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Die Haschisch-Bande von der Alaunstraße

Heute hat der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel die Urteile gegen die drei Haschisch-Händler von der Alaunstraße verkündet. Ugur C., Mustafa K. und Eren B. wurden zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und vier Jahren verurteilt. Darüber hinaus müssen sie für die Gewinne aus dem Drogenhandel sogenannten Wertersatz an den Staat zahlen.

Den Männern haben nach Einschätzung des Gerichts mit mehreren 100 Kilogramm Marihuana und kleineren Mengen Kokain gehandelt. Die Zentrale der Drogenhändler befand sich in einem Büro an der Alaunstraße, unter anderem in einer Shisha-Bar an der Bautzner Straße hatten sie die Geschäfte verabredet.

Die Angeklagten mit Anwälten am Landgericht
Die Angeklagten mit Anwälten am Landgericht
Die drei Männer im Alter zwischen 24 und 25 Jahren sind geständig. Ihre Geständnisse ermöglichten Ermittlungen gegen andere Drogenhändler. Diese umfangreiche Einlassung führte dann auch zu den relativ milden Strafen.

Die Geschäfte des Trios liefen nach Erkenntnissen der Ermittler seit 2016. Im Prozess wurde durch mehrere Zeugenaussagen die Struktur der Bande deutlich. So fungierte offenbar Ugur C. als Kopf der Gruppe. Er hatte den Handel mit den Drogen aufgebaut. Mit seinem Freund Mustafa K. hatte er auf der Alaunstraße einen Reinigungsservice. Doch mit Haschisch ließ sich offenbar das schnellere Geld verdienen. Mustafa K. war in der Bande dann für die Logistik wie etwa Fahrzeugbeschaffung zuständig. Auch Eren B. hatte offenbar mehrfach, allerdings mit etwas kleineren Mengen, mit Drogen gehandelt.

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Festnahme am “Dresdner Tor”

Im Juni 2018 nahm die Polizei an der Autobahnraststätte „Dresdner Tor“ ein Pärchen fest. Im Gepäck reichlich Drogen aus Holland. Ihre Auftraggeber war das Trio um Ugur C. Der damals festgenommene Max F. sagte auch vor Gericht aus. Mehrfach hatte er für C. Marihuana transportiert. Die Vorgehensweise war nicht einheitlich, mal wurde das Cannabis einfach in blauen Mülltüten transportiert, in anderen Fällen wurde abgepackte Waren in Zwischenräumen in Autos versteckt. In Dresden gab es dann verschiedene Wohnungen, in denen die Drogen dann gebunkert wurden.

In diesem Haus befand sich die Zentrale der Drogenhändler.
In diesem Haus befand sich die Zentrale der Drogenhändler.

Auch der Zeuge Frank M. sagte aus, mehrfach mit den Angeklagten Geschäfte gemacht zu haben, teilweise habe er bis zu drei Kilo pro Woche abgenommen. Ihm wurde von den Dealern auch Kokain angeboten, darauf wollte er sich aber nicht einlassen.

Die Ermittler, die vor Gericht aussagten, bestätigten im Wesentlichen die Geständnisse der Angeklagten. Durch deren Aussagen haben sie unter anderem die Lagerorte gefunden. Vor allem aus den Vernehmungen mit Ugur C. haben sich Ermittlungen für 60 weitere Fälle ergeben.

Während Staatsanwalt Till von Borries Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren forderte, plädierten die Anwälte der drei Männer darauf die Strafen zur Bewährung auszusetzen, bzw. gegen Ugur C. eine Haftstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten zu verhängen.

Eren B., Mustafa K. und Ugur C. mit einem Rechtsanwalt kurz vor der Urteilsverkündung
Eren B., Mustafa K. und Ugur C. mit einem Rechtsanwalt kurz vor der Urteilsverkündung

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Haftstrafen zwischen zwei und vier Jahren

Der Vorsitzende Richter Andreas Ziegel verkündete das Urteil. Ugur C., der Kopf der Bande, muss für insgesamt vier Jahre hinter Gittern, seine Untersuchungshaftzeit wird angerechnet. Außerdem beantragt das Gericht den errechneten Gewinn aus den Taten für die er zweifelsfrei verurteilt wurde einzuziehen. Im Falle von C. sind das 218.000 Euro.

Dem Logistiker Mustafa K. wird nur ein Gewinn von 12.000 anteilig zugerechnet, er wird zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wird aber zur Bewährung ausgesetzt.

Eren B. muss für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, auch hier wird die Untersuchungshaft angerechnet. Der ihm zugerechnete Gewinn aus den nachgewiesenen Taten soll bei 37.700 Euro liegen, die er an den Staat zahlen muss.

Insgesamt würdigte der Richter einerseits, dass die Angeklagten umfassend mit den Ermittlern zusammengearbeitet und sich dabei auch umfangreich selbst belastet haben. Andererseits so Ziegel: “Wir haben hier Mengen bis 50 Kilogramm Marihuana, das sind sehr hohe Dimensionen, die Angeklagten steckten sehr tief im Betäubungsmittelhandel.”

Das Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wurde eingestellt. Die Bande war zeitweilig in Besitz eines vollautomatischen Sturmgewehrs AK 47, besser bekannt als Kalaschnikow, samt 150 Schuss Munition. Diese wurde wohl weiterverkauft und spielt nun in einem anderen Prozess eine Rolle.

Gegen das Urteil gibt es das Rechtsmittel der Revision vor dem Bundesgerichtshof.