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Corona-Fälle in Dresden – 13. Dezember

Das Dresdner Gesundheitsamt meldet mit Stand heute 12 Uhr für die vergangene Woche 1821 Neuinfektion, die Corona-Ampel steht auf “Dunkel-Rot”, 82 Personen wurden in der vergangenen Woche neu in ein Krankenhaus aufgenommen, 40 Personen verstarben laut Totenschein an einer Covid-19-Erkrankung.

Weltweit sind mehr als 71 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 1,6 Millionen Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.

Corona-Virus - Symbolbild
Corona-Virus – Symbolbild

In Deutschland sind die Infizierten-Meldungen in den vergangenen Tagen wieder stark angestiegen. Bund und Länder haben sich am Sonntag auf einen bundesweiten Lockdown ab Mittwoch verständigt. In Sachsen beginnt der schon am Montag.

Die wichtigsten Zahlen für Dresden

Die Corona-Ampel des Dresdner Gesundheitsamtes zeigt immer die letzten sieben Tage an. Also heute vom vergangenen Sonntag bis Sonnabend. Am Sonntag, dem 13. Dezember 2020 zeigte die Ampel weiterhin auf rot mit einer 7-Tage-Inzidenz von 344,5. 40 Personen sind laut Totenschein in der vergangenen Woche an einer COVID-19-Erkrankung verstorben, offenbar wurden 16 frühere Todesfälle
nachgemeldet. Insgesamt werden in Dresden nun 151 Todesfälle im Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet.

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Das Gesundheitsamt trägt in das Dashboard den Tag ein, an dem das Labor den positiven Test dem Gesundheitsamt meldet. Diese Fälle werden teilweise auch nachträglich eingetragen. Daher gibt es für den aktuellen Tag immer eine deutlich geringere Zahl, die dann innerhalb der nächsten Tage mehrfach korrigiert wird. Diego Jahn hat auf der Website www.coronavirus-dresden.de mit den Daten vom Gesundheitsamt interessante Übersichten angefertigt, wie die tatsächlichen 7-Tage-Inzidenzen aussehen, wenn man die Nachmeldungen berücksichtigt. Eine umfangreiche Übersicht mit Zahlen und Daten hat auch Neustadt-Geflüster-Leser Fidel in mehreren Tabellen zusammengetragen.

Sachsen: Harter Lockdown ab 14. Dezember

Ab Montag, dem 14. Dezember gilt eine neue Sächsische Corona-Verordnung, in der die Einschränkungen noch einmal verschärft werden. Bereits seit Anfang November sind Kultur- und Gastronomiebetriebe geschlossen. Informationen zu den sogenannten Novemberhilfen gibt es auf der Seite des Gewerbe- und Kulturvereins Dresden Neustadt. Die am Sonnabend eingeführten Einschränkungen für Dresden sind damit aufgehoben, das teilte die Stadtverwaltung heute mit.

Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Foto: Fernando Zhiminaicela, Pixabay
Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Symbol-Foto: Fernando Zhiminaicela, Pixabay

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen
Die Verordnung sieht insbesondere Ausgangsbeschränkungen sowie eine nächtliche Ausgangssperre vor. Zudem muss ein Großteil der Geschäfte und Läden schließen. Der Alkoholausschank und -konsum in der Öffentlichkeit sind verboten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird ausgeweitet und gilt in der Öffentlichkeit, wenn Menschen sich begegnen. Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind auf höchstens zwei Hausstände bis maximal fünf Personen zu begrenzen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit. Anlässlich des Weihnachtsfestes sind ab 23. Dezember 12 Uhr bis 27. Dezember 12 Uhr Treffen mit insgesamt zehn Personen aus dem engsten Familien- und Freundeskreis zulässig. Eheschließungen und Beerdigungen mit maximal zehn Personen sind erlaubt.

Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind unter anderem: Weg zur Arbeit, Schule, Arzt, Einkaufen für täglichen Bedarf im Umkreis von 15 Kilometern, Besuch bei Partnern, Hilfsbedürftigen, Kranken. Sport und Bewegung im Freien auch im 15 Kilometer-Umkreis. Wenn die Corona-Ampel (RKI-Wert) über 200 zeigt, gibt es zusätzlich eine nächtliche Ausgangssperre.

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Schließung von Geschäften
Schließen müssen Einkaufszentren, Einzelhandel sowie Ladengeschäfte mit Ausnahme von Angeboten ausschließlich zum Versand oder zur Lieferung. Erlaubt ist unter anderem die Öffnung von folgenden Geschäften und Märkten des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung:

Lebensmittelhandel, Tierbedarf, Getränkemärkte, Abhol- und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Friseure, Waschsalons und Ladengeschäfte des Zeitungsverkaufs, Verkauf von Weihnachtsbäumen, Tankstellen, Wertstoffhöfe, Kfz- und Fahrradwerkstätten sowie einschlägige Ersatzteilverkaufsstellen sowie selbstproduzierende Baumschulen, Gartenbaubetriebe und Floristen.

Einschränkungen für Versammlungen
Grundsätzlich maximal 1.000 Teilnehmer, ab 5 Tage Corona-Ampel 200 – maximal 200 Personen, ab Ampel 300 – maximal 10 Personen. Im Einzelfall können Ausnahmen erteilt werden, wenn dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

Schließung von Schulen, Internaten und Kindertagesstätten
Bleiben bis 8. Januar geschlossen. Vor und nach den Weihnachtsferien befinden sich die Schüler in häuslicher Lernzeit. Für Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird eine Notbetreuung angeboten.

Quelle: Sachsen.de, die komplette Corona-Schutzverordnung des Freistaats Sachsen als PDF.

1.821 neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 6.363 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell 3.484 Infizierte. 344,5 Fälle pro 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche laut Dresdner Corona-Ampel. 9.998 bestätigte Fälle insgesamt. 151 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden
1.821 neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 6.363 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell 3.484 Infizierte. 344,5 Fälle pro 100.000 Einwohner in der vergangenen Woche laut Dresdner Corona-Ampel. 9.998 bestätigte Fälle insgesamt. 151 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden

Belegung Intensivstationen

In der vergangenen Woche wurden 82 Covid-19-Patienten neu in Krankenhäuser aufgenommen. Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Dresden 559 Patienten stationär behandelt. Laut DIVI-Intensivregister werden in Dresden 61 Covid-19-Patienten auf Intensivstationen behandelt, davon werden 36 Patienten invasiv beatmet. Aktuell sind nach dem Register in Dresden noch 24 Intensiv-Betten frei.

Seit ein paar Tagen wird auch im Corona-Dashboard der Stadt Dresden eine Bettenübersicht angezeigt. Quelle hierfür ist die Uniklinik Dresden, die die Krankenhausleitstelle für Dresden und Ostsachsen ist. Danach sind die Intensivstationen in Dresden derzeit zu 85 Prozent ausgelastet und aktuell noch 12 Betten frei. Diesen Unterschied erklärt Professor Peter Spieth, Intensivmediziner am Uniklinikums in einer Sendung des MDR (ab Minute 9) wie folgt. Zum einen gehe es um die mögliche Zahl an Betten, im anderen um die Anzahl an Betten, die konkret frei sind.

Bettenauslastung der Dresdner Krankenhäuser
Bettenauslastung der Dresdner Krankenhäuser

Corona-Ampeln

Die Stadtverwaltung zeigt auf dresden.de seit Anfang Dezember gleich zwei Corona-Ampeln. Die eine zeigt das aktuelle Infektionsgeschehen, wie es beim Gesundheitsamt gemeldet wird an, die andere den Stand des RKI. Die RKI-Ampel ist für eventuelle Einschränkungen wichtig. Die RKI-Ampel ist in den vergangenen Tagen immer geringer ausgefallen als die Ampel vom Gesundheitsamt. Angezeigt wird jeweils, wie viele Fälle es pro 100.000 Einwohner in Dresden in den vergangenen sieben Tagen gab.

Corona-Ampeln RKI und Gesundheitsamt Dresden - Stand: 13. 12. 2020
Corona-Ampeln RKI und Gesundheitsamt Dresden – Stand: 13.12.2020

Test- und Quarantäneregelungen

Betroffene mit Symptomen sollen sich an ihren Hausarzt oder die Corona-Ambulanz am Universitätsklinikum wenden. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, erhält das Gesundheitsamt die Meldung vom Labor, ermittelt die Kontaktpersonen und legt fest, welche Personen zu testen sind. Das Gesundheitsamt selbst führt Corona-Tests ausschließlich im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen durch. Die Kosten trägt die öffentliche Hand.

Fragen zu Testpraxen werden auch unter Telefon: 116117 beantwortet. Corona-Tests für Personen ohne Symptome führen darüber hinaus niedergelassene freie Labore in Sachsen durch. Die Kosten sind selbst zu tragen.

Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, unterliegen einer Absonderungspflicht (Quarantäne), die vom Gesundheitsamt immer für den Einzelfall und in Abhängigkeit vom Vorliegen von Symptomen festgelegt wird.

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Einweisung Krankenhaus:
    Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die aufgrund einer COVID-19-Erkrankung in stationärer Behandlung sind.
  • Sterbefall: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein an einer COVID-19-Erkrankung verstarben.
  • Annahmen zur Schätzung genesener Fälle: Die Zahl der genesenen Fälle stellt lediglich eine Schätzung dar. Eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgt nicht. Die zugrunde liegenden Annahmen entsprechen den Schätzparametern auf Landesebene (Sachsen). Es wird von einer Genesung 14 Tage nach Meldedatum bei Fällen ohne gemeldete Hospitalisierung und von einer Genesung 30 Tage nach Meldedatum bei Fällen mit gemeldeter Hospitalisierung ausgegangen.
  • Annahme zur Schätzung der aktuell Infizierten: Die Zahl resultiert aus den gemeldeten Fällen abzüglich der Sterbefälle und der Genesenen. Somit kann es sich auch hier nur um eine Schätzung handeln.

Interessante Links

Nachtrag, 14. Dezember

Am Sonntag haben sich Bund und Länder auf einen bundesweiten Lockdown geeinigt. Für Sachsen bedeutet das nochmals einige Verschärfungen.

1. Böllerverkaufsverbot
Der Verkauf von Pyrotechnik wird untersagt. Die in der Sächsischen Coronaschutzverordnung festgeschriebenen allgemeinen Kontaktbeschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten) gelten auch weiterhin zum Jahreswechsel, lediglich die nächtliche Ausgangssperre wird in dieser Nacht ausgesetzt.

2. Singen in der Kirche
Gemeindegesang in Kirchen und anderen Glaubenseinrichtungen wird generell untersagt.

3. Weitere Schließungen
Nun auch Friseure, Wertstoffhöfe, Blumenläden und Gartenbaubetriebe ab Mittwoch.

4. Weihnachten mit der Familie
Nun nur noch vom 24. bis 26. Dezember Lockerungen: „Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis“.

Laut Sozialministerium wird die sächsische Verordnung so schnell wie möglich angepasst.

24 Kommentare

  1. Moinsn, was ist eigentlich, wenn der Partner weiter als 15km von der eigenen Wohnung weg lebt?
    Darf ich da mit dem eigenen Auto hinfahren?

  2. Gute Frage. Ich glaube nicht, bin mir aber nicht sicher. Im Frühjahr war es so, dass die einzelnen Gewerbe-Verbände ihren Mitgliedern dann mitgeteilt hatten, ob sie öffnen dürfen oder nicht. Damals durften Fahrradwerkstätten öffnen, die Läden jedoch nicht.

  3. “Hinter einem Kind ohne Mundschutz steckt oft eine psychisch auffällige Mutter.”

    Dresdner Morgenpost 13.12. Seite 11

    Gnade uns Gott!

  4. 15 km gelten nur für Sport, Einkauf etc. Du sollst also quasi alles Nötige in Heimnähe verrichten.

    Eltern/Verwandte können gern 500 km weit weg wohnen, können besucht werden. Hier (wie auch Treffen mit 1 weiteren Haushalt) gelten die 15 km nicht.

  5. Ich empfehle den ganzen Quatsch mit den 15km zu ignorieren, ein triftiger Grund wird schon jedem von uns einfallen

  6. es gibt also für gut 550.000 einwohner der stadt weniger als 100 intensivbetten, von denen noch 12 frei sind?
    …mir gefällt Ihre juristisch einwandfrei formulierung ‘ laut totenschein’. man kann nie wissen, gelle.

  7. Wie lange soll der Spaß eigentlich noch dauern? Bis zum 10.1.21 wird sich wohl kaum etwas verbessern. Eher das Gegenteil wird der Fall sein.

  8. Homo sapiens Egoist :
    Der zur Vernunft fähige Egoist in Menschengestalt.

    Mit gut zureden ist man bei einem Kleinkind gut dran … aber bei der Menge an Ignoranz kann man nur zynisch werden.

    Mitdenken ist erwünscht, wenn falsche Schlüsse von selbsternannten Experten ohne Titel oder fachlicher Referenz gezogen und verbreitet werden, ist das sehr gefährlich.

  9. Also eine Sache irritiert mich ja schon seit dem Frühjahr: triftige Gründe soll ich bei einer Kontrolle nennen können .
    Ich habe mal gelernt, das man, abgesehen von Namen und Adresse,
    gegenüber einem Polizisten besser keine sonstigen Angaben macht und auch nicht machen muss. Das ist ein wichtiges Merkmal eines Rechtsstaates und unter anderem in Paragraph 55 Strafprozessordnung festgehalten.

    Habe ich jetzt neuerdings eine nordkoreanische Auskunftspflicht gegenüber dem Ronny vom Ordnungsamt? Besserwissende bitte ich um Aufklärung.

    Wenn ja, gnade uns wirklich der liebe Gott und ist trotzdem egal.
    Falls nein, zeigt es die Hilf- und Sinnlosigkeit solcher Corona-Verordnungen und unterstreicht damit doch eine gewisse Dringlichkeit.

  10. @HerrB
    Dein (und anderer) pennälerhaftes Benehmen mag die in der achten Klasse helfen, cool zu wirken. Erwachsene, die nicht (wie Du) stolz darauf sind, wenn sie mal Mutti oder Frau Lehrerin bei einem möglichen Widerspruch ertappen, sollten sowas tunlichst vermeiden.

    Welche Gründe für irgendwas vorzuliegen haben, hat nichts mit einer Strafprozessordnung zu tun. Und Deine Behauptung “Ich habe mal gelernt” ist natürlich gelogen – Du hast nichts gelernt, Du hast irgendwas aufgeschnappt.

    Kindische Selbstgerechtigkeit (“nordkoreanische Auskunfstpflicht”), Überheblichkeit gegnüber anderen (“Ronny vom Ordnungsamt”) und völlige Verantwortungslosigkeit passen zwar gut zusammen, aber wenn es Dir passender erscheint und da es Deiner geistigen und moralischen Reife auch angemessener ist, dann betrachte es einfach als Stubenarrest mit Fernsehverbot und jammer Dich bei Deinen Pokemon-Figuren aus.

  11. Mensch Micha, was hast du denn im Kaffee gehabt? Du schreibst wirr.

    Jedenfalls zum Thema der Auskunftspflicht habe ich im Infektionsschutzgesetz nichts gefunden, dein Beitrag war leider auch nicht sehr hilfreich. Kann man nicht Dinge fragen, auch manchmal vielleicht sogar spöttisch ( ” überheblich” ) ohne gleich als verantwortungsloser Coronaleugner beschimpft zu werden?

    Für diese Querdenker-Leute habe ich wenig Verständnis und hoffe, das sie zur Rechenschaft gezogen werden, wenn durch ihre Kuscheldemos jemand zu Schaden gekommen ist.

  12. @ Bernd: Genau! So wie wir es schon bei verunfallten Motorradfahrern, Extremsportlern, Heimwerkern oder Kletterern machen. Bei Rauchern, Trinkern und Drogenkonsumenten. Oder Pilzesammlern. #Ironie_aus

  13. So voll wie die Straßen am Tag Eins im Lockdown zur Rushhour waren, nimmt es der Sache den Schrecken.

    Die Familie zur Arbeit Zirkulation bleibt offensichtlich geöffnet für das Virus.
    Präsenz zeigen in der Firma, ohne Panik in der Bevölkerung (Lockdown 1), wird gern gesehen und durchgeführt?
    Linie 7 war auch voll gegen 6Uhr.
    Also weiter Abstand halten und Maske tragen, die 15km Regel brechen wenn ich mag und warten was passiert…

    Und vom Gefühl, ohne Jurist zu sein, was geht die Polizei an, wer mein Lebenspartner ist, und wie viele ich Liebe?

    Der Staat könnte natürlich noch härter nachjustieren… oder die gefährdeten Gruppen besser schützen.

  14. @nur so
    Es gibt noch genügend Menschen, die noch arbeiten müssen (dürfen). Die ganzen Hilfsgelder etc. fallen auch nicht einfach so vom Himmel. Aber ich denke auch, viele fahren nicht nur zum Aldi um die Ecke. Sondern um sich länger draußen aufhalten zu können, wird ne Einkaufsrundreise unternommen. Immer schön negativ bleiben an alle.

  15. “82 Personen wurden in der vergangenen Woche neu in ein Krankenhaus aufgenommen, 40 Personen verstarben laut Totenschein an einer Covid-19-Erkrankung.”

    Ich weiß es ist durch den Zeitversatz nicht exakt diese Zahlen direkt nebeneinander zu legen. Ich mache es der Einfachheit halber trotzdem da die Tendenz völlig ausreicht.

    Entweder stirbt annähernd die Hälfte der ins Krankenhaus eingewiesen Patienten, oder die meisten “an oder mit Coronatoten” gehen vorher gar nicht ins Krankenhaus. Da selbst bei den Intubierten mehr als die Hälfte überleben und die große Mehrheit der ins Krankenhaus eingewiesen wieder genesen, wird es wohl das zweite sein. Warum gehen also soviele an Covid Sterbende nicht ins Krankenhaus? Warum werden die Schwerkranken nicht vom Notdienst ins Krankenhaus gebracht?

    Weil sie gar nicht schwer krank waren, sondern mit einem positiven Test, vielleicht mit oder auch ohne ein paar Grippesymptomen, einfach nur aufgrund ihres Alters gestorben sind! Alt und Coronapositiv. Positiv auch auf vieles andere, hätte man auf anderes getestet.

    An oder mit gestorben…als wäre der Unterschied nicht wichtig. Wo finde ich das eigentlich mit dem “laut Totenschein”? Da Obduktionen ja bei dieser mysteriösen Krankheit so gut wie nie stattfinden, (braucht ja keiner bei einer nie dagewesenen Pandemie) , was bis auf den Coronatest wird wohl zur Klärung der Todesursache herangezogen werden? Wie genau schaute man denn früher was die 85 jährige Dame allein zu Hause zu Tode gebracht hat, als man sie leblos im Sessel sitzend fand? Was heißt AN oder MIT, wenn zumindest für Dresden, wie hier immer zweifelsfrei nachzulesen, alle per Totenschein KLAR AN Covid19 gestorben sind?

    Wer stirbt dann mit?

  16. @Philosophie: oh, die (pösen) Medien haben zwei Zahlen veröffentlicht, die darauf hinweisen, dass die Pandemie ein Irrtum sein muss. Gehts noch? Die Bestatter (in Dresden) beklagen 30 % mehr Arbeit, die Kliniken sind voll. Alles nur Folgen der Hysterie, wahrscheinlich Suizidale aufgrund der Corona-Nebenwirkungen…
    Ich frage mich ernsthaft, wann der Punkt erreicht ist, dass das Philosovieh mal die Klappe hält. Es werden übrigens Ehrenämtler für die Pflegeheime zur Unterstützung gesucht. Du scheinst ja Kapazitäten zu haben.

  17. @goldfish:

    Schöner Link! Analog zum HIV-Beispiel möchte ich erweitern: “Eigentlich haben wir ja gar keine Verkehrstote. Die gehen doch nur an Kopp-ab kaputt oder verbluten. Also warum der Kram mit den Airbags oder den Sicherheitsgurten?”

    Beste Grüße
    Peter

  18. Zitat:
    “(…) bei Covid-19 von der künstlichen Beatmung absehen”

    Zitat:
    “(…) die Sterblichkeit von Patient*innen unter Therapie mit invasiver Beatmung:
    – in China bei 97 Prozent,
    – in New York bei 88 Prozent
    und
    – in Deutschland bei 43 Prozent.”

    Zitat:
    “In Moers liegt laut Statistik die Sterblichkeitsrate bei der NICHT-invasiven Therapie – dem Moerser Modell – bei 1,6 Prozent.”

    https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_88996712/corona-arzt-diese-behandlungsmethode-koennte-patienten-das-leben-retten.html

    https://www.bethanien-moers.de/krankenhaus-bethanien-moers/ueber-uns/presse/pressemitteilungen/pressearchiv-2020/pe-5720

  19. @kein Arzt … danke für die Links. Zur Einordnung, das Interview ist jetzt schon wieder drei Wochen her und seitdem hat sich die Lage in den Krankenhäusern dramatisch verändert. Außerdem meine ich, in einem Interview mit einem Dresdner Intensiv-Arzt gelesen zu haben, dass auch hier das frühe Intubieren nicht mehr angewendet wird und das unter anderem deswegen die Sterblickkeit verhältnismäßig geringer ausfällt, als im Frühjahr. Finde dazu jetzt aber die Quelle nicht mehr.

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