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Wildvogelgeflügelpest in Dresden

Stadtverwaltung verhängt neue Allgemeinverfügung gültig ab 12. März für das Risikogebiet entlang der Elbe – die Aufstallungspflicht wird verlängert

Wildgans in der Neustadt - Foto: Archiv Anton Launer
Wildgans in der Neustadt – Foto: Archiv Anton Launer

Die hochpathogene aviäre Influenza vom Subtyp H5N1 wurde seit dem 3. Februar 2022 in Dresden bei sechs verendet aufgefundenen Wildgänsen, zwei Schwänen und einem Mäusebussard nachgewiesen. Bis auf eine Ausnahme lagen die Fundorte alle in unmittelbarer Nähe zur Elbe. Zwei weitere Verdachtsfälle werden aktuell vom Friedrich-Loeffler-Institut abgeklärt. Auch im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wurden Geflügelpestausbrüche bei drei verendeten Wildgänsen in Elbnähe bestätigt.

Aufgrund der landesweiten Verbreitung des Virus ist von einem hohen Eintragsrisiko durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel auszugehen. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 10. Februar 2022 zur Aufstallungspflicht sämtlichen Geflügels in der 500-Meter-Zone rechts und links der Elbe einschließlich des Alberthafens wird für weitere 30 Tage verlängert. Hierzu wird die neue Allgemeinverfügung vom 12. März 2022 für das benannte Risikogebiet bekanntgegeben. Ziel ist die Verhinderung der Ausbreitung der Tierseuche in Nutzgeflügelbestände. Es erfolgt eine ständige Neubewertung der Situation und Anpassung der erforderlichen Maßnahmen.

Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und es treten schwere allgemeine Krankheitssymptome auf wie plötzlicher Tod, Atemwegssymptome, Durchfall, Rückgang der Legeleistung. Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, die auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung geltenden Schutz- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Der Kontakt zu Wildgeflügel ist unter allen Umständen zu verhindern, um den Eintrag in Bestände zu verhindern. Geflügelhalter, die ihre Tierhaltung bisher nicht angemeldet haben, sollten sich umgehend im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden registrieren lassen.

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Meldungen kranker oder verendeter Wildvögel, insbesondere Wassergeflügel und Greifvögel, können unter genauer Angabe des Fundortes dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden, Telefon 0351 4080511, E-Mail veterinaeramt@dresden.de, außerhalb der Dienstzeiten Meldung bei der Feuerwehrleitstelle unter 0351 501210, übermittelt werden. Obwohl in Deutschland keine Infektionen beim Menschen bekannt sind, sollten tote Vögel nicht berührt werden.

Nachtrag 13. April

Wie die Stadtverwaltung heute mitteilt, ist die Aufstallung von Geflügel an der Elbe nicht mehr nötig, die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung wird zum 13. April 2022 aufgehoben.

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 12. März 2022, die das Halten von Geflügel (ausgenommen Laufvögel) in festen Ställen zum Schutz vor der Geflügelpest in Risikogebieten anordnet, wird mit Wirkung zu heute, 13. April 2022 aufgehoben.
Seit Herbst 2021 wurden in Deutschland zahlreiche Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen festgestellt. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags sowie der weiteren Verbreitung in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als hoch eingestuft (Stand 10. Januar 2022). Aufgrund der Vielzahl an Geflügelpest-Befunden in ganz Deutschland sowie der überregionalen Verteilung der Fundorte musste von einem hohen Virusdruck in der Wildvogelpopulation ausgegangen werden. In Dresden wurde seit Anfang Februar 2022 bei hauptsächlich in Elbnähe verendeten Wildvögeln Geflügelpest nachgewiesen. Daher verfügte das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden nach Vornahme einer Risikobewertung die Aufstallung von Geflügel zum Schutz vor der Geflügelpest entlang der Elbe innerhalb eines Gewässerrandstreifens von 500 m Breite.

Fallzahlen der Geflügelpest sinken

In Dresden wurde bei insgesamt neun verendet aufgefundenen Wildgänsen, zwei verendeten Schwänen und einem Mäusebussard Geflügelpest nachgewiesen. Bei den in den letzten Wochen verendet aufgefundenen Wildvögeln erfolgte kein weiterer Nachweis der Geflügelpest. In ganz Deutschland zeichnen sich ebenfalls sinkende Ausbruchszahlen ab. Aufgrund sinkender Fallzahlen auch in den angrenzenden Landkreisen wird das Risiko des Eintrages des Erregers in Geflügelbestände regional als gering eingestuft. Daraus ergibt sich vorliegend, dass die Aufstallung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel nicht mehr erforderlich ist. Das normale Maß an Biosicherheitsmaßnahmen gilt es dennoch weiterhin einzuhalten.

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Nachtrag 20. April: Aufhebung Sperrzone – Für Geflügelhalter entfallen angeordnete Auflagen

Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 18. März 2022 wird mit Wirkung zum Mittwoch, 20. April 2022 aufgehoben. In der Sperrzone sind alle erforderlichen Maßnahmen abgeschlossen. Sie kann aufgehoben werden.

Für die Geflügelhalter entfallen die angeordneten Auflagen. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden weist darauf hin, dass die regulär geltenden Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin einzuhalten sind und Verdachtsmomente in den Beständen wie plötzlicher Tod, Atemwegssymptome, Durchfall oder Rückgang der Legeleistung anzuzeigen sind.

Das Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Dresden wurde am 17. März 2022 über den amtlich festgestellten Ausbruch der der Geflügelpest in Wachau im Landkreis Bautzen in Kenntnis gesetzt. Ist die Geflügelpest in einem Betrieb amtlich festgestellt, so legt die zuständige Behörde eine Sperrzone fest, bestehend aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometer Radius um den Ausbruchsbetrieb und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometer Radius um den Ausbruchsbetrieb. Die Allgemeinverfügung richtete sich an Halter und damit verantwortliche Personen von Geflügel in der Sperrzone auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Dresden.