Die Stadt Dresden warnt vor der Geflügelpest und ruft alle Halterinnen und Halter – auch von Kleinstbeständen – zur erhöhten Wachsamkeit auf. In Sachsen wurden drei Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen, jedoch bislang nicht in der Landeshauptstadt. Das Friedrich-Loeffler-Institut stuft das Risiko für einen Eintrag in Geflügelhaltungen bundesweit als hoch ein.

In Dresden sind derzeit 702 Geflügelhaltungen mit rund 13.150 Tieren gemeldet. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Halter, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Ziel ist es, Nutztiere zu schützen und eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
Empfohlene Schutzmaßnahmen:
- Aufstallung: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und das Friedrich-Loeffler-Institut empfehlen, Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten. Diese Maßnahme kann im Ernstfall verpflichtend werden.
- Biosicherheit: Wichtig sind separate Stallkleidung, Desinfektion von Schuhen und Geräten, Schutz vor Wildvogelkot sowie sichere Lagerung von Futter und Einstreu. Futter und Wasser dürfen nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen.
- Meldung von Verdachtsfällen: Unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel sind sofort dem Veterinäramt und einem Tierarzt zu melden.
- Umgang mit Wildvögeln: Tote oder auffällig erkrankte Wildvögel wie Rabenvögel, Wasservögel oder Greifvögel dürfen nicht berührt werden. Diese sind dem Veterinäramt oder der Feuerwehrleitstelle unter Angabe des Fundorts zu melden.
Kontakt für Meldungen:
Verdachtsfälle können telefonisch unter 0351 4887551 oder per E-Mail an veterinaeramt@dresden.de gemeldet werden.
Lage in Sachsen:
Am 4. November 2025 bestätigte das Sächsische Staatsministerium drei Geflügelpest-Fälle bei Wildvögeln in Leipzig und im Landkreis Leipzig. Nutztierbestände sind bisher nicht betroffen. Daher sind keine tierseuchenrechtlichen Maßnahmen erforderlich.
Mögliche Maßnahmen bei Ausbruch:
Im Fall eines bestätigten Ausbruchs in Dresden kann die Stadt Aufstallungspflichten, Sperrzonen oder Verbringungsverbote per Allgemeinverfügung anordnen.
Hinweis zur Gesundheit:
Die Geflügelpest, auch hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), gilt als Tierseuche. Eine Übertragung auf den Menschen ist nur in seltenen Fällen bei engem Kontakt belegt. Direkter Kontakt mit kranken oder toten Vögeln sollte vermieden werden.
Weitere Informationen:
- www.dresden.de/gefluegelpest
- Friedrich-Löffler-Institut www.fli.de















