Fast zwei Jahre nach dem Teileinsturz der Carolabrücke hat die Staatsanwaltschaft Dresden ihre Prüfung abgeschlossen. Ihr Ergebnis: Es gibt keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten.

Am 11. September 2024 war gegen 2.58 Uhr ein Teil des Brückenzugs C der Carolabrücke eingestürzt. Verletzt wurde niemand. Die Staatsanwaltschaft prüfte unter anderem, ob der Straftatbestand der Baugefährdung erfüllt sein könnte. Heute teilte sie mit, dass nach ihrer Einschätzung dafür keine Hinweise vorliegen.
Gutachten: Schaden war von außen nicht erkennbar
Grundlage der Prüfung war ein Gutachten, das die Landeshauptstadt Dresden in Auftrag gegeben hatte. Dafür wurden umfangreiche Messungen und Materialuntersuchungen durchgeführt. Als Ursache nennt das Gutachten eine wasserstoffinduzierte Spannungsrisskorrosion mit Materialversagen des Spannstahls (Neustadt-Geflüster vom 11. Dezember 2024).
Den Ergebnissen zufolge entstanden Schäden an zahlreichen Spanngliedern mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits während der Bauausführung vor rund 50 Jahren. Diese Schäden im Inneren der Brücke blieben trotz regelmäßiger Bauwerksprüfungen unentdeckt, da sich ein Ausfall des Spannstahls nur durch sehr kleine Risse ankündigt. Das Verformungsverhalten der Brücke unterschied sich dabei kaum von dem eines unbeschädigten Bauwerks. Ein Schallemissionsmonitoring, das Spanndrahtbrüche zuverlässig erkannt hätte, war deshalb bislang weder vorgesehen noch veranlasst.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft liegen keine strafrechtlich relevanten Pflichtverletzungen Dritter vor. Ermittlungsverfahren gegen den angezeigten Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) und den angezeigten Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) der Landeshauptstadt Dresden wurden deshalb nicht eingeleitet.

Wie es an der Brücke weitergeht
Die beiden verbliebenen Brückenzüge A und B wurden im September 2025 vollständig abgerissen, die Elbe ist seither wieder für die Schifffahrt freigegeben. Inzwischen laufen die Planungen für den Neubau: Vier beauftragte Ingenieurbüros haben ihre Entwürfe vorgelegt, zu denen Dresdnerinnen und Dresdner noch bis 19. Juli über carolaVOTE ihre Einschätzung abgeben können. Die endgültige Entscheidung, welcher Entwurf umgesetzt wird, soll der Stadtrat dann im September diesen Jahres treffen.


















