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Drogenhandel im Schnapsladen

Der Chef eines bekannten Spirituosenhandels in der Neustadt hatte nicht nur sächsischen Absinth im Regal stehen. Über Jahre hinweg wurden kiloweise Marihuana, aber auch Amphetamine, MDMA und Kokain aus Berlin eingekauft, anschließend gelagert und weitergegeben. Nach vier langen Verhandlungstagen, insgesamt 23 Anklagepunkten und einer Intervention durch den Notarzt, wurde jetzt ein Urteil gesprochen.

Hier wurde lange verhandelt: Das Amts- und Landgericht Dresden
Hier wurde lange verhandelt: Das Amts- und Landgericht Dresden

Im vergangenen Jahr feierten französische Kriminalermittler einen großen Triumph, als sie erfolgreich Daten des Krypto-Dienstes EnchroChat entschlüsselten. Der Dienst war bei Schwerkriminellen beliebt, da dieser vermeintlich sichere Kommunikation gewährleistete. Zu diesem Zweck wurden innerhalb der kriminellen Netzwerke unpersonalisierte “Krypto-Handys” verteilt, mit denen unter Verwendung von Decknamen, scheinbar anonym, Bestellungen geordert werden konnten.

Der 41-jährige Spirituosenhändler Sebastian T. wurde von einem Bekannten in ein solches Netzwerk in Berlin eingeführt. Ihm wurde ebenfalls ein Krypto-Handy zugeteilt, durch das er unter dem Decknamen “spookyhippo” von einem Kontakt Namens “spacerobber” kiloweise Drogen bestellte. Für die Bekanntmachung mit den Großhändlern in einem Berliner Club fuhr T. nach eigenen Angaben für 500 Euro per Taxi von Dresden aus in die Hauptstadt. War der Kontakt erstmal hergestellt, war es ganz einfach: Eine kurze Nachricht, was, wieviel und wann, darauf eine Antwort, was verfügbar ist. Durch Sammelbestellungen konnte Geld gespart werden, wodurch man zu einem Kilogrammpreis von 3.500 Euro für qualitativ hochwertiges Marihuana käme, so T.

Persönliche Schwierigkeiten

Teilweise waren die Drogen auch für den eigenen Gebrauch. So gab der Angeklagte an, nach schweren familiären Rückschlägen zunehmend in Abhängigkeit geraten zu sein. Der schon früher in Angsttherapie befindliche Dresdner hatte 2018 und 2019 jeden Monat zwischen 100 bis 200 Gramm CBD-Gras zur Beruhigung, sowie circa 10 bis 15 Gramm Kokain für den gegenteiligen Effekt konsumiert. Im letzten Jahr hatte T. den ersten Herzinfarkt. Wenig später folgte ein weiterer. Am zweiten Verhandlungstag, vergangenen Freitag, musste nach nur eineinhalb Stunden ein Notarzt gerufen werden, der T. vor Ort behandelte. Seine Frau und sein Sohn waren ebenfalls während der Verhandlung anwesend.

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Der Angeklagte kommt aus einem gut situierten Elternhaus und machte um die Jahrtausendwende Abitur. Später studierte er an der TU Dresden Politikwissenschaft, Rechtslehre, Wirtschaftswissenschaften und Sozialgeschichte auf Magister. Mit seinem Schnapsladen belieferte er unter anderem das Festival “Rock auf dem Berg” in Thüringen, das sich gegen Rechts einsetzt. Zudem arbeitete er auch in einem Verein, der sich für interkulturellen Austausch mit Regionen Ost-Europas einsetzt, so der Angeklagte. Durch ein gutes Erbe und Erfolg mit dem Spirituosenhandel konnte T. nach eigenen Angaben gut leben, nichtsdestotrotz schuf er sich ein zweites Standbein durch den Drogenhandel.

Die Festnahme war eine Erleichterung

Am 18. Januar diesen Jahres waren die EnchroChats so weit durch die Ermittler ausgewertet worden, dass sie genügend Beweise zur konzertierten Hochnahme von T.s Geschäft beisammen hatte und ein Zugriff erfolgte. Der Laden, zwei Wohnungen und eine Garage wurden von der Polizei gleichzeitig sichergestellt. T. zeigte siche sehr kooperativ und aussagewillig, so die erstaunte Richterin Müller. Der zuständige Beamte bestätigte den Eindruck. Bereitwillig gab der Angeklagte die Fundorte des Geldes, insgesamt knapp 26.000 Euro, der Handys und der in der Wohnung befindlichen Rauschmittel an. In einem weiteren Schließfach wurden außerdem nochmal knapp 100.000 Euro gefunden.

Drohanrufe, die gegen sein Unternehmen und seine Familie gerichtet waren, die Belastung durch die Drogensucht und der Stress der Illegalität machten T. so sehr zu schaffen, dass er geradezu erleichtert gewesen sei, als er schließlich aufflog, so der Angeklagte. Er befürchtete, beim Verbleiben in dieser aufreibenden Lage, bald den nächsten Infarkt zu erleiden. Jedoch hatte ihm bereits der kalte Entzug in der Untersuchungshaft sehr zu schaffen gemacht, er wolle aber die Angebote der Suchtberatung wahrnehmen, um nach seiner Haft neu anzufangen.

Am Ende wurden etliche Anklagepunkte fallengelassen, da die Beweise nicht stichhaltig genug waren. T. wurde zu sechs Jahren Haft und einer Geldstrafe von 165.000 Euro verurteilt. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

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13 Kommentare

  1. Detail am Rande, da

    Im vergangenen Jahr feierten französische Kriminalermittler einen großen Triumph, als sie erfolgreich Daten des Krypto-Dienstes EnchroChat entschlüsselten.

    fachlich nicht ganz korrekt ist.

    via: https://www.heise.de/news/Encrochat-geknackt-Schwerer-Schlag-gegen-organisierte-Kriminalitaet-4802419.html :

    Französische Ermittler hatten herausgefunden, dass Encrochat einige Server in der Stadt Lille unterhielt. Spezialisten gelang es, dort den unverschlüsselten Datenverkehr auszuleiten.

    Server (vermutlich physisch) kompromittieren, dann Malware auf die verbundenen Endgeräte aufspielen und dann Daten ausleiten ist nicht ‘entschlüsseln’.

  2. Schöner Artikel – entählt aber einen Fehler:

    Es wurde niemals Chrystal verkauft. Weder in der Anklage noch im Laufe des Verfahrens wurde das Sebastian T. vorgeworfen.

    Bitte oben ändern. Warum? Chrystal ist einfach noch viel mehr kacke als der Rest, da es schon nach dem ersten Konsum abhängig macht und Konsumenten in eine mehr als erbärmliche Sucht katapultiert. Die Chrytal-Süchtigen neigen zu Gewaltexzessen und und und.

    Für all das steht Sebastian T. nicht – und er hat es nicht verkauft.

  3. Schön, dass diese unsägliche Behauptung gelöscht wurde. Warte auf eine Erklärung plus Entschuldigung von Herrn Lewandowski.

  4. @Uli: Wie gesagt, in der Anklage tauchte der Hinweis auf Crystal anfangs auf.
    @daxel: da hast du natürlich recht … danke für den Hinweis … da habe ich bei der Aufsichtspflicht etwas getrieft.

  5. @ Lewandowski/Launer: Ich muss nachhaken – die Gattin des Inkriminierten hat die Anklageschrift eben erneut durchgelesen und dabei den „aufgetauchten“ Vorwurf des Verkaufs von Chrystal nicht finden können. Ein Zitat aus euren Recherchen, das dieses Auftauchen belegt, wäre hilfreich …

  6. „ kiloweise Marihuana, aber auch Amphetamine, MDMA und Kokain“

    … bei der Liste ist das doch egal, ob Crystal auch noch im Raum steht, oder stand. Die Frage ist doch, ob er das Urteil akzeptiert und dass die im Gericht verhandelten Straftaten eingeräumt wurden. Die Menge macht ja das Gift…

    Wenn nicht grundlegendes schief gelaufen ist bezieht sich die Strafe ja auf das belegbare… Im Vordergrund sollte jetzt stehen, dass er mit seiner Schuld richtig umgeht und die damit betroffene Familie auch einen Weg in die Zukunft findet..

    @ LetsKeepFacts: Mehr oder weniger „Kacke“ ist bei der Menge mehr oder weniger „egal“…

  7. Ich will hier nicht zwischen Substanzen relativieren… Crystal ist ein heftiges Zeug, aber fairerweise muss man dazusagen dass es sich bei all den Stoffen, vielleicht chemisch nicht ganz korrekt, aber von der Klassifizierung zumindest, um ‘Amphetamine’ bzw. Phenylethylamine handelt.

    Wenn also irgendeine Pressestelle oder sowas in einem generellen Sinne von Amphetaminen spricht, und dabei Crystal, Speed und/oder MDMA meint, ist das nicht unbedingt direkt beabsichtigt falsch, wenn auch viiiieeeel zu wenig differenziert.

    Die Bandbreite der Wirkung von Phenylethylaminen ist sehr groß, geht von Ritalin/Medikinet über Aderall zu Speed zu MDMA zu Meskalin zu Crystal …

  8. @Anton: Danke. Ich mach das nicht für mich, sondern eher für die Ehefrau und besonders den schulpflichtigen Sohn. Der kann jetzt auf einen gerichtsfesten Artikel im Neustadtgeflüster hinweisen …

  9. @Ulli Berger: Das Problem bei Gerichtsberichterstattung ist immer, dass man im Saal nichts mitschneiden darf und natürlich auch keine Einsicht in Akten bekommt. Das heißt, der Reporter notiert, was er hört, da kann es schonmal zu Verwechslungen kommen. Gerichtsfest ist dann wohl eher die Anklageschrift.

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