Stadträte der Grünen, der SPD und der CDU fordern einen Corona-Ausschuss. Sie begründen ihre Forderung damit, dass Stadträte aus verschiedenen Fraktionen schon seit Wochen mehr Informationen und eine Einbindung in des Corona-Management der Stadt erbitten.
Bisher verweise aber die Stadtverwaltung nur auf den Ältestenrat und mangelnde Zuständigkeiten des Stadtrates. Nachdem nun auch die Corona-Lenkungsgruppe seitens der Stadtspitze nicht zur Beratung im Stadtrat zugelassen wurde, haben sich die antragstellenden Stadträte dazu entschlossen, einen zeitweiligen Corona-Ausschuss einzufordern.
Dieser Corona-Ausschuss soll die verschiedenen Themen Corona betreffend bündeln, den Stadträtinnen und Stadträten die notwendigen Informationen zukommen lassen und den Oberbürgermeister in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Corona-Geschehen in Dresden beraten. Einer der Antragsteller ist Johannes Lichdi (Grüne), er sagt, dass er von allen demokratischen Fraktionen positive Signale für einen solchen Ausschuss erhalten habe. Er hofft nun, dass sich weitere dem Antrag anschließen.
Richard Kaniewski (SPD): „Wir wollen nicht mehr als die Einbindung des Rates. Wir können der Pandemie nur gemeinsam begegnen. Mit einer stärkeren Einbindung des Stadtrates wird niemandem etwas genommen, aber eine bessere Abstimmung und Koordinierung in dieser Lage wäre möglich.“ Der Oberbürgermeister solle sich endlich einen Ruck geben und das Angebot des Rates annehmen. Kommunikation und Kooperation seien in dieser Lage wichtiger denn je.
Mario Schmidt (CDU) ergänzt: „Das derzeitige Agieren der Verwaltung ist wenig transparent und kaum nachvollziehbar. Es sollte daher das Interesse des Oberbürgermeisters sein, notwendige Entscheidungen auf eine breitere Basis zu stellen. Das erhöht auch die Akzeptanz in der Bevölkerung.“
Johannes Lichdi: „Bisher ist es ein reines Handeln der Exekutive – wir müssen das breiter diskutieren, die Stadtverwaltung sollte auf die Resourcen des Stadtrats nicht verzichten“. Dies könnte mit einem solchen Ausschuss besser funktionieren, so könnte man auch den Willen der Bevölkerung besser aufnehmen und umsetzen. Die Beratung findee zwar bisher in Fachausschüssen statt, aber sie wird nicht zusammengeführt, auch das könnte der Ausschuss leisten.
„Bisher ist es ein reines Handeln der Exekutive …‘
…das ist der Stadtrat übrigens auch! (Teil der Exekutive)
„so könnte man auch den Willen der Bevölkerung besser aufnehmen und umsetzen…‘
Hier geht es um die schnelle Umsetzung eines höher gestellten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung. Braucht es hier weitere Diskussionen, oder Verzögerungen?
In den Fachausschüssen wird es ja besprochen, wenn Herr Lichti den Willen der Bürger stärker in den Focus rücken möchte kann er sich mal für eine richtige
Bürgerbefragung zur „Woche des guten Lebens‘ stark machen…..
Die Akzeptanz der Bevölkerung in Bezug auf die Corona-Verordnungen ist nicht in Gefahr, oder geht es um den Wunsch die Saufmeilen und Spätshops zu öffnen?
Das ist mir neu, ich dachte immer, der Stadtrat wäre die Legislative.
…denkt Lichti das auch?
„In Deutschland, Österreich und Italien hat das Exekutivorgan Stadtrat nie gesetzgebende Funktion. “
Zitat Wikipedia….
Beratende Funktion der Verwaltung…:-)
Mit seinen Beschlüssen kann der Stadtrat dem Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung Aufträge erteilen und mit dem Erlass von Satzungen und Verordnungen geltendes Stadtrecht schaffen. Quelle: dresden.de
Aber du hast Recht, nach vorherrschender staatstheoretischer Meinung sind Gemeinderäte keine Legislative. Danke. Wieder was gelernt.
Dennoch ist der Stadtrat verpflichtet, dem OB auf die Finger zu schauen.
Der Unterschied ist, ob ich etwas zur Umsetzung im Rahmen geltendes Rechtes beschließe, oder selber das Recht in Form eines Gesetzes ändern kann… ;-)
Homepage Stadt Dresden:
„Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Landeshauptstadt Dresden fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Landeshauptstadt Dresden, soweit nicht der/die Oberbürgermeister/-in Kraft Gesetz zuständig ist oder ihm/ihr der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.“
Jetzt ins Infektionsschutzgesetzt schauen, ob hier nicht direkt der Oberbürgermeister für die Umsetzung zuständig ist.. .
.“..soweit nicht der/die Oberbürgermeister/-in Kraft Gesetz zuständig ist“
Kurze Wege würden ja Sinn machen…. ;-)
Ich kann in meinem Gartenverein auch geltendes Vereinsrecht in Form einer Satzung schaffen, darf aber nicht gegen geltende Gesetze (Bund, Land, ….) damit verstoßen…
…in diesem Fall regelt das Land die Umsetzung der Verordnung … da können die Stadträte mal nachfragen und sich die entsprechende Rechtsverordnung raussuchen… ;-)