Öffentliche Bekanntmachung zum Vorgehen von Veranstaltungen in der Landeshauptstadt
Ab Freitag, 13. März, gilt die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden, welche Veranstaltungen von über 1.000 Personen untersagt. Bei Teilnehmer*innen von 100 bis maximal 1.000 Personen gibt es eine Anzeigenpflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Diese Maßnahme soll eine mögliche Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen, damit sich die Akteure des Gesundheitswesens bestmöglich auf etwaige Erkrankungsfälle einstellen können.
Die Allgemeinverfügung steht in Verbindung mit dem Erlass zum Umgang mit Großveranstaltungen, welchen das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am gestrigen Tag veröffentlicht hat und der Vermeidung neuer Infektionsketten dienen soll.
Meldepflicht ab 100 Personen
Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf Großveranstaltungen, die per Definition Veranstaltungen, Vergnügen oder sonstige Menschenansammlungen sind – unabhängig davon, ob sie unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfinden. Zu den Teilnehmern zählen alle Gäste, Personal und andere Personen.
Bei Veranstaltungen, zu denen 100 bis maximal 1.000 Menschen erwartet werden, haben die Veranstalter ab sofort die Pflicht, diese beim Gesundheitsamt Dresden anzuzeigen.
Infos auf dresden.de
Dafür können sie den unter der Internetseite www.dresden.de/Corona eingestellten Bogen zur Selbsteinschätzung nutzen und zusammen mit einer Kurzbeschreibung der Veranstaltung und einer Aufzählung der angedachten Hygienemaßnahmen mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an die E-Mail: gesundheitsamt-verwaltung@dresden.de schicken. Unmittelbar bevorstehende Veranstaltungen oder Menschenansammlungen, die bis einschließlich 15. März 2020 durchgeführt werden sollen, sind sofort zu melden.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, den 13. März 2020, in Kraft und hängt öffentlich an der Anschlagtafel im Eingangsbereich des Rathauses Dr.-Külz-Ring 19 in 01067 Dresden aus. Sie gilt bis auf Widerruf.
Risikoeinschätzung für Veranstalter
Die Stadtverwaltung gibt im Rahmen des Coronavirus-Ausbruchs für Veranstaltungen mit höchstens 1000 Teilnehmenden eine Hilfestellung (Stand: 12. März 2020). Anklicken, um die PDF zu öffnen.
Krisenstab im Gesundheitsministerium
Aktuell (Stand Donnerstag, 17.49 Uhr) wurden laut Gesundheitsministerium 49 Personen positiv auf SARS CoV-2 getestet. Das Ministerium hat einen Krisenstab eingerichtet. Auf der Website des Ministeriums gibt es eine Übersicht mit den häufigsten Fragen und Antworten zum Virus.
Fünf Fälle in Dresden
Laut Gesundheitsamt wurden in Dresden 5 Personen positiv auf SARS CoV-2 getestet (Stand: Donnerstag, 17 Uhr).
Infotelefon des Gesundheitsamtes
Das Infotelefon zum Corona-Virus des Gesundheitsamtes ist unter der Nummer 0351 4885322 von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Unter der Telefonnummer sind Ansprechpartner zu erreichen, die Auskunft für Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Einrichtungen sowie für Fachleute zum Thema Corona-Virus geben oder weitervermitteln. Aktuell (Stand Mittwoch, 15.40 Uhr) gibt es in Dresden fünf Infizierte. Weitere Infos auf dresden.de
Lange Nacht der Theater abgesagt
Die lange Nacht der Theater, die am Sonnabend stattfinden sollte, ist abgesagt worden. Einzelne Spielstätten laden zu kleinen Veranstaltungen ein. So schreibt zum Beispiel das Projekttheater: „Wir spielen trotz Rassismus, Faschismus und Corona“ – im Theater „Wanne“ des Stadtteilhauses soll morgen eine Entscheidung fallen. Das Societaetstheater sagt die Veranstaltungen an dem Abend ab, alle Besucherinnen und Besucher, die im Vorfeld bereits ihre Eintrittsbändchen und Karten erworben haben, können diese zurückgeben und erhalten ihr Geld zurück.
Woher habt ihr die Information mit den 100 Teilnehmern?
Ich finde dazu weder beim SMS noch beim RKI Informationen.
Pressemitteilung der Stadt Dresden.