Ein Kommentar

  1. Nachahmung empfiehlt sich da wohl eher nicht. Das Abstellen abgemeldeter Altfahrzeuge ist auch auf befriedeten Privatgrundstücken ein Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und damit eine Ordnungswidrigkeit, die von den Umweltämtern mit z. T. erheblichen Ordnungs- und Bußgeldern geahndet wird, wenn selbige darauf aufmerksam werden.

Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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