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feministischer Quizabend

Autostop auf der Talstraße …

... oder wenn der Bus lahmt.
… oder wenn der Bus lahmt.

11 Kommentare

  1. da man keine gut sichtbaren “Warnhinweisschilder” erkennt, könnte man davon ausgehen, dass es sich um privaten Diebstahlschutz und nicht um eine Bußgeld- oder Steuereintreibungsmaßnahme der Stadt handelt.

    ich kann das nachvollziehen, in Dresden ist sicheres Auto abstellen mittlerweile unmöglich.

  2. Das ist garantiert Eigenschutz. Der T5 ist nach dem Qktavia das meistgeklaute Auto in Dresden. Und dieser ist auch noch eine Luxusversion.

  3. definitv eigenschutz.
    1. krallt die stadt dd nicht
    2. relaitv sicherer diebstahlschutz, da evtl. diebe zuerst versuchen die kralle zu lösen, wobei der bus nicht beschädigt wird

  4. sicherlich Privatintiative. Hab ich jetzt schon mal auf einem Parkplatz im Bielatal gesehen. Nach zweimaligem Nachdenken kam ich drauf, dass es kein Ordnungsamt sein kann, sondern privater Diebstahlschutz sein muss. Die Schwachstellen sind ja immer die Schlösser bzw. Schließzylinder. Wie siehts bei dem Teil aus?

  5. Hat die Festsetzung des KFZ nicht eher was mit (Steuer)schulden zu tun? Ich glaube mal gelesen zu haben, dass Dresden säumigen Mitbürgern die Autos bis zur Zahlung beschlagnahmen kann.

  6. @tobi
    Dresden krallt! zwar nur vereinzelt und wenn sie Bußgelder und Steuern nicht mehr anders eintreiben können, aber sie tun es, wie FX richtig sagt.
    hier die entsprechende Pressemitteilung: http://www.dresden.de/de/02/035/01/2004/04/c_305.php

    @anton
    ja, genau so soll das gedacht sein. wäre die kralle von der Stadt, würde an der Fahrertür ein Hinweis auf die Kralle angebracht sein, damit keiner sagen kann, er hätte nichts gewusst und die Kralle habe beim losfahren Schäden am Fahrzeug verursacht.

  7. Also sollte man Steurschulden machen, damit einem das Auto gesichert wird? Umständlicher Weg…

    @ Anton: ich erinner mich auch an diese Folge.

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