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Ohne Führerschein gefahren – nun hinter Gittern

Wie die Bundespolizei heute mitteilt, hat sie gestern am frühen Morgen gegen 7 Uhr einen 33-Jährigen im Bahnhof Dresden Neustadt kontrolliert.

Der Mann war zur Festnahme aufgrund des Fahrens ohne Fahrerlaubnis durch die Staatsanwaltschaft Berlin ausgeschrieben. Die Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.500 Euro konnte er nicht begleichen, sodass er in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Dort muss er nun für die Dauer von 76 Tagen bleiben oder das Strafgeld auftreiben.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach Paragraph 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) verboten. Das Delikt kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe belangt werden. Falls das Vergehen fahrlässig war, kann es eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen geben.

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