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Werkstattverfahren hat schon begonnen

Das Gelände besteht inzwischen fast ausschließlich aus Ruinen.
Das Gelände besteht inzwischen fast ausschließlich aus Ruinen.
Vorgestern hatte die Dresdner SPD-Spitze versucht mit der Marina-Garden-Investorin Regine Töberich ins Gespräch zu kommen. Im Nachgang beklagte Fraktionschef Peter Lamens, das Fernbleiben des ersten Bürgermeisters, Dirk Hilbert. Am Rande des OB-Kandidaten-Interviews erklärte der gestern Abend seine Gründe für das Fernbleiben.


“Der Stadtrat hat ein Werkstattverfahren beschlossen, dass kann ich doch mit solchen Nebentreffen nicht torpedieren”, so Hilbert. Außerdem habe das Verfahren schon begonnen, andere betroffene Grundstückseigentümer waren da, aber weder Frau Töberich noch Vertreter des Stadtrates. Seines Wissens nach habe das Werkstattverfahren am Mittwoch, dem 20. Mai, mit der ersten Sitzung begonnen. Zu der Sitzung hatte der Leiter des Stadtplanungsamtes, Steffen Szuggat, eingeladen. Am 16. April hatte der Stadtrat die neue Fassung des Bebauungsplans 357 C beschlossen. Diese Fassung beinhaltet das Werkstattverfahren. Töberich lehnt das Verfahren ab und will nun ihren Bauplan auf dem Klageweg durchbekommen.

Kurioses Detail am Rande, im Ratsinfosystem der Stadt Dresden steht zu dem aktuellen Beschluss noch die alte Anlage 6, sozusagen der alte Plan für das Gelände, nach dem Regine Töberich einst eigentlich bauen wollte. Hier beide Varianten im Vergleich.

Ausriss aus dem alten Bebauungsplan 357 C - Gelände von Marina Garden, der so noch im Ratsinfosystem steht.
Ausriss aus dem alten Bebauungsplan 357 C – Gelände von Marina Garden, der so noch im Ratsinfosystem steht.
Und so müsste die Anlage 6 eigentlich aussehen, veröffentlicht im Amtsblatt.
Und so müsste die Anlage 6 eigentlich aussehen, veröffentlicht im Amtsblatt.

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16 Kommentare

  1. Das ist echt ‘ne Kleinstadtposse. Frau Töberich regt sich die ganze Zeit auf, dass es keine Gesprächsangebote seitens der Stadt geben würde. Und dann nimmt sie nichtmal an der von der Stadt veranstalteten Diskussion zum Werkstattverfahren teil.

    Ich hoffe die Bagger-Aktion kommt ihr und den Baggerfahrern noch richtig teuer zu stehen.

  2. Und der Stadtrat nimmt offenbar auch nicht am von ihm beschlossenen Werkstattverfahren teil. Dafür treffen sich Politiker hinter den Kulissen mit Investoren… Ich halt’s bald nicht mehr aus in dem Kaff.

  3. @tom: Warum die Baggerfahrer? Denkst du die arbeiten mit ihren eigenen Baggern für die Töberich?

  4. Bezugnehmend auf tom’s Kommentar muss ich sagen: Dem Artikel entnehme ich, dass mehrere Personen nicht anwesend waren.

    Töberich im Speziellen dürfte damit beschäftigt sein, fachliche Arbeit fern ab von Politikpossen zu erledigen. Desweiteren ist sie verpflichtet, ihre Projekte auf wirtschaftlich tragfähige Beine zu stellen. (Kreditgeber verzichten nicht auf Zinsen und Tilgungen, Angestellte und Subunternehmer/Auftragnehmer nicht auf Entlohnung, nur weil man sich mal fix irgendwas anders überlegt hat…) Tut sie dies nicht, ist sie ganz schnell “fällig”.

    Insofern kann ich nicht nachvollziehen, warum nun ausgerechnet Töberich der einzige und größte Vorwurf gemacht wird…

  5. Was ich nicht verstehe wie konnte die Stadt die Grünfläche am Elbufer mit verkaufen ich dachte immer das das Ufer nicht bebaut werden darf oder verkauft.Irgend wie ist da der Wurm drin?

  6. Man kann über Töberich gerne den Kopf schütteln, Fakt ist aber, dass Privatunternehmer nunmal nicht primär dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Der von unserem Steuergeld finanzierte Stadtrat plus Verwaltung sind es aber sehr wohl. Die haben diese Entwicklung nicht verhindert, haben es versäumt “Schaden abzuwenden”, kurz: sie haben ihre Arbeit nicht getan. (Sie haben sich vielleicht beschäftigt, aber Kriterium ist das Ergebnis und nichts anderes.) Für den Zustand der Verwaltung steht ein gewisser Amtsleiter mit Professoren-Titel, der (statt seinen Job zu tun) großmäulig verkündet, dem Baggerfahrer den Schlüssel abzunehmen – und nicht mal das schafft. Peinlicher geht es nicht. Und das traurigste ist: trotz Stadtrats- und OB-Wahl und Neubesetzung der Bürgermeisterposten bleiben uns solche Leute wie nämlicher Amtsleiter bis zur Pension erhalten und die ach so wachsame Lokalpresse bekommt nicht mal ein einziges kritisches Interview dazu hin. Fazit: Provinzkaff in hoffnungsloser Situation, keine Aussicht auf Besserung…

  7. @tom…warum sollte frau t. bei so nem “werkstattverfahren” mitmachen?? momentan klagt sie gegen dieses “werkstattverfahren” weil sie es (zu recht)ablehnt…also was sollte sie dann dort??

  8. @karsten: Töberich hat sich hier bisher allein als Zerstörerin aufgespielt – nicht als “Investorin”, was sie ja als “Projektentwicklerin” nur sein kann, die ein “Projekt” verkaufen will, damits jemand anderes baut und dann an der Backe hat. “Investiert” wurde hier bisher nichts, allenthalben ein paar Tausender ins Zerstörungswerk versenkt, wie jede(r) ja bestens sehen kann. Ob sie für die derzeit laufende Abstotterung des Kaufpreises des Geländes in Raten einen Kredit aufnahm, weiß noch niemand.

    Natürlich läuft das Werkstattverfahren nun an, da es auch andere Eigentümer (Investoren) betrifft. Und es läuft an, um den magelhaften Masterplan wohl nochmal neu aufzurollen. Die B-Plan-Ansicht in der Ratsinfo ist insofern nicht erstaunlich, da der rot-grüne Vorschlag – denn nichts anderes ist der Ratsbeschluss mit Änderungswünschen – einfach nur in die Abwägungsmasse eingeht und geprüft wird. Hier ist die Sachlage klar: die rotgrünen Wünsche sind so nicht umsetzbar – außer etwas mehr Flutwiese in Abhängigkeit kommender Flutschutzfestlegungen. Also bleibt der B-Plan ansonsten so wie er ist. Das ist alles.

    Falls jemand bisher glaubte, ein politisches Gremium wie der Stadtrat könnte Handlungsanweisungen durchsetzen, war getäuscht. Die Verwaltung sitzt als Fachbehörde meist am längeren Hebel und nur ihr obliegt die schlussendliche gesetzliche Anordnungsgewalt. Das ist so, da es oft genug um Sicherheitsrelevantes geht und nicht um Posemuckel.

    Das Werkstattverfahren kann zu Festlegungen in den B-Plänen führen, insofern wäre Töbi schlecht beraten, nicht mitzumachen und sich erneut – diesmal vom Planungsamt – etwas aufbrummen zu lassen. Andererseits ists eigentlich auch egal, ob sie da nun mitmacht oder nicht. Letztlich wirds neue Festlegungen geben, die baurechtlich von der Verwaltung erwünscht und zulässig sind. Im Rahmen dieser kann sie dann auch bauen lassen – lassen wohl gemerkt, denn sie selbst “investiert” nichts sondern muss es von jemandem Gewillten bauen lassen. Bis dahin geht aber der Zickenkrieg sicher noch weiter, denn hinter allem stehen Menschen – mit all ihren herrlichen Schwächen und Fissematenzchen (oder wie der Sachse sagt).

    Da Töbi augenscheinlich immer ein paar Riesen locker hat, zB für die angebotene Reparatur des Radweges oder für ihre Strafgelder: Können wir uns nicht mal was für die Neustadt wünschen? Ist doch bestimmt kein Problem – so freundlich wie Töbi auftritt – wenn sie uns mal eben die Louisenstraße asphaltiert oder Bäume für die Königsbrücker spendiert. Das geht sofort – ganz ohne Zickenkrieg.

  9. Bei einem Werkstattverfahren ist die Politik in der Regel nicht beteiligt, das wird auf der fachlichen Ebene durchgeführt. Oben heißt es ja, die anderen Eigentümer wären dabei gewesen. Da läuft fachliche Arbeit für das Gebiet, bei dem die Eigentümer ihre Interessen einbringen. Aber Frau Töberich hat ja ihre eigenen Vorstellungen und will diese offenbar lieber mit der Brechstange (und womöglich jahrelangem Rechtsstreit, der wahrscheinlich das ganze Gebiet lahmlegt) durchsetzen. Ob damit ihren Interessen und denen der Investoren wirklich besser gedient ist, bezweifle ich.

    Theoretisch ist auch der Baggerfahrer dran, sofern er erkennen konnte, dass der Auftrag unrechtmäßig ist. Befehlsnotstand gibts da nicht. Und bei der Geschichte glaubhaft darzustellen, er habe von nichts gewusst, dürfte schwierig werden – wenn erst am Abend die Bagger anrollen und die Baustelle nicht mal abgesperrt ist, sollte jedem klar sein, dass da was faul ist.

    @HannaS: Die Stadt kann durchaus öffentliche Flächen an Private veräußern, auch wenn da Wegerechte etc. draufliegen. Das heißt ja noch lange nicht, dass da auch Baurecht gegeben ist. Wenn ein Weg oder eine Straße öffentlich gewidmet ist, muss diese Widmung erst eingezogen werden, und das geht meines Wissens nur dann, wenn der Weg nicht mehr gebraucht wird. Eigentum an Flächen ist nicht gleichbedeutend mit Baurecht.

  10. @ HannaS/ ein anderer Stefan: Das Grundstück wurde doch nicht von der Stadt verkauft, sondern von privaten Eigentümern. Der Stadt selbst gehören vergleichsweise wenige Grundstücke (insbesondere Schulen, KiTa, z.T. Verwaltungseinrichtungen, Straßen, Wege,…).

    @ nepumuk: “Also bleibt der B-Plan ansonsten so wie er ist.” – Welcher B-Plan? Es gibt doch (noch) keinen, oder?

  11. E-Haller: Ach ja, stimmt, da gab es ja auch die Diskussion, warum die Stadt ihr Vorkaufsrecht nicht genutzt hat, bzw. die Frage, ob sie ein Vorkaufsrecht hatte.

    Flächenmäßig dürfte das städtische Eigentum gar nicht mal so klein und so wenig sein, wenn ich mir alleine Straßen, Wege und Plätze anschaue. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass rein von den Flächen her die Stadt der größte Grundeigentümer in Dresden ist.

  12. E-Haller: Na siehste doch oben im Bild: die B-Plan-Vorlage der Verwaltung. Dein genanntes Wort “NOCH” zeigt, den gibts ja schon – übrigens schon länger – er ist nur noch nicht “fertig und rechtskräftig” – würde ich jetzt mal sagen.

    Die Verwaltung begründet ihre Ablehnungen und dann wird ja eh noch einmal im Stadtrat abgestimmt (stimmts?) – Satzungsbeschluss zum B-Plan heißt das dann. Bisher gibts ja nur den Aufstellungsbeschluss.

    @ e a Stef: das mit den Baggerfahrern sehe ich auch so. Nach dem Vorfall hieß es, es gäbe Leute, die auch die Baggerfahrer angezeigt hätten. Ob es dabei blieb ist allerdings unklar. Wenns keiner für ihn tut, muss ein Baggerfahrer sicherlich selbst seine Baustelle irgendwie absichern. Wenn das nicht geht oder er es nicht allein kann, dann darf er seine Arbeit nicht beginnen. Ansonsten: keine Strafe wo kein Kläger.

    Es wäre echt gut, wenn unser liebes Frolln Többy eine Nacht-und-Nebel-Aktion durchführte und man kommt morgens ausm Haus und die Louisenstraße wäre neu und glatt.

  13. @ ein anderer Stefan: Vorkaufsrecht hatten wir ja auch schon – da muss das gesamte Grundstück gekauft werden, eine Teilfläche geht nicht. Das dürfte praktisch kaum durchzuziehen sein (Haushaltsmittel bereitstellen, Risiko des Weiterverkaufs tragen etc.)

    Flächenmäßig dürfte es hinkommen (Kleingartensparten sind ja meist auch städtisches Eigentum – und wem gehört eigentlich die Heide?). Aber davon hat die Stadt kaum was – mal eben den Albertplatz verkaufen ist nicht drin ;).

  14. @ nepumuk: Jetzt ist der Groschen gefallen. Die Planbezeichnungen sind m.E. gefährlich falsch: letztlich sind ja beide Pläne nur Teil der Aufstellungsbeschlüsse und keinesfalls an sich rechtskräftig (u.U. kann aber auch ein Aufstellungsbeschluss schon Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben herstellen – siehe §33 BauGB).

  15. @Horst:
    Weil die Baggerfahrer mitverantwortlich sind. Ohne Absperrung des Weges hätten sie mit ihrer “Arbeit” nicht beginnen dürfen. Da sind die Arbeiter genauso in der Pflicht wie der Arbeitgeber.
    Deswegen laufen die Strafanzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr genauso gegen die Baggerfahrer wie Frau Töberich.

  16. @e-haller: die Vorkaufssache und die Auslassung dieser interessiert jetzt keinen Politiker mehr, weil das auch wurscht ist. Wichtig ist allein die rechtliche Sicherung der privaten Abschnitte des Elberadweges – ein Kauf ist nicht nötig.
    Das mit “alles kaufen müssen” ist Quark. Natürlich kann sich ein Vorkaufsrecht nur auf einen Teil beziehen. Ich würde stets ein kreisrundes Mittelstück aus den Flächen vorkaufen – als Ufo-Landeplatz. :)

    Haushaltsmittel sind dafür auch wurscht, weil die Fläche dort – relativ – nix kostet. Es hätte sich aus Grünland (10euro) und Verkehrsfläche (20euro) zusammengebastelt. Solcher Kleinkrams wird aus dem Budget des Amtes gezahlt. Das ist Tagesgeschäft in jährlich hunderten Fällen. Hier gibt es aber keinen Grund dazu.

    Daß die Stadt “größter Grundeigentümer” sei, ist auch kein Wunder. Gehören doch alle öffentlichen Räume dazu, also auch alle Straßen. Damit hat man allerdings noch kein nutzbares schönes Grundstück. Wichtiger wäre der Anteil nutzbarer Flächen, also keine Kleingärten. Die Zahlen wurden kürzlich veröffentlicht. Zahlreiche Kleingartensparten sind erst zum letzten Jahr von der Stadt Dresden dem Freistaat abgekauft worden. Das wollte die CDU so, um ihre Kleingartenklientel zu bedienen und es ist auch ok, da die Kleingärten jetzt sicherer sind. Das kostete immerhin etliche Millionen.

    @tom: Wie viele Anzeigen gegen die Baggerfahrer gibts denn, wer klagt denn oder ist es nur Hörensagen?

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