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RKI-Ampel über 100 – ab Dienstag Verschärfungen

Die RKI-Ampel der 7-Tage-Inzidenz zeigt heute den Wert von 121,6* an. Damit zeigt die Ampel den dritten Tag in Folge über 100. Die Stadtverwaltung veröffentlichte heute einen neue Allgemeinverfügung mit Einschränkungen, die ab Dienstag, dem 30. März 2021 gelten.

RKI-Ampel für Dresden, Stand 27. März 2021
RKI-Ampel für Dresden, Stand 27. März 2021
  • Kontaktbeschränkungen: Es gelten wieder verschärfte Kontaktbeschränkungen. Zusammenkünfte sind nur von den Angehörigen eines Hausstandes und einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person, gestattet. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt.
  • Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen der eigenen Unterkunft ist nur aus einem triftigen Grund erlaubt. Dazu zählen beispielsweise der Gang zur Arbeit oder Schule genauso wie Versorgungsgänge.
  • Alkoholverbot: Es greift ein Alkoholverbot laut einer heute veröffentlichten, städtischen Allgemeinverfügung. Neben einem definierten Bereich in der Innenstadt gilt dieses stadtweit beispielsweise auch für Parks und Gärten, Haltestellen, Parkplätzen oder vor gastronomischen Einrichtungen.

Das Alkoholverbot gilt wieder in den bisher schon bekannten Bereichen. In der Innenstadt auf der Prager Straße und in der Neustadt auf der Hauptstraße und im Bereich um die Äußeren Neustadt.

In der Begründung des Alkoholverbotes heißt es unter anderem: “Bereits geringe Mengen Alkohol können dazu führen, dass die hemmenden und kontrollierenden Funktionen
des Gehirns gemindert werden und die allgemeine Wahrnehmung sowie das Verhalten des Konsumenten sich leicht bis stark verändern. Weniger umsichtiges oder unvorsichtiges Verhalten können die Folge sein. Das beeinträchtigte Verhalten kann dazu führen, dass die Einhaltung der Infektionsschutzregeln erschwert und die Ausbreitung der Pandemie begünstigt wird.”

Alkoholverbotszonen in der Neustadt
Alkoholverbotszonen in der Neustadt

Mit Blick auf die aktuellen Neuerungen in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hebt die Landeshauptstadt Dresden die seit dem 8. März 2021 bzw. 15. März 2021 geltenden Öffnungen noch nicht auf. Dazu Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP):

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“Ab dem 1. April 2021 wird in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung gelten. Dem Konsens von Bund und Ländern folgend, sollen die Öffnungen voraussichtlich nicht mehr starr an Inzidenzen gebunden sein. Die aktuelle Regelung führt aber dazu, dass wir am kommenden Dienstag alles schließen müssten, um es dann laut dem vorliegenden Entwurf der neuen Verordnung, ab dem 6. April 2021 wieder unabhängig der Inzidenz öffnen zu können.”

Dies würde, so der Oberbürgermeister, insbesondere den Handel treffen, der sehr verantwortungsbewusst „click & meet“ eingeführt habe. Eine Schließung für wenige Tage sei weder pragmatisch noch erklärbar, sondern mit übertrieben Härten und Kosten verbunden.

“Aus diesem Grund habe ich mich dazu entschieden, die seit dem 8. März 2021 greifenden Lockerungen zunächst nicht zu widerrufen und stattdessen den Kabinettsbeschluss zur neuen Verordnung abzuwarten”, sagt Hilbert.

“Sollte uns die Möglichkeit eingeräumt werden, halten wir gegenwärtig bestehende Angebote und Geschäfte weiterhin offen”, sagt er. Unter der Prämisse, dass die Einrichtungen ab dem 6. April 2021 nicht nur ein Hygiene-, sondern auch ein Testkonzept umsetzen müssen, sei das in seinen Augen ein vertretbarer Schritt, er schränkt aber ein: “Sollte die neue Corona-Schutz-Verordnungen keine entsprechende Regelung enthalten, werden wir sofort handeln.”

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Wird die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in Dresden an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten die verschärften Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen automatisch sowie das Alkoholverbot per Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt am übernächsten Werktag in Folge wieder außer Kraft.

*gemeldete Sars-CoV-2-Fälle (nach Meldedatum) der zurückliegenden 7 Tage pro 100.000 Einwohner

Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner in Dresden an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, tritt Allgemeinverfügung mit Wirkung zum zweiten darauffolgenden Werktag wieder außer Kraft.

32 Kommentare

  1. “Die Stadtverwaltung veröffentlichte heute einen neue Allgemeinverfügung…”
    Und jetzt wird alle Fritz*innen Schulze und Julia*er Meier von Mitarbeiter*innen und *außen persönlich zu Hause aufgesucht und darüber informiert?
    Und selbst wenn man es gelesen hat, wie rechtssicher ist das und wer definiert wie die Orte?
    In der Bekanntmachung zum Alkoholverbot steht:
    “Neben den in den verbindlichen Anlagen 1 bis 4 ausgewiesenen Innenstadtlagen
    gilt dies insbesondere
    a. vor gastronomischen Einrichtungen einschließlich Bars sowie Imbissangeboten;
    b. auf Sport-und Spielflächen;
    c. an Haltestellen und vor Bahnhofsgebäuden;
    d. auf Parkplätzen;
    e. in Park-, Grün-und Freizeitanlagen;
    f. im öffentlichen aber durch jedermann zugänglichen Raum, wie insbesondere auf privatem
    Grund liegende Zugänge zu Einkaufszentren oder anderen Einrichtungen.”
    Steht die Frage zu a. : Wie weit ist “vor”?
    Und zu b.: Was gilt als “vor” Bahnhofsgebäuden?
    Sind es ein Meter, 10 Meter oder ist der ganze Bereich zwischen zwei, wenn auch 3 Kilometer entfernten Kneipen “vor” den beiden Gastwirtschaften und ist “vor” auch der Bereich zwischen Bahnhof Niedersedlitz und und S-Bahnhof Trachau?
    Zumindest ist sicher, das gemäß den Karten die Äußere Neustadt “vor”, das Hechtviertel aber “nicht vor” sind.

  2. Die Inzidenz in Dresden liegt bereits seit 18. März über dem Wert von 100, wenn man die Zahlen des Dresdner Gesundheitsamtes zugrunde legt. Die RKI-Zahlen hinken immer einen bis mehrere Tage hinterher.
    Was noch hinterher hinkt, sind die Krankenhauseinweisungen und die Sterbefälle, die einfach nicht (mehr) mit den positiven Tests mithalten können.
    Dass es sich um eine Test-Pandemie handelt wird immer offensichtlicher.

    Und genau deshalb weigert sich das Dresdner Gesundheitsamt auch bereits seit einem Jahr, die Gesamttestzahlen von den Laboren zu erfragen.

    Auch der sogenannte “cT-Wert”, der angibt wie oft das zerschnipselte Virus-Material vervielfältigt werden muss, um ein positives Testergebnis zu fabrizieren, wird wie ein Staatsgeheimnis gehütet, obwohl im Städtischen Klinikum seit April 2020 selbst Tests ausgewertet werden.

    Jegwede Meldung von Fakten, die der Panikmache der Stadtverwaltung widersprechen, werden, wenn überhaupt in Interviews mit der Sozialbürgermeisterin “versteckt, aber eben nicht regelmäßig gemeldet.

    Statt dessen kriegen es die Qualitätsjournalisten von DNN und SZ nur hin, jeden Tag die ohnehin bekannten Zahlen im gleichen Artikelschema zu veröffentlichen. Er erfolgt keine eigene Recherche, die über tragische Einzelfälle und Homestories hinausgeht.

    Das durchschnittliche Sterbealter der sogenannten “Coronatoten” liegt inzwischen bei rund 84 Jahren, rund zwei Drittel davon waren Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.

    Die, die man vorgab mit dem Lockdown schützen zu wollen, starben seit Einführung desselben vermehrt, und zwar einsam in Quarantäne, abgeschirmt von ihrem Liebsten in Alten- und Pflegeheimen.

    Jetzt werden Schüler mit Zwangstests malträtiert, damit die Inzidenz nach oben getrieben werden kann.

    Und eine seit Monaten mit Panikmeldungen verunsicherte Mehrheit in der Bevölkerung beklatscht weiterhin die Einschränkung und letztendliche Abschaffung unserer Grundrechte und schlägt wie wild verbal auf jeden Kritiker ein.

    Minderheiten sind inzwischen nicht mehr grundsätzlich schützenswert, sondern werden aufgrund “abweichender Meinung an den Rand der Gesellschaft gedrängt, zu Covidioten, Nazis, Antisemiten und sonst was erklärt.

    DAS ist Totalitarismus.

    Lest es bei Hannah Arendt nach, liebe selbsternannte Antifaschisten.

  3. Und bei unterstelltem nicht Einhalten von Abständen; wird Menschen dann wieder mittels Einsatzhundertschaft und Kampftölen der Cops bedroht, oder vielleicht der A-Park mit Wasserwerfern geräumt? Wir dürfen gespannt sein.

  4. “Unter der Prämisse, dass die Einrichtungen ab dem 6. April 2021 nicht nur ein Hygiene-, sondern auch ein Testkonzept umsetzen müssen,…”

    Die Testzentren/Testcafés/Testkneipen sind flugs eröffnet worden, und die Testpflicht kann nun auch gleich umgesetzt werden.
    Wieder einmal eine großartige zeitliche Synchronität der Ereignisse, die natürlich alle rein zufällig geschehen, und auf Malen mit Zahlen basieren. Oder, wer’s vegetarisch mag, auf einem Zahlensalat.

  5. ..die Gastronomen werden sich freuen, wenn sie zur „Woche des guten Lebens weniger“ ihre Stühle rausstellen dürfen, um drinnen besser die sperrige Theke abbauen zu können….

  6. Weder hier im Artikel noch auf
    https://www.coronavirus.sachsen.de/wir-gegen-corona-8251.html
    steht was von Sport draußen treiben oder Spazieren an der frischen Luft (alleine!).
    Lieber Anton kannst Du Dich mal kundig machen, darf ich nun joggen oder Spazieren gehen, wenn dieser besch…. Wert über 100 ist oder nicht?
    Warum sind diese Regeln immer sooo dermaßen unverständlich formuliert?!
    Dankeschön.

  7. Dem Herrn Fidel war doch seit Wochen DRINGEND angeraten, ein Praktikum in einer Klinik (seiner Wahl) anzutreten. Er verfügt noch über keine bzw. stark defizitäre fachliche Grundlagen, um Dinge erklären zu können. Mal abgesehen davon, daß sein Tun m.E.n. vielmehr aus Langeweile und weniger anhand eines Mandats hierfür erfolgt. Eigenbrötlerische Zahlensammler- und -dreherei von Open-DaDDel-PC-Nerds macht noch keinen Frühling … oder so ähnlich…

    Also ab in die Klinik und Praxiserfahrungen sammeln – anstatt öde Denkverrenkungen zus.klauben. Daß die Presse gewöhnlich keine Tiefenschärfe erreicht oder auch anstrebt, stimmt hingegen, ist aber letztlich komplex und systemisch erklärlich.

    wünsche allen viel Besinung bei der freiwilligen Osterruhe.

  8. Manch einem zittern schon die Hände: “Oh, neue Corona-News bei Neustadt-Geflüstert, meinen stundenlang vorbereiteten Kommentar posten.. gleich wird jemand auf meinen Kommentar eingehen.. gleich.. nicht wie bei den anderen Seiten, bei denen unter 1000 anderen Kommentatoren mein schöner Text untergeht.. ja! Sie gehen auf meinen Text ein!! Sie verstehen mich nicht! Sie regen sich auf! Ja!! JAA! OHHHH!! WIE GEIL!!”

    So viel unsinnige, gelogene, haarsträubende, unsachliche, verdrehte, lächerliche Kommentare..

    Vielleicht sollten News zu Corona-Zahlen wie Polizeimeldungen auch hier nicht kommentierbar sein.

  9. Franziska, du kannst dir eine Teststation suchen die den Spuck- oder den Popeltest anbietet.

  10. Ja Anton darf ich alleine rausgehen? Mal kurz zum spazieren? Ist es mir erlaubt oder mache ich mich da strafbar? Ich halte mich natürlich dran. Ich mache alles mit. Aber ich muss doch im Detail genau wissen was ich zu tun und zu lassen habe. Wie sonst soll ich denn richtig Gehorsam sein? Ich hoffe es ist deutlich geworden das ich weder kritisch bin noch irgendwie egoistisch. Ich rette Leben. Im Zweifel schließe ich mich auch selber weg. Hier ist der Schlüssel.

    Sorry, aber das musste mal sein jetzt.

  11. @Franziska:
    „ Kann man Nasenabstrich beim Corona Test verweigern und Abstrich nur im im Hals erlauben?“

    ;-)
    Du kannst den Abstrich machen wo Du willst.
    Kauf Dir eigene Testpackungen und spiele damit rum….

    Du kannst auch Tests allgemein verweigern. Egal wo, mach was Du willst !!!

    (Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten)

  12. @Falk S.

    Liebe(r)(s) Falk,

    da Du/Sie/Es ja offenbar in der Lage bist, Deine Informationen aus dem Internet zu beziehen, empfehlen wir sehr dringend, mal die seit Monaten verfügbaren offiziellen Informationen / Verordnungen des Freistaates Sachsen bzw. der Stadt Dresden zu lesen, statt mitten in der Nacht um Informationen zu betteln. Die Regeln sind völlig klar. Das Neustadtgeflüster fasst die jeweiligen Änderungen regelmäßig zusammen und bietet Sie mundgerecht seinen Lesern an. Man muss auch nicht studiert haben, um sie zu verstehen. Wir könnten hier zwar Links eröffentlichen, das ist uns aber mal echt zu blöd.

  13. @Falk S.: Darfst Du, siehe aktuelle Corona-Schutzverordnung, Paragraph 8e, Absatz 19.
    @Franziska: In den Neustädter Corona-Schnelltest-Centern wird immer mit Nasenabstrich gearbeitet. Im OKA kannst Du einen PCR-Gurgeltest machen, die wollen perspektivisch auch Spucktests anbieten.
    @Phil: Nein, du darfst nicht alleine raus. Menschen in Deinem Alter müssen stets in Begleitung unterwegs sein. (Siehe Paragraph 7b, Absatz 9 der Phil-Schutz-Verordnung)
    @Fidel: Die Zahlen des RKI hinken nicht nur hinterher, sie sind auch dauerhaft niedriger.

  14. Na sowas, nun gibt es 2 Franziskas hier, und eine davon hat offenbar den Drang, sich dem absolut unmißverständlich eindeutigen und aussagekräftigen KronenTest zu unterziehen.
    Es zeigt immerhin, dass man wohl doch nicht so ganz daneben liegt mit seinen “V-Theorien”, wenn zu solchen Mitteln gegriffen werden muß. Mal sehen, wieviele Kopien noch so auftauchen. ;-)

  15. Liebe Franziska, Du bist sicher einzigartig, Dein Name ist es jedoch nicht. Ich hab mal durchgezählt, es kommentierten im Neustadt-Geflüster bisher sieben verschiedene Franziskas. Zwei davon sind als Franzi aufgetreten, die übrigen als Franziska. Der erste Kommentar einer Franziska erschien übrigens schon 2009. Anfangs hattest Du als “Franziska, Andersdenkende” kommentiert, wenn Du das beibehalten hättest, wäre die Verwechslungsgefahr geringer.

  16. Hey Anton,
    besten Dank für die Info. Dann häng ich einfach in Zukunft mal ein A dran. Aber Du hast recht…selbst schuld, wenn man sich einen normalen Vornamen-Nick aussucht.
    Schönen Sonntag!

  17. Hallo,
    kennt jemand von euch Läden in der Neustadt die gestaltete FFP2-Masken verkaufen? Also modische?

    Ich find die weißen echt soo langweilig, jetzt wo Frühling ist und alle wieder aufblühen, könnte bisschen Farbe die Stimmung ankurbeln. Irgendwas hübsches, ist ja auch gut um mal wieder mit jemanden ins Gespräch zu kommen.. Danke :)

  18. @Franziska A.

    LOL

    Unser Abend ist mal wieder gerettet. Wir werden vor Lachen heute nicht mehr in den Schlaf kommen. Du bist ja echt der Oberkracher! Erst gibst Du hier fortgesetzt vollkommen abstruse Lebensweisheiten mit einem unfassbaren Sendungsbewusstsein zum Besten und dann wunderst Du dich über die Reaktionen darauf.

    Es fehlt ja offensichtlich an grundlegendem Verständnis darüber, wie eine Gesellschaft vielleicht besser funktionieren kann.

    Vielleicht solltest Du Dich mal mit dem Prinzip der Subsidiarität beschäftigen und wenn Du ganz viel Langeweile hast, empfehlen wir Dir ein Buch mit dem Titel “Das Prinzip Verantwortung”, bevor Du die Schuld immer nur woanders suchst.

  19. @Antwort… auf der Arbeitstelle kann man Tests eben nicht einfach verweigern, es sei denn du wärst mit einer Kündigung einverstanden.
    Danke für nichts an diesen Besserwisser.

  20. @statler & waldorf
    was ist denn lustig an franziskas frage? sie hat nur gefragt ob man die tests in der nase verweigern darf. die sind ja auch unangenehm, ich krieg da nasenbluten davon, das ist nicht schön.

    “Es fehlt ja offensichtlich an grundlegendem Verständnis darüber, wie eine Gesellschaft vielleicht besser funktionieren kann.”
    es fehlt vielleicht für verständnis wie die nase funktionieren kann, die ist nun mal empfindlich.

    eure bücher helfen nicht weiter wenn nach einem test alles voll blut ist weil man niesen muss…

  21. @Baum

    Hast Du das Recht auf Arbeit in diesem Sinne „Positiv“ zu sein?

    Eventuell, wenn Du in einer Pflegeeinrichtung, im Supermarkt oder sonstig mit Kundenkontakt arbeitest?

    Ob der Arbeitgeber hier rechtliche Schritte einleitet, ist auch eine andere Entscheidung, in jedem Fall muss er es zur Verfügung stellen. Bei nasalen Panikanfällen und Phobien hol Dir ein Atest…

    Was sagt denn Dein Chef, wenn Du „betrunken im Schlüppi“ zur Arbeit kommst? Willst Du das?

    Mfg Dein Besserwisser

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