Zum Jahreswechsel wird traditionell Feuerwerk gezündet. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen. Häufige Ursachen sind unsachgemäßer Gebrauch oder nicht geprüfte Feuerwerkskörper.

Am 29. Dezember beginnt in Sachsen der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Die Landesdirektion Sachsen kontrolliert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben bei Lagerung und Verkauf. Händler müssen den Verkauf anzeigen. Rund 3.000 Verkaufsanzeigen wurden bearbeitet. Nur in diesen Geschäften ist der Verkauf erlaubt.
Jährlich kontrollieren Behörden zwischen 400 und 500 Verkaufsstellen. Im Jahr 2024 wurden 75 Mängel festgestellt, im Vorjahr waren es 117. Häufige Verstöße betreffen defekte Feuerlöscher, falsche Lagerung oder fehlende Aufsicht. Seltener, aber gravierender, sind zu große Lagerbestände. Bußgelder liegen meist zwischen 150 und 1.000 Euro. Bei Straftaten erfolgt eine Übergabe an die Staatsanwaltschaft.
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 wie Wunderkerzen dürfen ganzjährig verkauft werden. Käufer müssen mindestens 12 Jahre alt sein. Kategorie-F2-Artikel wie Raketen und Batterien dürfen nur an den letzten drei Werktagen des Jahres verkauft werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Andere pyrotechnische Produkte sind genehmigungspflichtig.
Die Verwendung von F2-Feuerwerk ist auf den 31. Dezember und 1. Januar beschränkt. Der Verkauf darf nur in geschlossenen Räumen erfolgen. Straßenverkauf und Verkauf aus Fahrzeugen sind verboten. Fachpersonal muss den Verkauf überwachen. Auch Lagermengen sind geregelt.
Beim Kauf ist die CE-Kennzeichnung wichtig. Feuerwerkskörper mit EU-Zulassung tragen ein CE-Zeichen mit vierstelliger Nummer und eine Registriernummer. In Deutschland geprüfte Produkte haben zusätzlich eine BAM-Nummer.
Warnung des Landeskriminalamts Sachsen (LKA)
Das Landeskriminalamt Sachsen warnt vor Gefahren beim Umgang mit Pyrotechnik. Zwischen Januar und November 2025 registrierte die Polizei 1.236 Straftaten in diesem Zusammenhang. Darunter waren 170 gefährliche Körperverletzungen, 325 Sachbeschädigungen und 300 Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz.
Feuerwerkskörper müssen geprüft und korrekt gekennzeichnet sein. Auch kleine Knaller können gefährlich sein. Schäden können strafrechtliche Folgen und hohe Kosten verursachen.
Entscheidend für die Sicherheit ist nicht das Herkunftsland, sondern die Prüfung des Produkts. Alle Artikel müssen ein offizielles Prüfverfahren durchlaufen haben.
Sicherheitshinweise des LKA Sachsen
- Nur CE-gekennzeichnete Artikel verwenden.
- Bei ausländischen Produkten auf CE-Zeichen und Kategorie achten.
- Keine falsch oder nicht gekennzeichneten Produkte kaufen.
- Gebrauchsanweisung beachten.
- Keine Feuerwerkskörper verändern oder selbst herstellen.
- F2-Feuerwerk nur im Freien zünden.
- Keine Knaller auf Menschen, Tiere oder Gebäude richten.
- Blindgänger nicht erneut anzünden.
- Kinder nur mit geeigneten Produkten hantieren lassen.
- Fenster vor dem Verlassen der Wohnung schließen.
- Anzündstäbchen statt Streichhölzer verwenden.
- Raketen senkrecht und aus sicheren Halterungen starten.
- Herabfallende Teile können Schäden verursachen.
- Batterien erst nach dem Abkühlen entsorgen.
- Kleine Batterien gegen Umkippen sichern.
Nur geprüfte Produkte und der sachgerechte Umgang sorgen für einen sicheren Jahreswechsel.
Verzichten oder Mitnehmen
Pro-Tipp aus der Redaktion vom Neustadt-Geflüster: Der Verzicht auf Feuerwerk und Böller schont nicht nur die Nerven der Mitmenschen, auch die von Wild- und Haustieren und am Ende sogar die eigene Brieftasche. Die Stadtreinigung bittet darum nach dem Feiern eigene Glasflaschen und Feuerwerksreste wieder mitzunehmen. Nachdem die Reste völlig abgebrannt und ausgekühlt sind, können sie sicher im Restmüll entsorgt werden. Für Kehrmaschinen sind die Flaschen und Feuerwerksbatterien nämlich zu groß und eine zusätzliche Reinigung der Straßen kann wegen der angespannten Haushaltslage derzeit nicht erfolgen.

















