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Im Drogenrausch auf Einbruchstour

Angeklagter Thomas M. im Dresdner Amtsgericht
Angeklagter Thomas M. im Dresdner Amtsgericht
Vor dem Dresdner Amtsgericht wurde gestern ein Einbrecher und Dieb zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Der Mann hatte offenbar im Drogenrausch in der Nacht vom 24. zum 25. März 2016 in ein Lokal und eine Arztpraxis eingebrochen, außerdem hatte er es bei einer Apotheke versucht. Im Prozess kamen noch weitere Delikte zur Sprache. Der Richter entschied, die Strafe zu Bewährung auszusetzen.

Zwei Verhandlungstage nahm sich der Richter Jochen Meißner Zeit, um Licht in die vielen Vorfälle zu bringen. Insgesamt neun Zeugen wurden gehört, ein Gutachter und der Bewährungshelfer sagten aus. Denn der Angeklagte Thomas M. ist kein unbeschriebenes Blatt. Insgesamt 18 Einträge stehen im Bundeszentralregister. Verurteilt wurde der 39-Jährige unter anderem wegen Diebstahl und Einbruch, aber auch schon wegen Volksverhetzung und Körperverletzung und immer wieder im Zusammenhang mit Drogendelikten.

Einbruchserie im Rausch

Offenbar im Rausch muss er auch in der Nacht vom 24. zum 25. März gewesen sein. Er selbst kann sich nicht mehr an die Vorfälle erinnern, nur noch, dass er am Albertplatz getrunken habe, dann gäbe es einen Filmriss.

Aber aus Zeugenaussagen und einem Überwachungsvideo ergibt sich ein ungefähres Bild:

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Zuerst bricht er in das Restaurant des Societaetstheaters, das “L’Art de Vie”, dort stöbert er durch die Regale, trinkt Saft, probiert tiefgefrorene Früchte, trinkt von eine Sauce Hollandaise, nimmt sich ein paar Brötchen und zieht weiter. Als der Küchenchef am nächsten Morgen auf den Hof kam, stand da eine Tüte mit Fischabfällen. Eine Erklärung dafür konnte niemand geben.

Thomas M. ist inzwischen weitergezogen. In der Nähe sorgt eine Arztpraxis für sein Interesse – der nächste Einbruch. Er klaut den Nofallkoffer mit Medikamenten, hat aber offenbar immer noch nicht genug. Auf der Königstraße weckt eine Apotheke sein Interesse. Mit einem Pflasterstein schmeißt er eine Scheibe ein, scheitert dann aber am Gitter vor der Apotheke. Inzwischen ist die Polizei vor Ort und kann ihn in der Nähe festnehmen. Die ganze Zeit dabei: sein winziger Chihuahua Sammy, den er im Rucksack mitgeschleppt hat. Den Hund übergab die Polizei später an ein Tierheim.

Weitere Straftaten

Rund um die Zeit an jenem Karfreitag hat er sich noch mehrere Sachen zu Schulden kommen lassen. So hat er zwei Handys, die kurz zuvor in der Rosengartenschule geklaut wurden, im An- und Verkauf auf der Bautzner Straße verkaufen wollen. Die Mitarbeiter dort kannten ihn gut. “Der war Stammkunde”, sagte ein Verkäufer vor Gericht. Dennoch konnte er eines der Handys für 60,- Euro verkaufen.

Später ließ er sich beim Klauen in Supermärkten erwischen und bestahl eine ältere Dame in der Straßenbahn. Aus einem Möbelmarkt klaute er, offenbar auch im Rausch, Scanner, die er für Monitore hielt. Diese Taten räumte er vor Gericht auch ein. Zum Beutezug durch das Barock-Viertel sagte er nur: “Ich werde es wohl gewesen sein.” Insgesamt wurden in dem Prozess neun verschiedene Delikte aufgezählt.

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Gefängnisaufenthalte, Bewährungsstrafen und Therapien sind fester Bestandteil seines bisherigen Lebens gewesen. Das fing schon an, kurz nachdem Thomas M. nach der 7. Klasse die Schule verließ. Die Drogenkarriere war umfangreich. Der Gutachter Stephan Sutarski zählte vor Gericht auf: “Cannabis, Amphetamin, Koks, Pilze, Barbiturate und Chrystal.” Aber er nahm auch immer wieder Medikamente.

Vor Gericht machte Thomas M. einen gepflegten Eindruck. Berichtete, dass er jetzt in eine Kleinstadt gezogen sei, um von den Drogen wegzukommen. Indirekt gab er einer Neustädter Ärztin eine Mitschuld. Sie habe ihm immer die Medikamente verschrieben und im Wartezimmer habe er leicht Drogen kaufen können.

Gutachter Sutarski attestierte: er ist nicht krank, hat keine seelische Störung. Damit ist er schuldfähig. Der Bewährungshelfer berichtet, dass Thomas M. seit Dezember regelmäßig erscheint. Bei seiner letzten Verurteilung wurde er auch zu Sozialstunden verpflichtet. Bislang hat er davon noch keine abgeleistet. Am Ende der Verhandlung forderte die Staatsanwältin eine Haftstrafe von zwei Jahren, eingerechnet der Strafe aus der vorherigen Verurteilung. Der Verteidiger focht das Strafmaß nicht an, bat jedoch darum, es zur Bewährung auszusetzen.

Zwei Jahre Haft – auf Bewährung

Richter Jochen Meißner entschied: Thomas M. wird zu zwei Jahren Haft verurteilt. Gleichzeitig setzte er die Strafe jedoch zur Bewährung aus. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Angeklagte wird verpflichtet, sich weiterhin in ambulante Therapie wegen seiner Drogensucht zu begeben. Er muss Sozialstunden ableisten, mindestens zehn pro Monat und sich regelmäßig beim Bewährungshelfer melden. Jeder Verstoß gegen diese Auflagen führe dazu, dass die Bewährung widerrufen werde, so der Richter.

Der Angeklagte und sein Verteidiger nahmen das Urteil an. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

4 Kommentare

  1. Da hatter aber Mehl gehabt. Wenn man bedenkt dass Andere für Schwarzfahren einwandern. Naja, blöder Vergleich, ich weiß, man kann dem nur wünschen dasser die Kurve kricht.

  2. @kurth: Für Schwarzfahren allein geht wohl niemand in den Knast. Sondern erst dann, wenn entsprechende Strafen nicht gezahlt werden, bzw. Auflagen nicht eingehalten werden. Übrigens Leistungserschleichung, sprich Schwarzfahren gehörte auch zu seinen Delikten.

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