Der Dresdner Stadtrat soll am Donnerstag über den Neubau der Carolabrücke entscheiden. Dabei geht es nicht nur um die Frage, welcher der vier Entwürfe umgesetzt werden soll, sondern auch darum, ob die neue Brücke zwei oder vier Fahrspuren für Autos bekommt. Die beiden angrenzenden Stadtbezirke Altstadt und Neustadt haben am Dienstag in Sondersitzungen ihre Empfehlungen abgegeben. Während sich die Altstädter Räte auf keine der Varianten einigen konnten, sprachen sich die Neustädter für den Entwurf von LAP aus – allerdings mit nur zwei Autospuren.

Fhecor vs. LAP
Neun Neustädter Stadtbezirksbeiräte stimmten für einen Ergänzungsantrag von Grünen, Linken, SPD und Dissident:innen. Es gab eine Gegenstimme und zwei Enthaltungen. Darin heißt es: „Der Stadtrat sieht sich den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung verpflichtet. Die prognostizierte Verkehrsmenge liegt weit unterhalb der nach den Regeln der Technik erforderlichen Zahl für vier Fahrstreifen für den motorisierten Individualverkehr (MIV). Die weitere Planung erfolgt daher mit der Maßgabe, dass der Regelquerschnitt zwei Fahrstreifen für den MIV vorsieht.“
Damit empfiehlt der Neustädter Stadtbezirksbeirat die LAP-Variante mit zwei Autospuren.

Der Vorschlag der PVP-Fraktion, zunächst nur den LAP-Teil mit Straßenbahn und Fußweg (Überbau West) zu bauen und später einen Radschnellweg zu ergänzen, fand dagegen keine Mehrheit. Zwei Räte stimmten dafür, neun dagegen, einer enthielt sich.
Die Stadtbezirksbeiräte geben allerdings nur Empfehlungen ab. Der Stadtrat ist daran nicht gebunden. Dort zeichnet sich inzwischen ein anderes Bild ab.
CDU, AfD, Team Zastrow und FDP/Freie Bürger haben angekündigt, den Entwurf der FHECOR Deutschland GmbH und der TSSB Planungsgesellschaft (Fhecor) zu unterstützen. Dieser Entwurf hatte auch beim Bürgerforum die meisten Stimmen erhalten. Damit Fhecor zum Zuge kommt, müsste eine der Fraktionen einen entsprechenden Änderungsantrag zur Vorlage des Oberbürgermeisters stellen.
Die vier Fraktionen verfügen zusammen über 38 Stimmen. Für eine Mehrheit im Stadtrat sind 36 Stimmen nötig.
SPD, Linke, Grüne und BSW favorisieren dagegen den Entwurf der Planungsgemeinschaft Leonhardt Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG, Knight Architects und Querfeldeins (LAP). Dieser hatte sowohl im Experten- als auch im Begleitgremium eine Mehrheit erhalten. Oberbürgermeister Dirk Hilbert bringt ihn am Donnerstag als Verwaltungsvorlage in den Stadtrat ein. Die Grünen wollen dazu einen Änderungsantrag stellen, der die Zahl der Autospuren auf zwei begrenzt.

Die beiden übrigen Entwürfe vom Ingenieurbüro GRASSL GmbH und gmp Architekten (Grassl) sowie von Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH und DKFS (Schüßler) scheinen damit schon vor der Stadtratssitzung aus dem Rennen zu sein.
Ganz erledigt ist die Sache allerdings nicht. Das Büro Grassl hat eine Rüge bei der Stadtverwaltung eingereicht. Der Mitbewerber beklagt, dass die vorn liegenden Entwürfe von LAP und Fhecor gegen Bedingungen der Ausschreibung verstießen. Vorgaben zur Barrierefreiheit sowie zum Hochwasser-, Denkmal- und Naturschutz seien demnach nicht erfüllt.
Streit um rechtliche Risiken
Kurz vor der Abstimmung hat Die Linke zwei juristische Einschätzungen zum Fhecor-Entwurf veröffentlicht.
Der von der Landeshauptstadt Dresden mandatierte Rechtsanwalt Tobias Hänsel beschäftigt sich darin mit der Frage, welche Folgen es hätte, wenn ein ausgewählter Entwurf nachträglich verändert werden müsste. Eine solche Umplanung könnte nach seiner Einschätzung vergaberechtliche Probleme verursachen. Ein unterlegener Auftragnehmer könnte ein Nachprüfungsverfahren einleiten.
Hänsel schreibt: „Würde der Entwurf, der die bestehenden Restriktionen überschreitet, […] ausgewählt und die Überschreitung anschließend durch eine angeordnete Umplanung geheilt, käme eine Rechtsverletzung der anderen Auftragnehmer in Betracht.“
Solche nachträglichen Änderungen am Fhecor-Entwurf hatte die CDU ins Spiel gebracht, um das Risiko einer Planfeststellungspflicht zu verringern.
Mit diesem Risiko beschäftigt sich eine weitere Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Redeker/Sellner/Dahs im Auftrag der Landeshauptstadt. Hintergrund sind Besonderheiten des Fhecor-Entwurfs auf der Neustädter Elbseite: Ein bestehender Vorderlandpfeiler soll entfallen und durch zwei neue Pfeiler im Abflussgebiet ersetzt werden. Außerdem liegt die Brücke stellenweise bis zu 2,5 Meter höher als der Vorgängerbau.
Nach Einschätzung der Kanzlei erhöhen diese Veränderungen das Risiko, dass ein Planfeststellungsverfahren erforderlich wird.
Linke-Fraktionsvorsitzender André Schollbach sieht deshalb erhebliche Risiken für die Stadt: „Mit der Entscheidung zur Carolabrücke müssen Risiken minimiert werden und dürfen sich keinesfalls erhöhen. Anderenfalls drohen zeitliche Verzögerungen, juristische Auseinandersetzungen und Kostensteigerungen.“

Was passiert am Donnerstag?
Voraussichtlich wird eine der Fraktionen, die den Fhecor-Entwurf unterstützen, einen Änderungsantrag zur Vorlage des Oberbürgermeisters einbringen. Auch die Grünen wollen ihren Antrag für eine zweispurige Lösung zur Abstimmung stellen.
Ein Wechsel von LAP zu Fhecor wäre dabei die weitergehende Änderung und dürfte deshalb zuerst abgestimmt werden. Rein rechnerisch haben die Fhecor-Befürworter eine Mehrheit: CDU, AfD, Team Zastrow und FDP/Freie Bürger kommen zusammen auf 38 Stimmen, benötigt werden 36.
Sollte der Fhecor-Antrag diese Mehrheit tatsächlich erhalten, wäre die Frage nach zwei oder vier Autospuren zunächst nachrangig: Der Änderungsantrag der Grünen bezieht sich auf die LAP-Variante.
Offen bleiben die rechtlichen Risiken. Eine mögliche Planfeststellungspflicht könnte insbesondere dann relevant werden, wenn der Status des Vorhabens als Ersatzneubau juristisch angegriffen wird. Klageberechtigt kämen unter anderem Grundstückseigentümer sowie staatlich anerkannte Umweltverbände infrage. Drei Naturschutzverbände hatte die Stadtverwaltung bereits in die Planung einbezogen.
Am Donnerstag dürfte sich damit entscheiden, welcher Entwurf künftig das Bild zwischen Alt- und Neustadt prägen soll – vorausgesetzt, Vergabe- und Planungsrecht machen der politischen Mehrheit keinen Strich durch die Rechnung.

























