alles andere ist ein Spiel, das zwar für Einzelne ‘erfolgreich’ sein mag, aber schuld daran ist, dass Gesundheitsämter nie eine Chance hatten per Anordnungen das Schlimmste zu verhindern, also die Ausbreitung durch verhängte Quarantäne zu stoppen.

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