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Gespuckt – oder doch nicht?

Am Amtsgericht Dresden hat Richter Thomas Hentschel heute ein Verfahren wegen Beleidigung eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten, einem 38-jährigen Paketfahrer, einen Strafbefehl über 3.600 Euro gestellt. Der hatte dagegen Einspruch eingelegt. Vor Gericht verteidigte er sich heute selbst.

Amts- und Landgericht
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Die Staatsanwältin verlas die Anklage. Am 31. Oktober 2019 soll es auf der Görlitzer Straße vor einem Spätshop zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Dabei soll der Angeklagte zwei andere Männer bespuckt und als Kanaken beleidigt haben.

Der Angeklagte schilderte das Vorgehen etwas anders. Gemeinsam mit einem Kumpel sei er aus dem Spätshop gekommen, man habe gelacht und die zwei Männer hätten das wohl auf sich bezogen. Dann habe er mit seinem Auto losfahren wollen, aber einer der Beiden habe gegen das Auto getreten und wollte die Tür aufreißen, da habe er die Polizei gerufen. Ja, es habe Streit gegeben, aber gespuckt habe er nicht und das Schimpfwort habe er auch nicht gebraucht.

Die beiden Männer, rumänische Staatsbürger mit Wohnsitz in Dresden, erschienen nicht zur Verhandlung. Als Zeugin trat dann eine Polizeikomissarin auf, die den Fall aufgenommen hatte. Sie konnte zum Geschehen wenig sagen. Offenbar habe es einen Streit gegeben, die Polizei hat die Streitenden getrennt und unabhängig voneinander vernommen. Sie habe die beiden Rumänen befragt, von denen einer Deutsch sprach. Der hat dann auch die Beleidigung und das Spucken angezeigt. Beides ist nach Paragraph 185 StGB strafbar. Über den Wahrheitsgehalt der Aussage konnte die Polizistin jedoch nichts sagen. Anspuckspuren konnte sie jedenfalls nicht feststellen.

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Richter Hentschel, schlussfolgerte daraus, dass die Geschädigten nicht erschienen sind, dass ihr Interesse an der Strafverfolgung nicht so groß sein könne. Er kündigte an, dass er eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit anstrebt. Die Staatsanwältin erklärte sich dazu bereit, wenn der Angeklagte eine geringe Geldstrafe in Höhe von 50 Euro zahlen würde.

Der war so erleichtert, dass er dem sofort zustimmte. Also stellte der Richter den Prozess nach Paragraph 153a StPO ein. Die Kosten des Verfahrens, inklusive einer geladenen Dolmetscherin, übernimmt die Staatskasse.

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