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Überlastungsstufe – Maßnahmen ab Freitag

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist die sogenannten Überlastungsstufe erreicht. Demnach treten ab Freitag, 19. November, weitere Einschränkungen in Kraft.

Die Auslastung der Krankenhausbetten hat im Freistaat die Grenze von 1.300 Normalbetten drei Tage lang überschritten, so dass nun in ganz Sachsen verschärfte Regelungen vorgeschrieben sind. Aktuell sind 1.615 Betten auf Normalstationen in Sachsen mit Covid-19-Patienten belegt und 369 Intensiv-Betten.

Überlastungsstufe erreicht.
Überlastungsstufe erreicht.

Laut der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung treten nun folgende zusätzlichen Maßnahmen in Kraft:

  • 2G gilt jetzt zusätzlich noch bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Frisör oder Kosmetik), Sport im Innenbereich, Zugang zu Hallenbädern und Saunen, bei touristischen Bahn- und Busreisen, Lehrveranstaltungen, Beherbergungen.
    Bei der Beherbergung bei nichttouristischen Zwecken und Teilnahme von Messen gilt weiterhin 3G. Nach der Corona-Schutz-Verordnung können bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Impf- oder Genesenennachweis durch einen Testnachweis ersetzt werden.
  • Kontaktbeschränkungen weiten sich aus: es sind nur noch Treffen von einem Haushalt mit einer weiteren Person erlaubt; Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung von 16 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Bei Versammlungen sind maximal nur noch zehn Teilnehmer erlaubt, Geimpfte und Genesene mitgezählt.

Die Regelungen gelten zusätzlich zu den Einschränkungen der VorwarnstufeFür eine Rücknahme ist die Unterschreitung der Grenzwerte von 1.300 belegten Betten auf Normalstationen und 420 Intensivbetten an drei aufeinanderfolgenden Tagen notwendig. Die Maßnahmen der Vorwarnstufe gelten dann ab übernächsten Tag (3 plus 2 Regelung).

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Weitere Informationen unter: www.dresden.de/corona und www.coronavirus.sachsen.de.

Bundestag beschließt neues Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag hat heute einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, FDP und Grünen beschlossen. Beschlossen wurde ein bundeseinheitlich anwendbarer Katalog möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraph28a des Infektionsschutzgesetzes. Weitere Details und die Diskussionsbeiträge auf bundestag.de. Dem Gesetz muss nun noch der Bundesrat zustimmen.

Kretschmer fordert Wellenbrecher

Angesichts der sich verschärfenden Lage in Sachsen hat Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) heute im Landtag einen klaren und harten „Wellenbrecher“ von zwei oder drei Wochen angekündigt. Darüber soll am Freitag in der Kabinettssitzung auch auf Grundlage des neuen Bundesgesetzes entschieden werden. „Wir müssen dieses Land zu einem großen Teil zur Ruhe bringen“, sagte Kretschmer und benannte einen Zeithorizont bis zum 15. Dezember.

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