Anzeige

Villandry

Lebenslange Haft für Doppelmörder

Das Landgericht Dresden hat heute das Urteil gegen den 56-jährigen Laurent F. verkündet. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im Mai 2019 seine zwei Kinder umgebracht hat. Außerdem habe er versucht, auch seine Frau umzubringen. Das Urteil: Lebenslange Haft mit der besonderen Schwere der Schuld.

Zum Prozessauftakt verhüllte sich der Angeklagte komplett, neben ihm sein Anwalt Andreas Boine
Zum Prozessauftakt verhüllte sich der Angeklagte komplett, neben ihm sein Anwalt Andreas Boine

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, muss der Mörder mindestens 15 Jahre in Haft bleiben. Während dieser Zeit legt die Strafvollstreckungskammer fest, wie viel Strafe zusätzlich zur Mindesthaftdauer von 15 Jahren noch verbüßt werden muss, bis der Verurteilte auf Bewährung entlassen werden kann – falls dies dann unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann.

Damit folgte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Laurent F. hatte, so Staatsanwalt Till von Borries, damit Rache an seiner Frau nehmen wollen. Die wollte sich von ihm scheiden lassen.

Seit Februar wurde gegen Laurent F. verhandelt. Das Gericht vernahm zahlreiche Zeugen und Sachverständige. Am Ende konnte die Staatsanwaltschaft das Verbrechen am 9. Mai genau rekonstruieren.

Anzeige

tranquillo

Anzeige

Buchvorstellung - Hentry Martin: An Active Ear

Anzeige

Reisegruppe Ehrenfeld am 11. Oktober in der Schauburg

Anzeige

Blaue Fabrik

Anzeige

Schramm Möbelmanufaktur

Anzeige

Akustikkollektiv Feministisch

Anzeige

Societaetstheater

Anzeige

Kreuzretter für die Rückengesundheit

Anzeige

Salsa-Nacht mit Orquesta Salsacional im Parkhotel

Anzeige

Blitzumzug

Der Franzose wurde an diesem Tag sogar von der Polizei observiert, weil er wegen eines Drogendeliktes verdächtig war. Diese Observation wurde kurz nach 16 Uhr abgebrochen. Etwa eine Stunde später waren die Kinder tot. Auch seine Frau wollte er an jenem Abend töten.

Verteidiger Andreas Boine hatte auf Totschlag plädiert, die Tat sei im Affekt geschehen, der Täter habe sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden.

Gegen das Urteil können nun Rechtsmittel eingelegt werden.

Anzeige

Schramm Möbelmanufaktur

Anzeige

Kieferorthopädie

Anzeige

Buchvorstellung - Hentry Martin: An Active Ear

Anzeige

Akustikkollektiv Feministisch