Anzeige

Archiv der Avantgarden

Corona-Fälle: Neustadt im Schnitt

Die Stadtverwaltung hat erstmals detailierte Zahlen zum Infektionsgeschehen in den einzelnen Dresdner Stadtteilen vorgelegt. Danach liegt der Stadtbezirk Neustadt mit insgesamt 2600 gemeldeten Corona-Infektionen im Durchschnitt. Pro 10.000 Einwohner sind das 508,2 Fällen, der Durchschnitt in Dresden beträgt 510,2 Fälle pro 10.000 Einwohner.

Allerdings sind die Unterschiede im Stadtbezirk gewaltig, so findet man in der Albertstadt mit 899,4 Fällen pro 10.000 Einwohnern den höchsten Schnitt in Dresden, andererseits weist die Innere Neustadt mit 259 Fällen pro 10.000 Einwohner den zweitniedrigsten Schnitt aller Dresdner Stadtteile auf. Bei den aufgeführten Infektionszahlen handelt es sich um positive PCR-Tests im Zeitraum vom 7. März 2020 bis 3. Mai 2021.

Insgesamt wurden laut dieser Statistik im Stadtbezirk Neustadt 2600 Infizierungen gemeldet, davon 1020 in der Äußeren Neustadt, 540 in der Radeberger Vorstadt, 201 in der Inneren Neustadt, 545 in der Leipziger Vorstadt und 294 in der Albertstadt.

7-Tage-Inzidenz den vierten Tag in Folge unter 100 in Dresden

Corona-Ampel vom RKI, Stand 14. Mai 2021
Corona-Ampel vom RKI, Stand 14. Mai 2021

Die 7-Tage-Inzidenz zeigt die Neuinfektionen in ganz Dresden in den vergangenen 7 Tagen je 100.000 Einwohner an. Für eventuelle Öffnungen zählen jedoch nur Werktage. Wenn sich der Trend so weiterentwickelt wie in den vergangenen Tagen, wäre dann der Montag der fünfte Werktag unter 100. Das heißt, ab Mittwoch könnten folgende Lockerungen in Kraft treten:

Anzeige

DCA Dresden Contemporary Art

Anzeige

tranquillo

Anzeige

Lichterkinder im Juli am Elbufer

Anzeige

40 years in rage im Tante Ju

Anzeige

Semper Oberschule Dresden

Anzeige

Batomae im Blauen Salon

Anzeige

Blitzumzug

Anzeige

Berlin Boom Orchestra

  • Private Zusammenkünfte von Angehörigen zweier Hausstände sind mit maximal fünf Personen in geschlossenen Räumen bzw. zehn Personen insgesamt zulässig, wobei Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres und vollständig Geimpfte nicht mitgezählt werden.
  • Nächtliche Ausgangsbeschränkungen sind aufgehoben.
  • Neben der Abholung und Lieferung von Speisen, kann der Außenbereich von Gastronomiebetrieben mit Terminbuchung, Kontakterfassung und ggf. tagesaktuellen Test, wenn mehr als zwei Hausstände an einem Tisch sitzen, genutzt werden.
  • Campingplätze und Ferienwohnungen unterliegen nicht dem Beherbergungsverbot, eine Kontakterfassung und -nachverfolgung ist erforderlich.
  • Ergänzend zu den bisher bei dieser Öffnungsstufe zulässigen Kulturstätten können Open Air-Veranstaltungen mit Terminbuchung, Kontakterfassung und -nachverfolgung sowie Testpflicht bzw. Impfung stattfinden.
  • Museen, Galerien, Ausstellungen, Fitnessstudios und Gedenkstätten können mit Kontaktdatenerfassung öffnen und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Nachweis über einen negativen Test oder vollständige Impfung
  • Gruppentraining von bis 20 Minderjährigen ist im Außenbereich und Außensportanlagen möglich sowie kontaktfreier Sport im Innenbereich. Bei Vorliegen eines tagesaktuellen negativen Testergebnisses bzw. Impfung und Kontaktverfolgung ist zudem Kontaktsport im Außenbereich zulässig.
  • Schwimmunterricht in der Primarstufe ist möglich.

Dresdner Grundschulen im eingeschränkten Regelbetrieb

Wie das Kultusministerium heute mitteilt, werde ab Dienstag, dem 18. Mail alle Grundschulen in Dresden wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb gehen. Der Wechselunterricht an Grundschulen wird aufgehoben. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 gesunken ist, gilt nicht mehr die Bundesnotbremse, sondern die Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen. Damit kann der Unterricht an Grundschulen wieder für alle Schülerinnen und Schüler in Präsenz, aber nach dem Prinzip der festen Gruppen und Klassen stattfinden.

Keine Veränderungen gibt es für Kindertageseinrichtungen. Kinderkrippen und Kindergärten, einschließlich heilpädagogische Kindertageseinrichtungen befinden sich ohnehin bereits im eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen. Gleiches gilt auch für die Horte. In den Kindertagespflegestellen kann nunmehr wieder Regelbetrieb stattfinden.

7 Kommentare

  1. @Anton

    Sind die Zahlen pro Stadtteil irgendwo veröffentlicht oder braucht man dafür einen Presseausweis? Auch heftiges googeln führt zu keinem Ergebnis.

  2. Ui. Ich bin mir nicht sicher, ob ich diesen Artikel falsch verstehe oder er irreführend ist???

    Ein Zitat aus dem Link von Herrn Launer, der Einleitung: “Bei den genannten Zahlen handelt es sich um die Summe aller Infektionen mit PCR-Bestätigung seit Beginn der Pandemie (also: 07.03.20zwanzig bis 03.05.20einundzwanzig [Anm.: ich]) im Verhältnis zur Einwohnerzahl des jeweiligen Stadtteils. Die Werte sind NICHT mit der 7-Tage-Inzidenz zu verwechseln.”

    Laut Zeit online liegt die Inzidenz für Dresden Stand gestern bei 88,7. Zu berücksichtigen wäre, dass gestern Feier- und heute Brückentag ist, womöglich werden noch Fälle nachgemeldet.

    Ich bin reichlich irritiert von dem Artikel.
    MfG,
    ein undercover agent

  3. Lieber Heinzi, die 7-Tage-Inzidenz gibt die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen an. Die Zahlen im ersten Absatz des Artikels und die in der verlinkten Pressemitteilung der beziehen sich auf alle Infektionen vom 7. März 2020 bis zum 3. Mai 2021 (also fast der gesamte Zeitraum, der Corona-Pandemie).

    Zeit-Online meldet immer zwei Werte, den vom RKI und den aus eigenen Recherchen. Wie die Redaktion auf den Wert von 88,7 kommt ist mir jedoch schleierhaft, das Dresdner Gesundheitsamt meldet aktuell 89,1, das RKI für Dresden 87,3. Dass es zwischen Gesundheitsamt und RKI immer wieder zu Unterschieden kommt, liegt an dem Meldeverzug. Das kannst Du auf dem Dresdner Corona-Dashboard bei Erläuterungen nachlesen.

    Aber danke für den Hinweis, ich habe mit einer erläuternden Formulierung und den absoluten Zahlen versucht, das deutlicher zu machen.

  4. In den Kindertagespflegestellen findet schon seit dem 8. März ganz normaler Regelbetrieb statt.
    (SächsCoronaSchVO vom 05.03.2021)

Kommentare sind geschlossen.