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Neue Quarantäneregeln ab heute

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sollen ab heute die Quarantäne-Regeln in Dresden vereinfacht werden. Der Umgang mit positiv auf das Corona-Virus Getesteten sowie Kontaktpersonen verändert sich. Wer positiv getestet wurde, muss ab sofort seine Kontaktpersonen selbst informieren und eine entsprechende Kontaktliste an das Gesundheitsamt schicken.

“Mit der neuen Regelung haben Menschen die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, schneller Klarheit über das weitere Vorgehen als bisher”, erläutert Frank Bauer, der Leiter des Dresdner Gesundheitsamtes, so sollen Ansteckungsketten schneller unterbrochen werden.

Wichtigste Änderung: In den meisten Fällen genügen Nachweise über durchgeführte Tests, um in Quarantäne zu gehen und etwa Arbeitgebern gegenüber den Arbeitsausfall zu begründen. Bauer: “Dies gibt Arbeitnehmern die nötige Sicherheit in Quarantäne zu gehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.” Grundlage dafür bildet eine am Donnerstag, 3. Dezember 2020, veröffentlichte Allgemeinverfügung.

Individuelle Bescheide erhalten nur noch Kontaktpersonen der Kategorie I, deren mögliche Ansteckung nicht im Umfeld einer Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kita, Pflegeheim etc.) stattfand.

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Das gilt für positiv getestete Personen

Eine Person, die positiv auf das SARS-CoV-2 getestet wurde, muss sich sofort nach dem Bekanntwerden des positiven Testergebnisses in Quarantäne begeben. Sie muss nicht mehr auf eine gesonderte Information oder einen Bescheid des Gesundheitsamtes warten. Es gilt das schriftliche Ergebnis des positiven Tests als Nachweis für den Arbeitgeber.

Wenn die Person nicht erkrankt, endet die Quarantäne zehn Tage nachdem der Test durchgeführt wurde. Wenn die Person jedoch Symptome hat, endet die Quarantäne erst zehn Tage nach Beginn der Symptome und wenn sie außerdem 48 Stunden symptomfrei ist.

Wichtig ist, dass die positiv getestete Person selbständig ihre Kontaktpersonen der Kategorie I (siehe www.dresden.de/corona „Definition als Kontaktperson der Kategorie I“) informiert und eine Liste der Kontakte per E-Mail an gesundheitsamt-infektionsschutz@dresden.de schickt. Vorzugsweise sollte dafür die Excel-Tabelle genutzt werden, die auf www.dresden.de/corona abrufbar ist. Bauer: „Natürlich steigt damit die Eigenverantwortung aber wir verhindern gemeinsam einen unnötigen Zeitverzug und verringern die Ansteckungsgefahr für weitere Menschen im Umfeld der Betroffenen.“

Quarantäneregeln für positive getestete Personen. Quelle: dresden.de
Quarantäneregeln für positive getestete Personen. Quelle: dresden.de

Das gilt für Kontaktpersonen der Kategorie I

Personen, die einen engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, gelten als Kontaktperson der Kategorie I (siehe www.dresden.de/corona „Definition als Kontaktperson der Kategorie I“). Sobald einer Person dies durch das Gesundheitsamt oder durch die positiv getestete Person mitgeteilt wird, muss sie sich für 14 Tage nach dem letzten Kontakt in sofortige Quarantäne begeben.

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Wenn der Kontakt in einer Gemeinschaftseinrichtung, etwa einer Schule oder einer Kita, stattgefunden hat, leitet die Einrichtungsleitung einen Sammelbescheid weiter, in dem der Quarantänezeitraum benannt wird. Wenn der Kontakt jedoch im privaten Umfeld lag, sendet das Gesundheitsamt eine schriftliche Bescheinigung an die Kontaktperson Kategorie I. Da die Fallzahlen nach wie vor sehr hoch sind, kann es weiterhin zu zeitlichem Verzug kommen. Deshalb bekommt die Eigenverantwortung einen immens hohen Stellenwert, denn die Quarantäne sollte immer schnellstmöglich beginnen.

Neu ist, dass die 14-tägige Quarantäne durch einen negativen PCR-Test abgekürzt werden kann. Der Test darf frühestens nach zehn Tagen in Quarantäne durchgeführt werden. Betroffene dürfen zur Durchführung des Tests nach vorheriger Absprache mit dem Arzt trotz Quarantäne das Haus verlassen.

Regeln für die Kontaktpersonen. Quelle: dresden.de
Regeln für die Kontaktpersonen. Quelle: dresden.de

Das gilt für Verdachtspersonen

Darüber hinaus schärft das Gesundheitsamt die Regeln für so genannte Verdachtspersonen. Das sind Personen mit Symptomen, für die ein Arzt einen PCR-Test angeordnet hat, sowie Personen, bei denen ein Antigen-Test positiv ausgefallen ist. Verdachtspersonen müssen sich zunächst unverzüglich in Quarantäne begeben. Sobald der folgende PCR-Test eine Infektion mit dem Corona-Virus nachweist, gelten sie als positiv Getestete. Auch Verdachtspersonen mit positivem Antigen-Test, dem kein weiterer PCR-Test zur Abklärung folgt, werden als positiv getestete Person betrachtet. Bei einem negativen Testergebnis ist für Verdachtspersonen die Quarantäne automatisch beendet.

Regeln für Verdachtspersonen. Quelle: dresden.de
Regeln für Verdachtspersonen. Quelle: dresden.de

Das Gesundheitsamt erstellt keine Bescheide. Der Nachweis über den PCR-Test gilt als Nachweis für den Arbeitgeber, um für die Quarantänezeit Verdienstausfall zu beantragen. Wichtig ist es, sich schon bei Bekanntwerden eines positiven Antigentests eine Kontaktpersonenliste der Kategorie I vorzubereiten, die dann wie oben beschrieben, bei positivem PCR-Nachweis an das Gesundheitsamt zu übermitteln ist. Sollte das Gesundheitsamt im Einzelfall anders als beschrieben einen Quarantänebescheid ausstellen, dann geht dieser den Regelungen vor.

2 Kommentare

  1. Und nun die neue Verordnung in einfacher Sprache:
    Das Gesundheitsamt sagt, es hat die Nachverfolgung von Kontaktpersonen der an Corona Erkrankten aufgegeben.
    Personen mit einem positiven Corona-Test sollen die Arbeit des Gesundheitsamt übernehmen.
    Ob Kontaktpersonen informiert werden und ob diese dann selber einen Corona-Test machen, ist ab sofort Zufall.

  2. @Timur ohne Trupp
    Also bleibt alles so, wie es war! Wer hat denn bisher überprüft, ob die Corona-Quarantäne-Verordnung eingehalten wurde? Keiner ist darauf vorbereitet und beinahe jeder wird noch mindestens 1 bis 2x in den Supermarkt gehen, erst recht, wenn sie ohne Symptome sind, … jede Wette!

Kommentare sind geschlossen.