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Corona – neue Regeln

Nach der Beratung zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder haben sich die Beteiligten auf neue Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt. Die Kanzlerin sagte nach den Beratungen: „Wir sind in einer Phase der Pandemie, die ernst ist“. Sie appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch in der entscheidenden Phase des Herbstes weiter an die Regeln zu halten – Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, ergänzend die Corona-Warn-App nutzen und Räume regelmäßig lüften.

Nach der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern soll es nun strengere Maßnahmen schon ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Inzidenz-Wert) geben, statt bisher bei 50. Die Zahl 35 ergibt sich unter anderem daraus, dass darüber hinaus die Kontaktverfolgung für die einzelnen Gesundheitsämter sehr schwierig wird.

Ab einer Inzidenz von 35

  • Teilnehmerbegrenzung bei 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum
  • ergänzende Maskenpflicht im öffentlichen Raum dort wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen
  • Empfehlung einer Sperrstunde in der Gastronomie, sowie zusätzliche Auflagen und Kontrollen eingeführt werden
  • Begrenzung der Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen

Ab einem Inzidenz-Wert von 50

  • erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung
  • Begrenzung Anzahl Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen, Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes;
  • Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum auf maximal 10 Personen
  • verbindliche Einführung der Sperrstunde um 23 Uhr für Gastronomiebetriebe einschließlich eines generellen Außenabgabeverbotes von Alkohol
  • verbindliche Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Feiern auf 10 Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf 10 Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum

Alle beschlossenen Maßnahmen als PDF auf der Seite der Bundesregierung.

Wenn der Anstieg der Infektionszahlen unter den vorgenannten Maßnahmen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand kommt, sollen weitere gezielte Beschränkungsschritte die öffentlichen Kontakte weiter reduzieren. Im ersten Schritt ist das eine Kontaktbeschränkung, die den Aufenthalt im öffentlichen Raum nurmehr mit 5 Personen oder den Angehörigen von zwei Hausständen gestattet.

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Diese Regelungen müssen nun noch von den Ländern konkretisiert werden und in die jeweiligen Corona-Schutzverordnungen aufgenommen werden.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) kündigte an, dass es bei 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen eine Sperrstunde für die Gastronomie um 23 Uhr geben soll. Bei 50 Neuinfektionen schon ab 22 Uhr. Auch private Feiern sollen begrenzt werden. Zum Thema der verschärften Maskenpflicht soll es in den kommenden Tagen eine Einigung geben, in Schulen im Klassenraum ist sie bisher weiterhin nicht geplant.

Situation in Dresden

Für Dresden würde aktuell keine der beschlossenen bzw. geplanten Maßnahmen zutreffen, da der Inzidenzwert aktuell bei 28 liegt. Die Corona-Ampel bewegt sich jedoch weiter im gelben Bereich, so dass weiterhin Veranstaltungen nur bis 1.000 Personen erlaubt sind. Heute meldete das Gesundheitsamt wieder eine Person, die an einer Covid-19-Erkrankung verstorben ist. In den Krankenhäuser befinden sich aktuell 15 Patienten, die aufgrund einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung sind. Weitere Zahlen im Corona-Dashboard des Gesundheitsamtes.

Corona-Ampel des Gesundheitsamtes - Stand: 15. Oktober 2020
Corona-Ampel des Gesundheitsamtes – Stand: 15. Oktober 2020

Sachsen hebt Beherbergungsverbot auf

Ab dem 17. Oktober sind im Freistaat Übernachtungen wieder uneingeschränkt möglich. Der Freistaat Sachsen streicht das Beherbergungsverbot. Die aktuelle Regelung, dass Einreisende aus innerdeutschen Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko in Sachsen durch Beherbergungsstätten nicht mehr beherbergt werden dürfen, wird aus der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung gestrichen. Ab 17. Oktober 2020 sind Übernachtungen in sächsischen Beherbergungsstätten wieder uneingeschränkt möglich. Einreisende aus ausländischen Risikogebieten sind weiterhin zu einem Corona-Test verpflichtet. Weitere Infos dazu auf sachsen.de

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7 Kommentare

  1. Die Begrunzung der Teilnehmer bei öffentlichen Veranstaltungen gefällt mir am Besten. Da geht direkt das Kopfkino los: Schweine auf der Bühne?

  2. Liebes Dings, es tut mir leid, so kreativ waren die Verantwortlichen dann doch nicht, statt meines linken Mittelfingers hat offenbar der rechte Zeigefinger gezuckt. Tut mir leid. Ist korrigiert.

  3. @Sineon:

    Aktueller Stand ist:

    (3) Familienfeiern (unter anderem Hochzeiten, Geburtstage, Trauerfeiern,
    Jubiläumsfeiern, familiäre Schulanfangsfeiern) in Gaststätten oder von Dritten überlassenen
    voneinander abgetrennten Räumlichkeiten (auch im jeweiligen Außenbereich) sind mit bis zu
    100 Personen aus dem Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zulässig. Die
    Hygieneregelungen sollen eingehalten werden.
    (4) Betriebs- und Vereinsfeiern sind mit bis zu 50 Personen zulässig. Die
    Hygieneregelungen sollen eingehalten werden.

    https://www.coronavirus.sachsen.de/download/20200930_SaechsCoronaSchVO.pdf

  4. Hier ist auch noch eine Regel, die zu unser aller Gesundheit unbedingt beachtet werden muss. Es geht schließlich um Menschenleben!

    https://www.wiederbelebung.de/fileadmin/user_upload/BZgA_NAWIB_Handreichung_zu_Wiederbelebungsmassnahmen_in_Zeiten_von_COVID-19_Stand_082020.pdf

    Da man die Datei erst runterladen muss, hier die Vorschau.

    „Keine Mund zu Mund Beatmung“

    „Decken Sie Mund und Nase der bewußtslosen Person mit einem Tuch oder einem Kleidungsstück ab.“

  5. Muss ich die Mund und nasen bedekunk tragen wenn ich von zuhaus bis zur Kita laufe ?
    Und wie muss ich mich verhalten wenn ich etwas schlechter Luft unter der Mund und nasen bedekung bekommen und ich ein leichtes Schwindel Gefühl habe?

  6. Nein. Derzeit in Dresden nur in geschlossenen Räumen.

    Versuch es mit diesen OP-Masken, da bekommt man leicht Luft. Wenn es sonst nicht aufhört, wende dich bitte an einen Arzt.

Kommentare sind geschlossen.