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Einbrecher verurteilt

Am Dresdner Amtsgericht verurteilte Richter Thomas Hassel gestern einen 32-Jährigen zu zwei Jahren Haft. Der Mann hatte eingebrochen und gestohlen und seine Bewährungsauflagen verletzt.

Am Amtsgericht Dresden wurde am Mittwoch ein Einbrecher verurteilt.
Am Amtsgericht Dresden wurde am Mittwoch ein Einbrecher verurteilt.
15 Zeugen waren gestern geladen. Sie konnten alle vorfristig nach Hause gehen, da der Angeklagte seine Vergehen einräumte. Die Liste war lang.

Paolo M. geboren in Sassari, Sardinien ist gelernter Schweißer, arbeitet in Dresden aber unter anderem in einer Pizzeria. Der Mann war schon mehrfach vorbestraft.

Am 29. Oktober 2019 klaut er aus einem Opel heraus zwei Luxus-Brillen im Wert von rund 2.000 Euro. Am 26. November 2019 klaut er im Lidl im Bahnhof Neustadt drei Croissants und Quarktaschen, die er in der Unterhose versteckt. Am 10. Februar 2020 knackt er einen Briefkasten, klaut Schlüssel und Briefe, am 12. Februar bricht er in einen Audi auf der Großenhainer Straße ein, klaut eine Sporttasche, teure Kopfhöhrer, eine Parkkarte, Schlüssel, Essen und Bargeld.

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Am 19. Februar 2020 brach er in die Pizzeria Capriccios auf der Rudolf-Leonhard-Straße ein. Er dückte die Kellertür auf, klaute 60 Euro und Schlüssel. In der darauffolgenden Nacht versuchte er mit den Schlüsseln in die Pizzeria einzudringen. Doch die passen nicht, er versucht es mit dem Schraubenzieher, scheitert auch an einem zweiten Eingang. Der Koch erwischt ihn und übergibt ihn der Polizei. Weil er bisher nur auf Bewährung frei war, sitzt er nun seit dem 20. Februar hinter Gittern.

Paolos Vorstrafenliste ist umfangreich, es finden sich sechs Einträge mit Diebstahl und Drogenbesitz. Zuletzt stand er im Dezember 2019 vor Gericht, damals kam er mit Bewährung davon. Die damalige Strafe wird nun dazu dazugerechnet. In einem Rechtsgesräch einigen sich Richter und Anwälte auf eine Strafe von acht Monaten für die neuen Delikte, dazu ein Jahr und vier Monate aus der vorherigen Verurteilung.

Der Angeklagte schildert seine persönlichen Umstände, er habe in der Zeit häufig unter Drogen gestanden, sich von seiner Partnerin getrennt, mit der er ein Kind hat. Seine Mutter ist gestorben. Schließlich nimmt er das Angebot des Rechtsgespräches an. Er gesteht die Taten und bittet die Geschädigten um Entschuldigung.

Richter Thomas Hassel verurteilt ihn nun zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, er bleibt damit weiter in Haft, die Zeit, die er seit Februar hinter Gittern verbracht hat, wird angerechnet.

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