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Demo vor Prozessauftakt

Am Hammerweg beginnt heute um 10 Uhr die Hauptverhandlung gegen die Leipziger Studentin Lina E., Lennart A., Jannis R. und Jonathan M. Der Generalbundesanwlat wirft ihnen unter anderem die Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung vor.

Spontanddemo durch die Neustadt - Foto: Gruppe freelina
Spontanddemo durch die Neustadt – Foto: Gruppe freelina/Protestfotografie Dresden

Gestern Abend zog eine Spontandemonstration mit rund 100 Teilnehmenden durch die Neustadt um auf den Prozessbeginn aufmerksam zu machen. Nach einer Pressemitteilung will die Gruppierung namens „freelina“ mit der Demonstration die Solidarität mit den Angeklagten ausdrücken. Die Gruppe kritisiert die Anklage als „politisch motiviertes Agieren einer unter Erfolgsdruck geratenen Leipziger Sonderkommission (SokoLinx), die seit ihrem Bestehen lediglich durch Ermittlungspannen und Verstrickungen in die rechtsradikale Szene auf sich aufmerksam machte.“

Außerdem sieht die Gruppe in dem Prozess den vorläufigen Höhepunkt der anhaltenden Kriminalisierung antifaschistischen Handelns, das vonseiten sächsischer und bundesdeutscher Sicherheitsbehörden und Geheimdienste zu Terrorismus hochstilisiert wird, während rechtsradikale Mordserien wie der NSU von eben diesen Behörden jahrzehntelang verharmlost, mitfinanziert und deren Aufklärung blockiert werden.

Nach Ansicht des Generalbundesanwalts habe sich die Angeklagte Lina E. spätestens im August 2018 einer in Leipzig gegründeten linksextremistischen Vereinigung angeschlossen, die darauf gerichtet gewesen sei, der rechtsextremen Szene zugeordnete Personen zu überfallen und erheblich zu verletzten.

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Die übrigen Angeklagten seien spätestens im September 2019 bzw. Dezember 2019 Mitglieder dieser Vereinigung geworden. In unterschiedlichen Beteiligungen hätten die Angeklagten als Mitglieder der kriminellen Vereinigung in der Zeit von Oktober 2018 bis Juni 2020 an Überfällen auf Personen mitgewirkt, die sie der rechten Szene zuordneten (Pressemitteilung des Generalbundesanwalts Nr. 25 vom 28.05.2021).

Demo vor dem Oberlandesgericht

Zur Stunde demonstrieren vor dem Oberlandesgericht am Hammerweg rund 100 Personen unter dem Motto „Antifaschismus ist kein Verbrechen“. Die Polizei sichert das Gebäude ab. Auf der Stauffenbergallee kommt es zu Verkehrseinschränkungen. Weitere Informationen zum ersten Verhandlungstag im Neustadt-Geflüster.

Demo vor dem Oberlandesgericht
Demo vor dem Oberlandesgericht

18 Kommentare

  1. Antifaschismus ist kein Verbrechen, so wie schwere Körperverletzung kein Antifaschismus ist… Antifaschismus sollte doch immer auch von Menschlichkeit durchflutet sein, sonst kehrt es sich ins Gegeteil… der Link zum Bericht der Staatsanwaltschaft ist sehr lesenswert.

  2. @BRD: Deine Behauptung ist schlicht falsch. Die historischen Nazis wurden nicht weggekuschelt, sondern mit massiver Gewalt niedergerungen. Das war keine Diskussion, in der irgendwer von den Vorzügen der Menschlichkeit überzeugt wurde. Dennoch: Ins Gegenteil gekehrt hat sich dabei nichts. Die Alliierten waren auch danach keine Nazis.

    In der aktuellen Situation wäre es besser mal zu schauen, welche Umstände denn Leute dazubringen, so zu agieren. Ein Tipp: Sachsen hat es Anfang des Jahres 2021 (!) mal zu einem Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus gebracht. Bis dahin hat man sich im wesentlichen einen Scheiss dafür interessiert, und lieber Abschiebeknäste errichtet und (unrechtmäßig) Leute abgeschoben, weil man Abschiebemeister sein wollte. Braucht man sich nicht wundern, wenn Nazis sich als Vollstrecker eines Volkswillens betrachten und tageintagaus zur Tat schreiten. Jetzt mit soner Anklage um die Ecke zu kommen, das ist wohlfeil.

  3. „Jetzt mit soner Anklage um die Ecke zu kommen, das ist wohlfeil.“
    Wie kann man allen Ernstes glauben und erwarten, dass gezielte Gewaltanwendung gegen Personen NICHT eine rechtliche Aufarbeitung nach sich ziehen würde, oder dass eine solche mit der Feststellung „Ach, das waren Linke gegen Rechte – na, dann ist ja ok. Akte wird geschlossen.“ beendet würde.
    Auch als entschiedenem Gegner von Rechtsextremismus graust mir vor der Selbstermächtigung mancher Menschen und Gruppen zur Gewaltanwendung.

  4. @mm: Die Kritik an dem Prozess richtet sich überwiegend nicht dagegen, dass die Gewalttaten bestraft werden, sondern dass der Parargraph 129a bzgl. der Bildung einer kriminellen bzw. terroristischen Vereinigung zur Anwendung kommt. Ob das berechtigt ist, wird der Prozess zeigen. In der Anklageschrift kann man zumindest erhebliche Hinweise darauf finden, ob die sich dann beweisen lassen, muss nun herausgefunden werden.

  5. @tsetse
    Da kommen ein paar Dinge durcheinander… wir leben heute nicht in einer faschistischen Gesellschaft. (Der Staat wurde wie Du beschrieben hast niedergerungen. ).
    Heute leben wir in einer soweit möglich freien Gesellschaft und da liegt nicht ohne Grund das Gewaltmonopol beim Staat.. auch dieses ist begrenzt durch grundlegende Gesetze.
    Darum ist es nicht OK in politischen Auseinandersetzungen jedes Mittel anzuwenden und das Mindestmaß an Tierschutzrichtlinien über Bord zu werfen.
    Wenn jeder denkt für die eigenen Überzeugung alle Mittel einsetzen zu dürfen ist Ruck Zuck Schluss mit unserer Freiheit, weil dann nur noch der Stärkere oder Gewalttätigste zu Potte kommt…
    Freiheit ist schwer auszuhalten, gerade hier, aber nur durch die Einhaltung dieser Prinzipien können wir die Stirn bieten… ansonsten rechtfertigt sich die Gewalt gegenseitig… eine Spirale ohne Ende.
    Jetzt ist das Gericht dran. Wer so handelt hat nämlich immer noch das Recht auf Verteidigung auch wenn er versucht hat Menschen zu erschlagen oder wie im Fall Lübke ein Leben ausgelöscht hat. Das kannst Du Dir von dem Verteidiger gern mal erklären lassen. Der unterscheidet hier auch nicht in rechts und links, sondern verteidigt auf Grundlage unserer Gesetze..:-)

  6. @BRD: Hab nirgendwo geschrieben, wir würden in einer faschistischen Gesellschaft leben. Du solltest aber zur Kenntnis nehmen, dass seit 1990 ca. 200 Menschen in der BRD durch Nazis getötet wurden, das hier in Sachsen mehr als 25% der Leute eine in großen Teilen faschistische, national-autoritäre Partei wählen (und zwar großenteils aus Überzeugung), dass wir jedes Jahr in Sachsen mind. 250 neonazistische/rassistische Angriffe haben (2015 sicher doppelt soviele) – und dazu eine Justiz und Strafverfolgung und Regierung, die das nicht ernst nehmen, bagatellisieren und kleinreden. Und dafür Sorge tragen, dass dieser Zustand seit Jahrzehnten anhält. Insofern ist dein Lamento über Freiheit halt genauso wohlfeil, wie die Anklage vom GBA.

    Wenn Nazis aufs Maul bekommen, gefährdet das jedenfalls nicht meine Freiheit (und auch nicht die Freiheit und Demokratie in der BRD). Viel gefährlicher hingegen, sind Leute wie du, deren Freiheitsbegriff so entgrenzt ist, dass man selbst Nazis solange gewähren lässt, bis nichts mehr übrig ist von irgendeiner Freiheit. Auch hier wäre ein Blick ins Geschichtsbuch hilfreich: Wenn die Nazis an der Macht sind, dann kommt der Widerstand zu spät. (Und wie brüchig Freiheit und Demokratie sind, kannst du dir aktuell in Ungarn oder Polen anschauen – auch wenn dort keine Nazis am Werk sind, sondern schnöde autoritäre und antidemokratische Konservative).

  7. @tsetze
    …Du hast es nicht verstehen wollen: Weder Du, noch die Nazis haben ein Recht auf Selbstjustiz…. !!! Wie ich lesen konnte bist auf dem ‚Kriegspfad‘ und damit auf dem Holzweg. Wenn es soweit ist (s.o.) hast Du aber das Recht auf einen Anwalt.. ;-)

  8. @BRD: Ich versteh das schon. Und ich warte immer noch auf eine Erklärung, wie du Nazis bekämpfst, wenn die, die per Gesetz zuständig sind, ihrer Aufgabe nicht nachkommen (wollen) und offenbar so grundlegende Sachen, wie die Unversehrtheit des eigenen Lebens zahlreicher Leute durch Nazis fortwährend in Frage gestellt werden kann(siehe oben). Da ist deine Antwort, das man das einfach aushalten soll, weil das „Freiheit“ sein soll, ist mindestens zynisch. Und halt ignorant ggü. der Realität und den Betroffenen neonazistischer Gewalt.

  9. @tsetze
    …ist halt auch eine Sache der Wahrnehmung. Ich habe nicht den Eindruck, dass rechte Gewalt übersehen wird. Ebenso, wie linke Gewalt wird diese verfolgt und im Rahmen der Gesetze verhandelt. Unterstützen kann hier Zivilcourage und die gezielte Unterstützung der Ermittlungsbehörden, wobei die Polizei leider im Feindbild beider Seiten (acab, etwa.. ) auftaucht…
    Steht die Polizei alleine da kommen die Ermittlungen sicher auch nicht immer zu Gerichtsfesten Ergebnissen… hier könnte eine Zusammenarbeit mehr bewirken. Die Tatsache dass vor Gericht nicht immer die gewünschten Ergebnisse erzielt werden ist auch schwer auszuhalten.
    Selbstjustiz ist jedenfalls nicht die Lösung um unsere Welt zu verbessern….

  10. @BRD: Ja, das mit der Wahrnehmung ist ein Problem. Das lässt sich aber nur lösen, wenn wir uns die Realität anschauen. Deswegen habe ich ja ein paar Fakten aufgezählt. Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, ich habe einen anderen Eindruck, klar, kannst du machen. Aber dann solltest du deinen Eindruck auch belegen können. Und ansonsten wäre es vll. hilfreich mal mit den Leuten zu reden und zuzuhören, die rechten Angriffen ausgesetzt sind und waren.

    Was gegen deine Behauptung spricht: die jahrelange Nichtentdeckung des NSU (stattdessen rassistische Ermittlungen gegen die Angehörigen der Opfer), die Nichtanerkennung des OEZ-Anschlags 2016 in München als rechtsmotiviert (erst Jahre später nach zähem Ringen, mit vielen Gutachten), die Behauptung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden es gäbe keine Gruppe Freital und hinter ihren Taten 2015 stünde kein organisiertes Vorgehen (mittlerweile als rechtsterroristische Gruppierung verurteilt), die Desinformation durch den damaligen Leiter des Bundesamts für Verfassungsschutz zu neonazistischen Angriffen 2018 in Chemnitz, die Ignoranz der sächsischen Regierung („es gab keine Hetzjagd“, MP Kretschmer) gegenüber diesen Vorgängen, die Entpolitisierung des Messerangriffs eines Jung-Neonazis im letzten Jahr in der Heide durch Gericht und Staatsanwaltschaft, die Entpolitisierung des Mords an Christopher W. 2018 in Plauen durch Neonazis, die Unfähigkeit der Staatsanwaltschaft Zwickau Neonazi-Plakate mit Mordaufrufen, richtig einzuordnen. Um nur mal ein paar willkürlich zusammengewürfelte Beispiele zu bringen. Dahinter liegt ein systematisches Problem.

    Und ich sage jetzt auch nicht, dass das allein oder gar bevorzugt durch die Nazis-aufs-Maul-Taktik lösbar wäre. Aber dein relativ ahnungsloses Rumgemeine hilft jedenfalls auch überhaupt nicht weiter.

    (PS: Wenn du vom Feindbild Polizei schreibst, wäre es auch spannend anzuschauen, was für Feindbilder die Polizei so pflegt. Spoiler: Nazis gehören da eher weniger dazu, obwohl die seit 1990 wesentlich mehr Cops auf dem Gewissen haben als die so gerne gefürchteten Linken.)

  11. @tsetse
    …hier hilft die Auflistung von Zahlen und Daten nicht weiter. Wenn es um das Prinzip des Gewaltmonopols in unserer Gesellschaft geht ist zunächst die Anerkennung des damit verbundenen Zieles wichtig.
    Das ist auch nicht zynisch dies ohne ZDF zu betrachten. Zynisch ist es, so zu tun, als ob man das Prinzip anerkennt, um im nächsten Schritt Zahlen, Daten Fakten zu liefern, um eben dieses Prinzip zu unterlaufen und „ein wenig Gewalt“ zu rechtfertigen.
    „Auf die Fresse“ ist einfach nicht richtig. Rache und Gewaltreaktionen sollen eben nicht legitim sein.
    Wenn das für eine Seite legitim ist, ist es das für die andere auch! Wo ist da die Grenze? Wodurch unterscheide ich mich von der anderen Position?

  12. @BRD: Sorry, du kannst nicht einfach rumspringen, wie du willst. Du hast den Eindruck formuliert, dass rechte Gewalt nicht übersehen wird. Ich habe ein paar Beispiele gegen deine Ahnungslosigkeit angeführt, die eher das Gegenteil nahelegen. Und jetzt bist du auf einmal bei Bekenntnissen zu fundamentalen Prinzipien wie dem Gewaltmonopol? So macht die Diskussion wenig Sinn. Im übrigen wird’s mir auch etwas zu undifferenziert. Selbst das Gesetz kennt ja Sachen wie Notwehr und Nothilfe (auch wenn das im ausgangsfall keine Rolle spielt), so einfach isses mit der Gewalt halt nicht. Und den Unterschied zwischen legitim und legal würde ich auch nicht einfach entsorgen. Nicht alles was legal ist, ist legitim. Genauso andersherum. Nach deiner Logik gilt ja quasi jede Körperverletzung als Vorstufe zum Terrorismus, weil es das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen würde. Das ist ja aber offenkundiger Unsinn. Und ich seh auch nicht, dass es bei Lina & Co. anders ist.

    Und die Grenze ist vor allem eine politische – und keine juristische. Deswegen mischt der GBA mit, obwohl der hier nichts zu suchen hat.

  13. @tsetse
    …wenn sich Erna und Peter streiten und prügeln ist das eine juristische Sache, wenn z.B. einer von beiden zu Schaden kommt.
    Wenn nun aber Erna als „politische Aktuon“ dem Peter aufgelauert und gemeinsam mit anderen einen Hammer auf den Kopf schlägt.. (verletzungsabsicht inbegriffen), dann ist es politisch und wird juristisch aufgearbeitet. Deswegen GBA.
    Wenn ich den GBA extra einlade, darf ich mich nicht wundern, wenn er zur Party erscheint….

    Wenn Du glaubst der Staat handelt aus rechter Gesinnung, steht es Dir natürlich offen, in den Untergrund zu gehen. Ich komm nicht mit, sehe das anders. RAF4.0 ist überflüssig.

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