Nach einem Angriff auf zwei Jugendliche in der Dresdner Heide ermittelt jetzt der Staatsschutz. Nach Einschätzung der Ermittler könnte es sich um eine politisch motivierte Straftat handeln.

Der Vorfall ereignete sich nach Angaben der Polizei am Sonnabendnachmittag gegen 17.35 Uhr in der Nähe des Neuen Brückenwegs in der Dresdner Heide im Dresdner Stadtteil Albertstadt. Zwei 15-jährige Jugendliche hielten sich dort auf, als sie von einer größeren Personengruppe angegriffen wurden.
Die Gruppe bestand nach bisherigen Erkenntnissen aus etwa 20 Personen. Die Angreifer attackierten die Jugendlichen unvermittelt mit Schlägen und Tritten. Das Motiv der Tat ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Nach der körperlichen Auseinandersetzung forderten die Täter von einem der Jugendlichen dessen T-Shirt. Anschließend bemalten sie den Oberkörper des 15-Jährigen mit zwei Schriftzügen. Laut Polizeisprecher Marko Laske wurde „FCK NZS“ auf den Körper geschmiert, die Abkürzung für „Fuck Nazis“.
Beide Jugendlichen wurden bei dem Übergriff verletzt. Sie mussten medizinisch versorgt und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.
Nach dem Vorfall leitete die Polizei Fahndungsmaßnahmen ein. Alarmierte Beamte konnten später drei Tatverdächtige stellen. Bei ihnen handelt es sich um drei 16-jährige Deutsche.
Bei einem der Tatverdächtigen fanden die Beamten zudem ein Klappmesser. Ob das Messer im Zusammenhang mit der Tat eingesetzt oder gezeigt wurde, ist bislang nicht bekannt.
Die Polizei ermittelt zu den genauen Abläufen sowie zu möglichen weiteren Beteiligten. Aufgrund der Umstände gehen die Ermittler derzeit von einem politischen Hintergrund aus. Der Staatsschutz hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Paragraph 125 Strafgesetzbuch
Um Landfriedensbruch handelt es sich nach Paragraph 125 Strafgesetzbuch (StGB) bei Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in einer die öffentliche Sicherheit gefährdenden Weise mit vereinten Kräften begangen werden. Das Strafmaß kann bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe betragen. (Quelle: Bundesamt für Justiz)




















Ich habe eben nochmal drüber geschaut, keine einzige Ergänzung entsprach der Hausordnung, daher habe ich alle gelöscht.