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Alaunplatz mit Tonnen und Regeln

 André Barth mit Mikrofon bei der Saisoneröffnung.
André Barth mit Mikrofon bei der Saisoneröffnung.
Die Tonnen sind da, ab sofort gibt’s keine Ausreden mehr fürs Müll-Liegen-Lassen.

Heute Nachmittag haben Ortsamtsleiter André Barth, die Neustadt-Kümmerin Manuela Möser, Jörg Lange vom Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft und Vertretern der Stadtreinigung Dresden GmbH die Freiluftsaison auf dem Alaunplatz eingeläutet. Die Neustädter waren eingeladen, zur Saisoneröffnung gab es ein interkulturelles Buffet.

Passend zum Saisonbeginn zeigt sich auch das Toilettenhäuschen auf dem Alaunplatz im neuen Gewand. “Junge Sprayer aus der Neustadt haben sich mit Mitarbeitern der Mobilen Jugendarbeit der Diakonie Gedanken zum neuen Motiv gemacht und dem WC-Häuschen wieder ein originelles Äußeres gegeben”, freut sich Ortsamtsleiter Barth.

Ein Hingucker sind auch die fünf Großraummülltonnen. Schülerinnen und Schülern der Waldorfschule und der Semper Fachschulen haben sie mit Graffiti gestaltet. Die Tonnen fassen jeweils 1,1 Kubikmeter Abfall und kommen ab sofort wieder zum Einsatz, um dem erhöhten Müllaufkommen während der besucherintensiven Monate Herr zu werden. Dabei sollen auch zehn zusätzliche Mülltonnen mit einem Fassungsvermögen von je 110 Litern helfen. Alle Tonnenstandorte sind in einem Lageplan markiert, den ein Promotion-Team bis zum Stadtteilfest “Bunte Republik Neustadt” Mitte Juni in und am Park verteilen wird.

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Vom Erfolg der Aktion ist Barth überzeugt. Im dritten Jahr in Folge habe sich die Müllmenge auf dem Alaunplatz reduziert.

Schokolade mit Mülltonnen-Plan
Schokolade mit Mülltonnen-Plan

Grill-Regeln

Nahezu zeitgleich hat heute Ordnungsamts-Chef Ralf Lübs auf die Grillregeln hingewiesen. “Schnell kann der Genuss von Bratwurst und Steak zum Ärgernis werden. Nämlich dann, wenn der Nachbar vom Rauch gestört wird oder der Grill auf unerlaubten Flächen aufgebaut wird”, erklärte er heute per Pressemitteilung. Die Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Dresden regelt das Abbrennen offener Feuer und das Grillen im privaten und im öffentlichen Bereich. Zur Grillsaison informiert das Ordnungsamt darüber, was erlaubt und was verboten ist.

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Auf privaten Flächen gilt: Offene Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen sind erlaubt, wenn erhebliche Belästigungen Dritter durch Rauch oder Funkenflug ausgeschlossen sind.

Auf öffentlichen Flächen – Straßen, Plätzen, Grün- und Erholungsanlagen: Das Grillen und Abbrennen offener Feuer ist nur auf den öffentlichen Grillplätzen bzw. den fünf erlaubnis- und gebührenpflichtigen Lagerfeuerstellen an der Elbe gestattet.

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Öffentliche Grillplätze

Auf den öffentlichen Grillplätzen kann gebührenfrei und ohne Anmeldung oder Erlaubnis der Landeshauptstadt Dresden mit dem eigenen Gerät gegrillt werden. Die Grillplätze an der Elbe (nicht zu verwechseln mit den Lagerfeuerstellen) befinden sich ausschließlich auf gepflasterten, asphaltierten oder betonierten Flächen. Auf dem Alaunplatz ist die einzige offizielle Grillfläche neben den Tischtennisplatten. Das Hinweisschild dazu verschwindet aber immer mal wieder. Das Grillen auf den Multifunktionsbetonplatten wird in der Regel vom Ordnungsamt geduldet.

Damit das Grillvergnügen auf öffentlichen Bereichen andere nicht stört, sollten außerdem folgende Hinweise beachtet werden:

  • Abfälle gehören in die Mülltonne und nicht auf Wiesen und Fußwege.
  • Das Verbrennen von Abfällen jeglicher Art und von Gehölzschnitt ist verboten.
  • Die Regeln zum Schutz der Nachtruhe müssen eingehalten werden.
  • Die Elbwiesen sind Landschaftsschutzgebiet. Das Befahren mit und das Abstellen von Kraftfahrzeugen aller Art außerhalb dafür zugelassener Wege und Plätze ist verboten, ebenso das Befahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen innerhalb von Grünanlagen.
  • Die Genehmigung des Umweltamtes zur Nutzung der Feuerstellen beinhaltet nicht die Erlaubnis zur Durchführung von Veranstaltungen bzw. zum Aufstellen von Zelten etc.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: wer sich durch das Grillen anderer gestört fühlt oder einen Verstoß feststellt, sollte mit dem Nachbarn oder dem Verursacher reden, um eine Lösung für alle Beteiligte zu finden.

Auf ihren täglichen Fußstreifen kontrollieren die Bediensteten des Gemeindlichen Vollzugsdienstes des Ordnungsamtes auch die Grünanlagen, die Grillplätze und Lagerfeuerstellen. Im letzten Jahr lagen knapp 500 Anzeigen zum unerlaubten Grillen vor. Dabei sind Bußgelder bis zu 1.000 Euro möglich.

Weitere Informationen, eine interaktive Karte der Grillplätze und Lagerfeuerstellen sowie der Kontakt zum Umweltamt (Lagerfeuerstellen) und zum Ordnungsamt (Grillplätze) stehen unter www.dresden.de/grillen. Eine Online-Anmeldung für die Lagerfeuerstellen ist unter www.dresden.de/Lagerfeuer möglich.

12 Kommentare

  1. Wobei die Reihenfolge der Bilder möglicherweise nicht ganz korrekt ist. Entlang des Elberadweges erlebe ich öfters mal Krähen, die aus vollen Abfallbehältern interessante Dinge heraus holen und dann breitflächig im Gelände verteilen.

  2. @DDHecht(#1) Und dann noch die Bilder in die richtige Reihenfolge gebracht. Habe vor ein paar Tagen am Baumarkt in Bannewitz eine Krähe in voller Aktion gesehen – beim Ausräumen eines Müllbehälters.

  3. Auf der Grünfläche ist das Grillen verboten. Wer heute Abend zufällig Zeit hat, kann ja mal zählen gehen und hier reinschreiben, wieviele Grills er dort gesehen hat. das ganze Thema ist doch eine einzige Farce. Da wird ein Happening draus, weil man Müllcontainer aufstellt (Saisoneröffnung für Mülleimer?!) und die Leute werden mit Schokolade gelockt, dass sie die bitte bitte auch benutzen. Kontrolliert dort häufig und konsequent. Und dann nicht “dieses Mal nur eine Verwarnung”, sondern eben auch die Bußgelder entsprechend verhängen. Da sollte die Reinigung des Alaunparks doch locker refinanzierbar sein.

  4. “Das Grillen auf den Multifunktionsbetonplatten wird in der Regel vom Ordnungsamt geduldet.”
    was für eine Wortschöpfung, der Amtsschimmel lässt grüßen :)

    und ich schließe mich Stefan E. an, ein Happening aus er Aufstellung von Müllcontainern zu machen – Kopfschütteln – statt konsequent Bußgelder für ignorantes Verhalten zu erteilen, ist doch nur Schaumschlägeraktionismus

  5. Rückfrage: da es in den letzten Jahren damit immer Ärger gab: wenn Grillen auf betonierten, asphaltierten und gegpflasterten ‘Flächen’ auf den Elbwiesen erlaubt ist, sollen da die Wege mit hineingezählt werden?
    Vor allem der Treidelpfad ist oft eine unbetretbar Problemzone. Und in der Logik Fläche=Weg wären Grillgeräte auf dem Elberadweg legitim. Doch sicher eher nicht?
    (Auch die Prießnitzmündung könnte gern als Extra-Problemzone eine Einzelbetrachtung bekommen, falls möglich.)

    Wie ist die Situation, und könnte das im Text konkretisiert werden?

  6. Ich kenn die Karte und die Regeln, der reine Wortlaut führt nur erfahrungsgemäß zu Rechtfertigungen, Fehlinterpretationen, Falschauslegungen und co der Sorte ‘wo gepflastert darf ein Grill stehen’ und zu null,null Einsicht. (falls solche Regeln überhaupt von Interesse sind…)
    Vermutlich müssen wir einfach mal sehr konsequent den Weg entlang stolpern. Sollen sie sich dann halt beschweren. Was kostet ilegales Grillen an Ordnungsgeld?

Kommentare sind geschlossen.