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Corona-Fälle in Dresden – 27. September

In Dresden wurden in der vergangenen Woche 45 Neuinfektion gemeldet, fünf Personen werden stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Weltweit sind inzwischen mehr als 32 Millionen Infizierte gemeldet, mehr als 994.000 Todesfälle wurden in Zusammenhang mit Covid-19 verzeichnet, Details in der Übersicht der Johns-Hopkins-Universität.

Corona-Virus - Symbolbild
Corona-Virus – Symbolbild
In Deutschland sind die Meldungen in der vergangenen Woche gestiegen. Auch die Quote positiver Fälle pro Test ist in der 38. Kalenderwoche gestiegen – auf 1,19 Prozent. Zum Vergleich, zu Höchstzeiten im April lag die Positiv-Quote bei knapp 10 Prozent.

Das Robert Koch-Institut (RKI) fasst die Situation so zusammen: “Nach einer vorübergehenden Stabilisierung der Fallzahlen auf einem erhöhten Niveau ist aktuell in einigen Bundesländern ein weiterer Anstieg der Übertragungen in der Bevölkerung zu beobachten. Der Anteil der COVID-19 Fälle in der älteren Bevölkerung nimmt aktuell leicht zu, der Anteil der Fälle unter Reiserückkehrern nimmt seit Kalenderwoche 34 ab. Der R-Wert liegt aktuell gering über 1.”

Das RKI fordert, dass sich die gesamte Bevölkerung für den Infektionsschutz engagiert, z.B. indem sie Abstands- und Hygieneregeln konsequent – auch im Freien – einhält, Innenräume lüftet und, wo geboten, eine Mund-Nasen-Bedeckung korrekt trägt. Menschenansammlungen – besonders in Innenräumen – sollten möglichst gemieden und Feiern auf den engsten Familien- und Freundeskreis beschränkt bleiben.

Die wichtigsten Zahlen für Dresden

45 neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 740 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell 78 Infizierte. 8 Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen. 818 bestätigte Fälle insgesamt. 10 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden
45 neue Fälle in den vergangenen 7 Tagen. 740 Genesene (Schätzung), nach dieser Schätzung gibt es aktuell 78 Infizierte. 8 Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen. 818 bestätigte Fälle insgesamt. 10 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona. Quelle: Gesundheitsamt Dresden
In der vergangenen Woche wurden vier Covid-19-Patienten in Krankenhäuser aufgenommen, insgesamt fünf Patienten werden stationär behandelt. Insgesamt wurden seit Ausbruch der Pandemie in Dresden 86 Patienten stationär behandelt. Die Stadtverwaltung zeigt auf dresden.de eine sogenannte Corona-Ampel. Dort sieht man auf den ersten Blick, wie viele Fälle es pro 100.000 Einwohner in Dresden in den vergangenen sieben Tagen gab.
Corona-Ampel des Gesundheitsamtes - Stand: 27. September 2020
Corona-Ampel des Gesundheitsamtes – Stand: 27. September 2020
Am Sonntag, dem 27. September zeigt die Ampel weiterhin Grün mit dem Wert 8. Zur Verdeutlichung: Bund und Länder hatten sich auf einen Wert von 50 geeinigt, bei dem die Maßnahmen wieder verschärft werden müssen. Dieser Wert wird aktuell bundesweit in vier Landkreisen überschritten. Eine gute grafische Übersicht gibt es auf zeit.de. In Dresden wurde dieser Wert seit Beginn der Pandemie noch nie erreicht.

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Corona-Fälle in Dresdner Altenheimen

Am 25. September wurden in Dresden 16-Corona-Infektionen gemeldet. Ein großer Teil hatte sich offenbar in einer Dresdner Senioreneinrichtung in Dresden-Striesen infiziert.

Neue Regelungen seit September

Seit 1. September 2020 gilt eine neue Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung). Wichtigste Neuerung: Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften und Läden wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet.

In der neuen Verordnung gibt es auch Regelungen für Groß- und Sportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern. Diese dürfen stattfinden, sofern eine datenschutzkonforme und datensparsame Kontaktverfolgung möglich ist und ein genehmigtes, auf die Veranstaltungsart bezogenes Hygienekonzept vorliegt. Ab 20 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen vor Beginn der Veranstaltung sind Groß- und Sportveranstaltungen ohne weitere behördliche Entscheidung untersagt.

Die aktuelle Corona-Schutz-Verordnung gibt es hier als PDF.

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Test- und Quarantäneregelungen

Betroffene mit Symptomen sollen sich an ihren Hausarzt oder die Corona-Ambulanz am Universitätsklinikum. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, erhält das Gesundheitsamt die Meldung vom Labor, ermittelt die Kontaktpersonen und legt fest, welche Personen zu testen sind. Das Gesundheitsamt selbst führt Corona-Tests ausschließlich im Rahmen von Umgebungsuntersuchungen durch. Die Kosten trägt die öffentliche Hand. Die Möglichkeit zur kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten lief zum 15. September 2020 aus. Wer dennoch einen Test durchführen möchte, muss für die Kosten selbst aufkommen.

Fragen zu Testpraxen werden auch telefonisch unter 116117 beantwortet. Corona-Tests für Personen ohne Symptome führen darüber hinaus niedergelassene freie Labore in Sachsen durch. Die Kosten sind selbst zu tragen.

Personen, die ein positives Testergebnis erhalten, unterliegen einer Absonderungspflicht, die vom Gesundheitsamt immer für den Einzelfall und in Abhängigkeit vom Vorliegen von Symptomen festgelegt wird. Bei der Kontaktpersonenermittlung wird nach drei bundeseinheitliche Kategorien unterschieden, die das Robert Koch-Institut festgelegt hat. Die Kategorie I (höheres Infektionsrisiko) hatte den engsten Kontakt: so beispielsweise aufgrund eines mindestens 15-minütigen unmittelbaren Kontaktes („face-to-face“) mit einem bestätigten COVID-19-Fall. Personen im Haushalt der erkrankten Person gehören auch zu dieser Kategorie. Menschen in beengten Räumen oder schwer zu überblickender Kontaktsituation mit dem bestätigten COVID-19-Fall wie in einer Kindergartengruppe oder Schulklasse sind unabhängig von der individuellen Risikoermittlung ebenfalls Kontaktpersonen der Kategorie I. Aufgrund der langen Inkubationszeit wird in diesen Fällen eine 14-tägige Quarantäne verordnet, die auch nicht mit einem negativen Corona-Test verkürzt werden kann.

Anders ist es bei Ein- und Rückreisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in einem vom Robert Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten haben. Hier schreibt die Sächsische Corona-Quarantäne-Verordnung neben der Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt eine unverzügliche 14-tägige Quarantäne vor, die jedoch mit einem negativen Testergebnis verkürzt werden kann. Die Reisenden sind nach Rechtsverordnung des Bundes verpflichtet, dem Gesundheitsamt auf Anforderung einen Test vorzulegen, der bis zu 48 Stunden vor oder in den Tagen nach der Einreise abgenommen wurde. Aktuell ist die Testung für Einreisende aus Risikogebieten bis zu zehn Tage nach Einreise kostenfrei.

Urlaubsrückkehrer

Einreisende aus Risikogebieten sind seit dem 8. August zu einem Corona-Test verpflichtet. Eine Übersicht über aktuelle Risikogebiete gibt es auf der Seite des Robert-Koch-Instituts. In unmittelbarer Nachbarschaft ist inzwischen ganz Tschechien als Risikogebiet eingestuft. Infos dazu.

Erläuterungen

  • Fallzahl: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, die der Falldefinition gemäß § 11 Abs. 2 IfSG entsprechen und gemäß § 11 Abs. 1 IfSG an die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen bzw. an das Robert Koch-Institut übermittelt werden.
  • Sterbefall: Anzahl aller labordiagnostisch bestätigten SARS-CoV-2-Fälle, welche laut Totenschein an einer COVID-19-Erkrankung verstarben.
  • Annahmen zur Schätzung genesener Fälle: Die Zahl der genesenen Fälle stellt lediglich eine Schätzung dar. Eine entsprechende Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgt nicht. Die zugrunde liegenden Annahmen entsprechen den Schätzparametern auf Landesebene (Sachsen). Es wird von einer Genesung 14 Tage nach Meldedatum bei Fällen ohne gemeldete Hospitalisierung und von einer Genesung 30 Tage nach Meldedatum bei Fällen mit gemeldeter Hospitalisierung ausgegangen.
  • Annahme zur Schätzung der aktuell Infizierten: Die Zahl resultiert aus den gemeldeten Fällen abzüglich der Sterbefälle und der Genesenen. Somit kann es sich auch hier nur um eine Schätzung handeln.

Interessante Links

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen auf der Seite des Sozialministeriums von Sachsen.
  • Kontaktpersonen-Nachverfolgung, Hinweise des RKI
  • “Fünf Gründe für Hoffnung in diesem Herbst” – informativer Text auf krautreporter.de
  • Wie verteilen sich die Todesfälle in Deutschland. Die große Mehrheit der Verstorbenen war über 80 Jahre alt, aber es gibt auch Todesfälle jüngerer Menschen. Alle Zahlen auf statista.de. Von den zehn in Dresden Gestorbenen, waren fünf Personen über 80, die anderen fünf in der Altersgruppe zwischen 60 und 79 Jahren. Den letzten Todesfall im Zusammenhang mit Covid-19 gab es in Dresden am 25. Mai. Acht der in Dresden Verstorbenen litten an Vorerkrankungen, etwa an Diabetes oder Herzschädigungen. Bei den Verstorbenen war Covid-19 die entscheidende Todesursache.
  • Lagebericht des Robert Koch-Instituts vom Sonnabend, 26. September.

4 Kommentare

  1. Fragen zu Testpraxen werden auch telefonisch unter 116 oder 117 beantwortet. Corona-Tests für Personen ohne Symptome führen darüber hinaus niedergelassene freie Labore in Sachsen durch. Die Kosten sind selbst zu tragen.

    Die rictige Telefonnummer ist die 116117.
    http://www.116117.de/

  2. Zu schön:
    Da gibt es Zeitgenossen, die sich über staatliche Freiheitsberaubung beklagen,
    weil sie gelegentlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu hemmen. Die merken offenbar gar nicht, was sie damit über ihre bürgerliche Freiheit zu Protokoll geben. Aber was soll man sich auch von Leuten erwarten, die „quer“ für eine löbliche Eigenschaft des „Denkens“
    halten oder die allen Ernstes gebieterisch fordern, der Staat – die „Merkel-Diktatur“ – solle ihnen gefälligst sofort erlauben, wieder frei zu sein, damit sie barrierefrei husten können.
    Zahlreicher, das muss zur Ehre auch des deutschen Volkes gesagt sein, sind Mitbürger, die mehr oder weniger öffentlich darunter leiden bzw. öffentlich dafür bemitleidet werden, dass sie durch die staatliche Seuchenpolitik arbeitslos oder auf Kurzarbeit gesetzt werden und folglich mit ihrem Einkommen noch viel schlechter auskommen als sonst schon. Denen ist aber wenigstens so viel Unterscheidungsvermögen zuzumuten, dass sie aus dem ärgerlichen Sonderfall des Lockdowns nicht gleich den Trugschluss ziehen, der Normalfall des alltäglichen
    Arbeitslebens wäre an und für sich ein Inbegriff erstrebenswerter Verhältnisse.
    Schließlich gibt es einen Haufen Leute, die einiges von den zahlreichen Berichten
    darüber zur Kenntnis nehmen, wie elend es den Massen in den so genannten
    armen Ländern geht, wenn die zwecks Seuchenbekämpfung um ihre Subsistenz
    gebracht, womöglich vollends in ihren Hütten eingesperrt werden: dass da der
    Hunger schlimmer wütet als die Seuche. Wen das gleichgültig lässt, dem kann
    man nur dazu gratulieren, wie bequem er sich in seiner Weltfremdheit eingerichtet
    hat. Wen die Brutalität der Lockdown-Folgen in entfernten Ländern
    wenigstens irritiert, der sollte sich trotzdem davor hüten, dem derzeit außer Kraft
    gesetzten Normalfall, der sonst dort herrscht, mit einem wie groß oder klein
    auch immer geschriebenen ‚immerhin‘ eine gewisse Resttauglichkeit für menschliches
    Überleben zu bescheinigen…
    Gegenstandpunkt

  3. “die allen Ernstes gebieterisch fordern, der Staat – die „Merkel-Diktatur“ – solle ihnen gefälligst sofort erlauben, wieder frei zu sein”

    Das ist so unfassbar dumm, das du mit Abstand meine größte Fehleinschätzung warst. Aber auch meine beste Lektion. Auf Wiedersehen.

Kommentare sind geschlossen.