Der Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung der Waldschlößchenbrücke in Dresden bleibt bestehen. Das ergänzende Verfahren der Landesdirektion Sachsen hat dies bestätigt, wie die Behörde heute mitteilt.

Bereits 2004 wurde der Neubau der Brücke mit einem Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Gegen diese Planung hatten Naturschutzverbände geklagt. 2007 begann der Bau der Brücke, 2013 war die rund 180 Millionen Euro teure Brücke fertiggestellt. 2016 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass eine nachträgliche FFH-Verträglichkeitsprüfung1 und eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen sind. Sechs Jahre später reichte die Stadt Dresden dann die nötigen Gutachten und Umweltprüfungen bei der Landesdirektion ein. Eine Änderung des Vorhabens, insbesondere eine Aufhebung einzelner Schutzauflagen, wurde nicht beantragt.
Die vom Bundesverwaltungsgericht geforderten Prüfungen ergaben, so die Landesdirektion, dass der Verkehrszug Waldschlößchenbrücke mit den Vorgaben des europäischen Naturschutzrechts und des Artenschutzes vereinbar ist.
Jahrelange Verzögerungen
Auf die ausstehende Prüfung hatte vor allem Linken-Fraktionschef André Schollbach immer wieder hingewiesen. Er hatte zu diesem Thema immer wieder schriftliche Anfragen an Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) gerichtet und sich nach den Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, den eingeleiteten Maßnahmen, dem verfolgten Zeitplan und den entstandenen Kosten erkundigt.
Diese Anfragen hatten im Wesentlichen das Folgende ergeben:
- 2016: die Stadt Dresden wird von der Landesdirektion Sachsen aufgefordert, weitere Untersuchungen und eine ergänzende FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen sowie einen Artenschutzfachbeitrag zu erstellen
- 2017: mit der Prüfung ist ein Institut beauftragt
- Januar 2018: die Erstellung der Unterlagen für die FFH-Verträglichkeitsprüfung, die Ausnahmeprüfung, die artenschutzrechtliche Prüfung sowie die artenschutzrechtliche Ausnahmeprüfung soll im ersten Quartal 2018 abgeschlossen werden
- Juni 2018: weitere Verzögerungen, es bestünde die Notwendigkeit, bereits umgesetzte Kohärenzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Es werde eingeschätzt, dass diese Überprüfung im Spätsommer/Herbst 2018 abgeschlossen sei
- Oktober 2018: mit der Fertigstellung der Gesamtunterlagen wird Ende 2018 gerechnet
- Dezember 2018: aktuell wird eingeschätzt, dass die Gesamtunterlage im ersten Quartal 2019 als Entwurf vorliegt
- Juni 2019: ein genauer Zeitpunkt könne aufgrund des Umfangs der Unterlagen nicht benannt werden. Die Unterlagen werde die Landeshauptstadt Dresden bei der Landesdirektion Sachsen zur Planfeststellung (Genehmigungsverfahren) einreichen. Die Dauer dieses Verfahrens könne von Seiten der Stadt nicht eingeschätzt werden. Es werde von 1,5 Jahren ausgegangen.
- 10. August 2020: Unterlagen liegen als Leseexemplar bei der Stadtverwaltung vor und werden dort geprüft
- Am 13. Oktober 2022 wurden die Unterlagen schließlich von der Stadtverwaltung bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht.
- Die bisherigen finanziellen Aufwendungen der Landeshauptstadt Dresden für die Erarbeitung der bei der Landesdirektion Sachsen eingereichten Unterlagen belaufen sich auf 242.000 Euro.

Schutzmaßnahmen bleiben bestehen
Wie die Landesdirektion nun heute mitteilt, bleiben die Schutzmaßnahmen in Kraft. Fachgutachten bestätigen ihre Notwendigkeit. Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h von April bis Oktober bleibt bestehen. Sie soll Kollisionen zwischen Fahrzeugen und Fledermäusen, insbesondere der Mopsfledermaus, verhindern.
Die Entscheidung wird allen Einwendern und Naturschutzvereinigungen direkt mitgeteilt. Sie ist bald auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (www.lds.sachsen.de) einsehbar.
1FFH: Fauna-Flora-Habitat, Tier- und Pflanzen-Lebensraum
Weg frei für Radweg und Freizeitnutzung
Erfreut über das Prüfergebnis der Landesdirektion zeigte sich am Mittwoch Piratenstadtrat Martin Schulte-Wissermann. Der verkehrspolitischer Sprecher der PVP-Kooperation sieht darin ein klares Signal zum Handeln. Er betont, dass nun endlich überfällige Entscheidungen getroffen werden müssen. Die langwierige juristische Unsicherheit habe viele Entwicklungen blockiert.
Ein zentrales Thema sei der Radweg parallel zum Elberadweg im Bereich Johannstadt/Blasewitz. Dieser wurde bereits 2011 vom Stadtrat beschlossen, aber bislang nicht umgesetzt. Die Stadtverwaltung nannte das laufende Verfahren zur Brücke als Hauptgrund für die Verzögerung. Schulte-Wissermann fordert nun eine zügige Umsetzung: Ein neuer, parallel geführter Radweg von der Albertbrücke bis zum Blauen Wunder sei für den Radverkehr und für Fußgänger notwendig.
Darüber hinaus sieht er neue Möglichkeiten für die Nutzung der Flächen unterhalb der Brücke. Das bisherige Argument des „Schwarzbaus“ habe auch dort Entwicklungen verhindert. Nun könnten dort Angebote für Sport und Freizeit entstehen. Schulte-Wissermann nennt Beispiele wie einen City-Beach, eine Boulderwand oder einen Skatepark.
















