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Corona: Sachsen zieht nach

Nachdem am Freitagabend Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) mit weitreichenden Ausgangsbeschränkungen vorangeprescht war, hat nun heute das sächsische Sozialministerium nachgezogen. Damit gelten für Sachsen und Dresden nun ab morgen nahezu identische Ausgangsbeschränkungen.

In der Allgemeinverfügung des Sozialministeriums heißt es: “Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird untersagt.”

Zu den triftigen Gründen zählen unter anderem der Arbeitsweg sowie der Weg zur Kindernotbetreuung. Wege zum Einkaufen bleiben weiterhin erlaubt, zudem Abhol- und Lieferdienste, auch im Rahmen von ehrenamtlicher Tätigkeit. Weiter dürfen Bürgerinnen und Bürger das Haus für Arztbesuche und medizinische Behandlungen verlassen.

Sport und Bewegung an der frischen Luft ist nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts in Gruppen von nicht mehr als fünf Personen erlaubt. Auch zur unabdingbaren Versorgung von Haustieren darf die Wohnung verlassen werden.

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Bis auf wenige Ausnahmen wird dagegen der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngruppen mit Menschen mit Behinderungen, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen gänzlich untersagt.

Wer bei Kontrollen durch die Ordnungsbehörden auf der Straße angetroffen wird, muss die Gründe benennen, warum er sich außer Haus aufhält. Dies kann durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen. Die Polizei und die Ordnungsbehörden kontrollieren mit Augenmaß aber konsequent.

Auch beim begründeten Verlassen des Hauses ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen zwei Personen einzuhalten.

Die Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020, 0 Uhr in Kraft und gilt dann zwei Wochen bis zum Ablauf des 5. April 2020, 24 Uhr.

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Corona in Dresden

Zwölf unberechtigt geöffnete Geschäfte, fünf größere Jugendgruppen im Stadtgebiet und sechs Wohnungspartys – das ist die Bilanz der Kontrollen zur Allgemeinverfügung in Dresden für Freitag und Sonnabend. Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Ein großes Kompliment an die Dresdnerinnen und Dresdner dafür, dass sie sich im Alltag so besonnen verhalten. So leisten alle gemeinsam einen Beitrag in dieser außergewöhnlichen Situation. Was wir heute entscheiden und umsetzten, beeinflusst den Verlauf dieser Krise in den nächsten Wochen in Dresden maßgeblich. Uns ist die Gesundheit der Bürger wichtig und nur das ist entscheidungsrelevant für mich als Oberbürgermeister. Jetzt heißt es weiter täglich besonnen bleiben und durchhalten – gemeinsam.“

Kulturbetrieb
Das Heinrich-Schütz-Konservatorium stellt sämtlichen Unterrichtsbetrieb ab sofort ein. Das Festival 29. Tanzwoche Dresden, 18. April bis 2. Mai 2020 muss verschoben werden. Ab der kommenden Woche wird das Amt für Kultur und Denkmalschutz künstlerische Leistungen von selbständigen Kreativschaffenden beauftragen, die als Video dokumentiert und über die Kommunikationskanäle der Landeshauptstadt Dresden ausgestrahlt werden können. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, aktuelle Verdienstausfälle selbständiger Künstler in Dresden zu kompensieren. Das Amt stellt hierfür vorläufig insgesamt 50.000 Euro bereit.

Weiterhin steht der Kleinprojektefonds für kurzfristig entwickelte Vorhaben – ausdrücklich auch für Anträge Kulturschaffender – zur Verfügung. Das Verkehrsmuseum Dresden wird in den nächsten Tagen in loser Folge und in verschiedenen Formaten aus dem geschlossenen Verkehrsmuseum berichten und die Clips auf den Social Media-Kanälen teilen – das erste Video wird ist bereits auf Facebook zu sehen. Auch das Hellerau – Europäisches Zentrum der Künste wird sein online-Angebot aktualisieren und Mitschnitte von Konzerten und Performances zur Verfügung stellen. Ähnliche Pläne werden auch bei der Staatsoperette Dresden verfolgt.

Sportstätten
Im Verwaltungsgebäude des Eigenbetriebes Sportstätten Dresden auf der Freiberger Straße werden im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von SARS-CoV-2 die Sprechzeiten ausgesetzt. Die Beratung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger sowie aller Sportvereine erfolgt vorrangig per E-Mail über die zentrale Mailadresse sport@dresden.de. Außerdem ist der Eigenbetrieb Sportstätten für Anfragen im Zusammenhang mit der Nutzung von Sportstätten unter der Telefonnummer 0351 488 1607 sowie unter 0351 488 1601 für alle weiteren Anliegen erreichbar.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamtes pflanzen neue Frühjahrsblüher wie Narzissen, Tulpen und Hyazinthen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Grünflächenamtes pflanzen neue Frühjahrsblüher wie Narzissen, Tulpen und Hyazinthen.

Stadtbegrünung
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grünanlagenunterhaltung sind dabei, die Frühjahrsbepflanzung planmäßig bis Ende des Monats abzuschließen. Die Dresdnerinnen und Dresdner können sich in immer mehr Parks und Gärten der Stadt an der Frühjahrsbepflanzung erfreuen – nur einzeln oder in Familie versteht sich.

Im Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft wird bis auf Weiteres keine persönliche Beratung vor Ort mehr stattfinden. Die Öffnungs- und Sprechzeiten werden ausgesetzt. Beratung und Unterstützung erfolgt vorrangig per E-Mail an stadtgruen-und-abfallwirtschaft@dresden.de. Auch das Umweltamt stellt die Erreichbarkeit über Telefon und E-Mail in allen Bereichen sicher. Die Kontakte zu den verschiedenen Anliegen und Fragestellungen sind im Internetauftritt der Stadt ersichtlich. Persönliche Rücksprachen sind nur nach vorheriger Klärung per Telefon oder E-Mail möglich. Die Abgabe von Unterlagen soll grundsätzlich im Neuen Rathaus im zentralen Briefkasten erfolgen.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Zu den Ämtern mit eingeschränktem Dienstbetrieb zählt auch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Ab Montag, 23. März 2020 erfolgt die Beratung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden vorrangig über Telefon und E-Mail. Termine zur persönlichen Vorsprache aufgrund dringender und unaufschiebbarer Einzelfälle werden ausschließlich nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Vereinbarung durchgeführt. Anliegen und Beschwerden können gern telefonisch oder per Mail vorgebracht werden: 0351 – 4 08 05 11 und 0351 – 4 08 05 21 oder veterinaeramt@dresden.de.

Marktwesen
Die Wochenmärkte zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger finden gemäß Winterplan 2019/2020 statt.

Gemeldete Coronafälle
Anzahl labordiagnostisch bestätigter Nachweise von SARS-CoV-2 (Stand: 22. März, 12 Uhr: 139) – Quelle: dresden.de