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Jugendgerichtshilfe kehrt an die Königsbrücker Straße zurück

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Nach mehr als einem Jahr Bauzeit zieht die Jugendhilfe im Strafverfahren Anfang November wieder in ihr Gebäude an der Königsbrücker Straße 8. Die Stadt Dresden hat das denkmalgeschützte Haus für rund 900.000 Euro saniert. Ab dem 6. November ist die Einrichtung wieder für Beratungssuchende geöffnet.

Letzte Arbeiten am Haus in der Königsbrücker Straße. Foto: Anton Launer
Letzte Arbeiten am Haus in der Königsbrücker Straße. Foto: Anton Launer

Die Bauarbeiten an dem Gebäude aus dem Jahr 1865 begannen im September 2025. Im Mittelpunkt standen Verbesserungen beim Brandschutz. An der Rückseite des Hauses wurde eine Stahltreppe als zusätzlicher Rettungsweg errichtet. Außerdem erhielt das Gebäude eine neue Brandmeldeanlage und neue Türen, die im Brandfall verhindern sollen, dass Rauch in das Treppenhaus eindringt.

Auch im Inneren wurde einiges erneuert. Die alten Bodenbeläge wurden durch Linoleum ersetzt. Eine neue Datenverkabelung soll das digitale Arbeiten erleichtern. Derzeit laufen noch letzte Fußboden-, Elektro- und Malerarbeiten. Die Fluchttreppe soll Ende Oktober fertiggestellt werden.

Denkmalschutz stellte besondere Anforderungen

Bei der Sanierung mussten die Handwerker Rücksicht auf die historische Bausubstanz nehmen. Die alten Türen im Treppenhaus ließen sich nicht ausreichend brandsicher nachrüsten. Deshalb wurden neue Türen nach historischem Vorbild angefertigt.

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Schwierigkeiten bereitete auch die Verlegung von Leitungen durch die alten Holzbalkendecken. In einem Sanitärraum war die Decke so stark beschädigt, dass sie durch eine Stahlbetondecke ersetzt werden musste.

In zwei Räumen konnte dagegen das ursprüngliche Tafelparkett aus der Erbauungszeit erhalten und aufgearbeitet werden. Sämtliche Arbeiten wurden mit dem Amt für Kultur und Denkmalschutz sowie der Landesdenkmalpflege abgestimmt.

Bis 2001 residierte hier das Ortsamt Neustadt. Foto: Anton Launer
Bis 2001 residierte hier das Ortsamt Neustadt. Foto: Anton Launer

Früher war hier das Ortsamt Neustadt

Das Gebäude an der Königsbrücker Straße hat bereits eine längere Verwaltungsgeschichte. Bevor die Jugendgerichtshilfe hier einzog, befand sich darin das Ortsamt Neustadt.

Im Mai 2001 zog das Ortsamt von der Königsbrücker Straße in das Atrium an der Hoyerswerdaer Straße um. Damit bündelte die Stadt verschiedene Sachgebiete an einem Standort.

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Unterstützung für Jugendliche im Strafverfahren

Die Jugendhilfe im Strafverfahren, früher als Jugendgerichtshilfe bezeichnet, gehört zum Dresdner Jugendamt. Sie unterstützt Jugendliche und Heranwachsende, die zum Zeitpunkt einer Straftat zwischen 14 und 20 Jahre alt waren. Auch deren Familien können sich beraten lassen.

Die Mitarbeitenden begleiten junge Menschen während eines Ermittlungs- oder Strafverfahrens. Sie informieren über den Ablauf, besprechen persönliche Schwierigkeiten und suchen gemeinsam nach Lösungen.

Bei einer Gerichtsverhandlung bringt die Jugendgerichtshilfe die persönliche und soziale Situation der jungen Menschen ein. Sie unterbreitet dem Gericht Vorschläge für erzieherische Maßnahmen und unterstützt bei deren Umsetzung. Dabei ist sie weder Ermittler noch Verteidiger, sondern vertritt die Belange der Jugendhilfe.

Das Angebot ist kostenlos. Jugendliche und Heranwachsende können sich auch ohne Aufforderung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft an die Einrichtung wenden.

Rückzug Anfang November

Während der Bauarbeiten war die Jugendhilfe im Strafverfahren im World Trade Center untergebracht. Der Rückzug an die Königsbrücker Straße ist für Montag, den 2. November, bis Donnerstag, den 5. November 2026, vorgesehen.

Ab Freitag, dem 6. November, öffnet das Haus wieder für Beratungssuchende. Die Sanierungskosten von rund 900.000 Euro trägt die Landeshauptstadt Dresden vollständig aus eigenen Mitteln.

Jugendhilfe im Strafverfahren

  • Adresse: Königsbrücker Straße 8, Dresden-Neustadt
  • Umzug: 2. bis 5. November 2026
  • Wiedereröffnung: 6. November 2026
  • Angebot: Beratung und Begleitung für Jugendliche und Heranwachsende im Strafverfahren sowie deren Familien
  • Beratung: kostenlos
  • Weitere Informationen zur Jugendhilfe im Strafverfahren
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Ergänzungen gern, aber bitte recht freundlich.

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